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   BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11   

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https://dejure.org/2011,31408
BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11 (https://dejure.org/2011,31408)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2011 - 3 StR 239/11 (https://dejure.org/2011,31408)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - 3 StR 239/11 (https://dejure.org/2011,31408)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 152b Abs 4 StGB
    Geld- und Wertzeichenfälschung: Maestro-Karten als Zahlungskarten mit Garantiefunktion

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die konkurrenzrechtliche Beurteilung bei Manipulation von Geldautomaten und der Weitergabe von PIN-Daten an andere zwecks Herstellung gefälschter Kartendubletten

  • rewis.io

    Geld- und Wertzeichenfälschung: Maestro-Karten als Zahlungskarten mit Garantiefunktion

  • ra.de
  • rewis.io

    Geld- und Wertzeichenfälschung: Maestro-Karten als Zahlungskarten mit Garantiefunktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 152b; StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
    Anforderungen an die konkurrenzrechtliche Beurteilung bei Manipulation von Geldautomaten und der Weitergabe von PIN-Daten an andere zwecks Herstellung gefälschter Kartendubletten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 318
  • StV 2012, 530
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.06.2008 - 1 StR 229/08

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11
    Kreditkarten sind Zahlungskarten mit Garantiefunktion (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08, NStZ 2008, 568; Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 280).
  • BGH, 07.03.2008 - 2 StR 44/08

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Beschaffung; Gebrauch);

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11
    Kreditkarten sind Zahlungskarten mit Garantiefunktion (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08, NStZ 2008, 568; Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 280).
  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00

    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug;

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11
    Dass es möglich ist, die Karte auch auf eine Weise zu nutzen, in der eine Zahlung von der ausgebenden Bank nicht garantiert wird, ist unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2000 - 4 StR 284/00, BGHSt 46, 146, 148).
  • BGH, 10.05.2005 - 3 StR 425/04

    Ausspähen von Daten; Computerbetrug (gewerbsmäßiges Handeln); Urteilsformel;

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11
    Damit läge auch nur eine Haupttat des Fälschens von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in Tateinheit mit Computerbetrug vor (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04, NStZ 2005, 566; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 243/10, StraFo 2010, 391 f.).
  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01

    Abhebung am Geldautomaten

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11
    Es besteht die Möglichkeit, mit der Karte den Aussteller im Zahlungsverkehr zu einer garantierten Zahlung zu veranlassen: Nutzt der Karteninhaber die Karte am Geldautomaten einer dritten Bank, so ist die kartenausgebende Bank verpflichtet, den abgehobenen Betrag an die Betreiberin des Geldautomaten zu erstatten (vgl. zur früheren ec-Karte BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 164 f.).
  • BGH, 23.06.2010 - 2 StR 243/10

    Herstellen zahlreicher Zahlungskarten mit Garantiefunktion als eine Tat im Sinne

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11
    Damit läge auch nur eine Haupttat des Fälschens von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in Tateinheit mit Computerbetrug vor (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04, NStZ 2005, 566; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 243/10, StraFo 2010, 391 f.).
  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    Die Maestro-Karte stellt zwar eine Zahlungskarte mit Garantiefunktion im Sinne des § 152b StGB dar (BGH NStZ 2012, 318), so dass derjenige, der eine solche Karte verfälscht und/oder verwendet, sich auch dann nach dieser Bestimmung strafbar macht, wenn er sie nicht mit Garantiefunktion verwendet (BGH NStZ-RR 2008, 280; BGHSt 46, 146, 148f. zu § 152a StGB i.d.F. vom 26.01.1998, die nur Zahlungskarten mit Garantiefunktion erfasste; Fischer a.a.O. § 152a Rn. 4).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 458/12

    Konkurrenzen bei Skimming (bandenmäßiges und gewerbsmäßiges Nachmachen von

    Die hieraus folgende rechtliche Bewertung als eine Tat wird dadurch, dass die betroffenen Kunden an zwei Geldautomaten bei der Eingabe ihrer jeweiligen PIN gefilmt wurden, nicht in Frage gestellt, zumal die auf den Magnetstreifen vorhandenen Daten zuvor mit demselben Kartenlesegerät ausgelesen und abgespeichert wurden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 3 StR 239/11, StV 2012, 530, 531).
  • BGH, 27.02.2013 - 4 StR 6/13

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Tateinheit; Verhältnis zum

    Bei Annahme eines Erwerbs aller manipulierten Kreditkarten in einem Akt liegt aber nur eine einzige Tat im Rechtssinne vor, was wegen der Akzessorietät der Beihilfe (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12; Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 3 StR 239/11, NStZ 2012, 318) auch für den Angeklagten P. zur Bestrafung wegen einer einheitlichen Beihilfe führt.
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