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BGH, 04.08.2011 - 3 StR 235/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 66 StGB; Art. 2 Abs. 2 GG; § 250 StGB; § 249 StGB; § 64 StGB
Sicherungsverwahrung (regelmäßig keine Anordnung gegen sehr jungen Angeklagten); strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung (Gefährlichkeitselemente; Erheblichkeit weiterer Straftaten; Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten); Unterbringung in einer ... - lexetius.com
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§ 64 StGB, § 66 StGB
Strafverfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung: Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen junge Straftäter und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei bestehender Polytoxikomanie und dissozialer Persönlichkeitsstörung - Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Herleitung der Gefahr schwerer Gewaltstraftaten oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen des Betroffenen für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
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Strafverfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung: Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen junge Straftäter und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei bestehender Polytoxikomanie und dissozialer Persönlichkeitsstörung
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Strafverfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung: Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen junge Straftäter und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei bestehender Polytoxikomanie und dissozialer Persönlichkeitsstörung
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Notwendigkeit der Herleitung der Gefahr schwerer Gewaltstraftaten oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen des Betroffenen für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 11.03.2011 - 46 KLs 21/10
- BGH, 04.08.2011 - 3 StR 235/11
Papierfundstellen
- StV 2011, 673
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 08.02.2012 - 2 StR 346/11
Spruchgruppe des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs entscheidet in der Sache …
Insoweit gilt in der Übergangszeit ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Verhältnismäßigkeitsmaßstab (Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11; BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11; Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11). - BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11
Zur Anwendbarkeit der Sicherungsverwahrung in der Übergangszeit bis zur …
Danach sind erhöhte Anforderungen sowohl an die Konkretisierung der Rückfallprognose als auch an den Wert der gefährdeten Rechtsgüter zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11; Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11; Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; s.a. Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11).Soweit im Beschluss des 3. Strafsenats vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11 - eine andere Wertung anklingt, war diese für die dortige Entscheidung nicht tragend.
- BGH, 11.12.2012 - 5 StR 431/12
Fortdauer der Sicherungsverwahrung bei zu erwartenden Raubtaten mit Scheinwaffe …
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs will schließlich auch mit einer Scheinwaffe begangene Raubtaten nach § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB im Hinblick auf die Höhe der angedrohten Mindeststrafe und die für die Tatopfer damit regelmäßig verbundenen psychischen Auswirkungen grundsätzlich als "ausreichend schwere Straftaten" im Sinne der Weitergeltungsanordnung verstehen (BGH, Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11, StV 2011, 673, nicht tragend; vgl. auch den Beschluss des 4. Strafsenats vom 24. Januar 2012 - 4 StR 594/11, NStZ-RR 2012, 141, 142; noch offen gelassen im Beschluss vom 27. September 2011 - 4 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 109, 110).
- OLG Celle, 08.08.2012 - 2 Ws 165/12
Taten nach § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB als schwere Gewaltstraftaten; BGH-Vorlage
Zwar sind nach fachgerichtlicher Umsetzung der Vorgaben des BVerfG insbesondere auch erhöhte Anforderungen an den Wert der gefährdeten Rechtsgüter zu stellen (BGH, Beschl. v. 19. Oktober 2011, 2 StR 305/11; Beschl. v. 4. August 2011, 3 StR 235/11; Beschl. v. 13. September 2011, 5 StR 189/11), aber auch die rein psychische Beeinträchtigung durch objektiv ungefährliche Raubtaten, die die Tatopfer bei Verwendung von täuschend echten Scheinwaffen als lebensgefährlich empfinden, verletzt das Recht der potentiellen Tatopfer auf psychische und damit gesundheitliche Integrität in einem Maße, das die Fortdauer der Sicherungsverwahrung rechtfertigt.So hat bereits der 3. Strafsenat des BGH im Beschluss vom 4. August 2011 (3 StR 235/11;… Rn. 6) - wenngleich nicht tragend - entschieden, dass schwere räuberische Erpressungen im Sinne der §§ 249, 250 Abs. 1, §§ 253, 255 StGB wegen der dafür angedrohten Mindeststrafe von drei Jahren und den für die Tatopfer damit regelmäßig verbundenen psychischen Auswirkungen grundsätzlich als ausreichend "schwere Straftaten" im vorstehenden Sinn anzusehen seien.
