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BGH, 10.07.2007 - 3 StR 242/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 2 StGB; § 46 StGB
Vergewaltigung (strafmildernde Berücksichtigung einer früheren Intimbeziehung; Umstände des Einzelfalls) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Strafmildernde Berücksichtigung des Empfindens eines sexuellen Übergriffs als weniger beeinträchtigend aufgrund einer Vorbeziehung zum Täter
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177
Strafzumessung bei früherer Beziehung zwischen Täter und Opfer - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 300
- NStZ-RR 2007, 300
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.06.2008 - 3 StR 154/08
Sexuelle Nötigung (Strafrahmenwahl; Qualifikation; Regelbeispiel; minder schwerer …
Stellt der Tatrichter zur Begründung eines minder schweren Falles und bei der konkreten Strafzumessung zu Gunsten des Angeklagten auf den "Beziehungshintergrund" der Tat und darauf ab, dass die bei dieser durchgeführten Sexualpraktiken in der Beziehung zu der Geschädigten üblich gewesen seien, ist dies jedenfalls dann bedenklich, wenn die Tat im Wesentlichen Ausdruck des Unwillens des Angeklagten war, nach der Beendigung der Beziehung durch die Geschädigte "alte Rechte" aufzugeben, oder einen bestrafenden Charakter hatte (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 19; BGH NStZ 2000, 254;… Fischer aaO § 177 Rdn. 91 m. w. N.). - BGH, 20.04.2016 - 5 StR 37/16
Nichtanwendung des erhöhten Strafrahmens trotz vorhandenem Regelbeispiel bei der …
Bereits dies schließt es aus, früher gepflogene, von der Nebenklägerin überdies stets abgelehnte Sexualpraktiken strafmildernd in Ansatz zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 3 StR 242/07, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 19).