- BGH, 26.10.2011 - 2 StR 328/11
Verfassungsgemäße Anwendung der Vorschriften über die Unterbringung in der …
Insoweit gilt in der Übergangszeit ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Verhältnismäßigkeitsmaßstab (Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11; Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11). - BGH, 27.09.2011 - 4 StR 362/11
Anwendung des Rechts der Sicherungsverwahrung nach dem Grundsatzurteil des BVerfG …
Ob die vom Bundesverfassungsgericht geforderte besonders strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit dazu führt, hinsichtlich der Taten, deren künftige Begehung durch den Täter als möglich erscheint, bestimmte Deliktsgruppen oder Begehungsweisen ohne Hinzutreten besonderer Umstände generell als nicht ausreichend für die Anordnung der Maßregel anzusehen (dies bejahend BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11, Tz. 14, für Verstöße gegen das BtMG ohne konkrete Gefährdung von Leib oder Leben Dritter; verneinend BGH, Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11, Tz. 6, für schwere räuberische Erpressungen im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB), kann im vorliegenden Fall offen bleiben.Daher kann auch dahinstehen, ob hinsichtlich des zweiten Elements der Gefährlichkeit, also der Wahrscheinlichkeit der Begehung einer erheblichen Straftat, ebenfalls ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Maßstab anzulegen ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, Tz. 18; Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11, Tz. 5).
- BGH, 27.07.2017 - 3 StR 196/17
Anordnung der Sicherungsverwahrung bei mit objektiv ungefährlichen Scheinwaffen …
Die hier in Rede stehenden Verbrechen der schweren räuberischen Erpressung gemäß § 249, § 250 Abs. 1, §§ 253, 255 StGB sind schon mit Blick auf die Mindeststrafdrohung von drei Jahren Freiheitsstrafe und die für die Tatopfer mit der Tatbegehung regelmäßig verbundenen psychischen Auswirkungen grundsätzlich als erhebliche Straftaten anzusehen; dies gilt auch, wenn bei einem Banküberfall nur mit einer ungeladenen Schreckschusspistole oder einer Waffenattrappe gedroht wird (BGH, Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11, juris Rn. 6;… Urteil vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16, juris Rn. 13 f.). - BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13
Rechtsfehlerhafte Anordnung von Sicherungsverwahrung (keine hang- oder …
Insbesondere bei frühkriminellen Hangtätern, die das 21. Lebensjahr gerade erst überschritten haben, ist die Sicherungsverwahrung jedoch nur in Ausnahmefällen unter strengen Anforderungen bei besonders schweren Straftaten zulässig und bedarf besonders sorgfältiger Würdigung in den Urteilsgründen (…Senat, Beschl. v. 5. Oktober 1988 - 3 StR 406/88 - Rn. 3; Beschl. v. 4. August 2011 - 3 StR 235/11 - Rn. 7;… BGH, Beschl. v. 6. August 1997 - 2 StR 199/97 - Rn. 13). - BGH, 10.10.2018 - 5 StR 274/18
Ermessensentscheidung bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung ohne frühere …
Bei seiner Abwägung durfte es das relativ geringe Alter des bei Begehung der Taten 21, 25 bzw. 26 Jahre alten Angeklagten berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 1988 - 3 StR 406/88, NStZ 1989, 67; vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11, StV 2011, 673, und vom 4. Februar 2014 - 3 StR 451/13, NStZ-RR 2014, 107; siehe auch Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17, NStZ 2017, 524, 526). - OLG Nürnberg, 22.09.2014 - 1 Ws 276/14
Anordnung und Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen bei …
Demgegenüber will der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sogar die bei den Tatopfern regelmäßig eintretenden psychischen Auswirkungen genügen lassen, insbesondere wenn das Opfer in Todesangst versetzt wird (Beschluss vom 24.01.2012, Az.: 4 StR 594/11, NStZ-RR 2012, 141), ebenso der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 04.08.2011 (Az.: 3 StR 235/11, StV 2011, 673) betreffend einen Banküberfall mit einer ungeladenen Schreckschusspistole. - BGH, 14.03.2019 - 4 StR 444/18
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erheblichkeit der hangbedingt zu …
- BGH, 10.04.2013 - 2 StR 1/13
Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Verbindung mit …
- BGH, 24.01.2012 - 4 StR 594/11
Sicherungsverwahrung (Beachtung der strikten Verhältnismäßigkeitsanforderungen; …
- BGH, 20.10.2011 - 2 StR 288/11
Anordnung der Sicherungsverwahrung im Übergangsfall: …
- BGH, 15.03.2012 - 2 StR 355/11
Anordnung der Sicherungsverwahrung nach vorherigem Vorbehalt (vorbehaltene …
- BGH, 22.06.2022 - 2 StR 511/21
Verminderte Schuldfähigkeit (schwere andere seelische Störung); Unterbringung in …
- BGH, 31.07.2012 - 3 StR 148/12
Anordnung der Sicherungsverwahrung (erhöhte Anforderungen; "strikte …
- BGH, 19.03.2013 - 3 StR 56/13
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer …
- BGH, 09.08.2017 - 3 StR 306/17
Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Verneinung der Aussicht …
- BGH, 23.05.2018 - 5 StR 170/18
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung der Voraussetzungen der Unterbringung in …
- OLG Frankfurt, 16.03.2012 - 3 Ws 63/12
Sicherungsverwahrung - schwere Gewalttat im Sinne der Weitergeltungsanordnung
- LG Kleve, 12.10.2011 - 181 StVK 214/11
Auch bei Vorliegen einer 34-jährigen Freiheitsentziehung kann der Vollzug der …