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   BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71   

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BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71 (https://dejure.org/1973,7916)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1973 - 3 StR 248/71 (https://dejure.org/1973,7916)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71 (https://dejure.org/1973,7916)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen bei Mängeln im gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan - Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit durch die Staatsanwaltschaft - Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung - Zulässigkeit des Ausschlusses eines Verteidigers eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
    Auszug aus BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71
    Soweit die Revision des Angeklagten Bi. darauf abstellt, die Spende E. an ihn im Juli 1966 für die Norwegenreise des von ihm geleiteten Männergesangvereins Ap. habe für ihn keinen geldwerten Vorteil gebracht und sei auch nicht als Gegenleistung für eine Amtshandlung des Angeklagten gedacht gewesen, übersieht sie zunächst, daß eine sogenannte mittelbare Bestechung zur Erfüllung des Tatbestandes des § 331 StGB ausreicht (vgl. RGSt 13, 396; BGHSt 14, 123, 127 f).

    Allein schon dieser - nicht geldwerte - Nutzen für sein Ansehen würde zur Erfüllung des Tatbestands ausreichen (vgl. RGSt 77, 75, 77 f; BGHSt 14, 123, 128); doch kommt es darauf im vorliegenden Falle nicht einmal entscheidend an.

  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62

    Grenzen der Sitzungspolizei

    Auszug aus BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71
    Der Sachverhalt liegt somit in einem entscheidenden Punkte anders als in den Fällen, die den Entscheidungen BGHSt 17, 201 und 18, 179 zugrunde lagen.

    In einem solchen Falle ist es nicht zu beanstanden, wenn der Vorsitzende, um die Ordnung wiederherzustellen und einen ungestörten weiteren Verfahrensgang zu gewährleisten, einen einzelnen Störer auffordert, den Saal zu verlassen, ohne einen Gerichtsbeschluß herbeizuführen (vgl. BGHSt 17, 201, 204; 18, 179, 180; 24, 329, 331); in diesen Entscheidungen führten die Verfahrensrügen jeweils nur deswegen zur Urteilsaufhebung, weil der zugrunde liegende Sachverhalt völlig anders lag, insbesondere im Falle BGHSt 24, 329 ein größerer Teil der Zuhörer zwangsweise aus dem Saal entfernt worden war.

  • BGH, 15.01.1963 - 5 StR 528/62

    Mitschreiben durch Zuhörer

    Auszug aus BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71
    Der Sachverhalt liegt somit in einem entscheidenden Punkte anders als in den Fällen, die den Entscheidungen BGHSt 17, 201 und 18, 179 zugrunde lagen.

    In einem solchen Falle ist es nicht zu beanstanden, wenn der Vorsitzende, um die Ordnung wiederherzustellen und einen ungestörten weiteren Verfahrensgang zu gewährleisten, einen einzelnen Störer auffordert, den Saal zu verlassen, ohne einen Gerichtsbeschluß herbeizuführen (vgl. BGHSt 17, 201, 204; 18, 179, 180; 24, 329, 331); in diesen Entscheidungen führten die Verfahrensrügen jeweils nur deswegen zur Urteilsaufhebung, weil der zugrunde liegende Sachverhalt völlig anders lag, insbesondere im Falle BGHSt 24, 329 ein größerer Teil der Zuhörer zwangsweise aus dem Saal entfernt worden war.

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71
    Der von ihr angeführte Fall BGHSt 2, 284 lag anders.
  • BGH, 03.07.1953 - I ZR 216/52

    Aufrechnung gegenüber Kriegsgesellschaften

    Auszug aus BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71
    Spannungen zwischen Vorsitzendem und Verteidiger sind im allgemeinen nicht geeignet, bei dem von diesem verteidigten Angeklagten die Besorgnis auszulösen, der Richter könne ihm , dem Angeklagten, gegenüber befangen sein (vgl. RG HRR 1933 Nr. 555; BGH NJW 1953, 1425; BGH, Urteil vom 25. Januar 1961 - 2 StR 132/60).
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71
    Zu einer Verfahrensrüge gehört die bestimmte Behauptung, der geltend gemachte Verfahrensfehler sei geschehen (BGH NJW 1953, 836, 837; BGHSt 7, 162).
  • BGH, 23.02.1960 - 5 StR 14/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71
    Das steht aber einer Verurteilung wegen Beihilfe zu dem rechtlich als Betrug zu würdigenden Verhalten des Täters E. nicht entgegen (vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Februar 1960 - 5 StR 14/60).
  • BGH, 25.01.1961 - 2 StR 132/60

    Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts wegen Mitwirkung eines

    Auszug aus BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71
    Spannungen zwischen Vorsitzendem und Verteidiger sind im allgemeinen nicht geeignet, bei dem von diesem verteidigten Angeklagten die Besorgnis auszulösen, der Richter könne ihm , dem Angeklagten, gegenüber befangen sein (vgl. RG HRR 1933 Nr. 555; BGH NJW 1953, 1425; BGH, Urteil vom 25. Januar 1961 - 2 StR 132/60).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71
    Bei dieser Sachlage spricht, da an die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 StPO) ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. BGHSt 21, 334, 345), viel dafür, daß es dem Verteidiger zugemutet werden konnte, das Gesuch nicht erst am 29. Oktober 1969 unmittelbar vor Beginn der an diesem Tage fortgesetzten Hauptverhandlung (Prot. Bd. III, Bl. 64) der Strafkammer zugehen zu lassen, sondern bereits früher, außerhalb der Hauptverhandlung anzubringen (BGH a.a.O. S. 344).
  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis

    Auszug aus BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71
    Allein schon dieser - nicht geldwerte - Nutzen für sein Ansehen würde zur Erfüllung des Tatbestands ausreichen (vgl. RGSt 77, 75, 77 f; BGHSt 14, 123, 128); doch kommt es darauf im vorliegenden Falle nicht einmal entscheidend an.
  • RG, 04.01.1889 - 3008/88

    96. 1. Ist der Vorsitzende allgemein berechtigt, von dem Verteidiger zu

  • RG, 08.03.1886 - 419/86

    Macht sich derjenige einer Bestechung schuldig, welcher Angehörigen eines Beamten

  • RG, 01.07.1910 - II 473/10

    Wann ist ein Antrag auf Unterbrechung desjenigen Teiles der Verhandlung

  • BGH, 03.02.1970 - 5 StR 537/69

    Freilassungsversprechen durch einen Ermittlungsbeamten als Druckmittel bei einer

  • BGH, 20.01.1953 - 1 StR 626/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.01.1957 - 5 StR 390/56

    Staatsanwaltschaft - Absehen von Verfolgung - Verbrauch der Strafklage -

  • BGH, 22.11.1957 - 4 StR 497/57
  • BGH, 03.07.1958 - 4 StR 174/58
  • BGH, 17.08.1960 - 2 StR 237/60

    Unzulässigkeit einer Verteilung der Geschäfte unter die Strafkammern nach

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

  • BGH, 19.06.1963 - 2 StR 179/63

    Vernehmung eines sein Geständnis widerrufenden Angeklagten in der

  • BGH, 11.04.1972 - 1 StR 45/72

    Anwendungsbereich von § 392 Abgabenordnung (AbgO) - Zum Zwecke der Täuschung

  • BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Ausschluss der Öffentlichkeit einer

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

  • BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82

    Dame mit Schlapphut - §§ 169, 176, 177 GVG, Mitschreiben während der

    Das Mitschreiben durch einen Unbeteiligten ist allerdings anders zu beurteilen, wenn etwa die durch konkrete Tatsachen begründete Gefahr besteht, daß Aussagen oder sonstige Verhandlungsvorgänge wartenden Zeugen unzulässigerweise mitgeteilt werden sollen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 730; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71; RiStBV Nr. 128 Abs. 2) oder wenn sich ein Tatbeteiligter, gegen den noch gesondert ermittelt wird, unterrichten will (vgl. BGHSt 3, 386).
  • BGH, 31.03.1989 - 3 StR 486/88

    Strafbarkeit wegen Mordes - Voraussetzungen für das Vorliegen eines niedrigen

    Der Senat hat wiederholt in diesem Sinne entschieden (Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71; Beschluß vom 12. Februar 1981 - 3 StR 333/80 (S); Beschluß vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80; Beschluß vom 9. Juni 1982 - 3 StR 112/82 (S); Urteil vom 27. Februar 1985 - 3 StR 501/84; BGHR StPO § 244 Abs. 6 - Ermittlungsantrag 1, insoweit in BGHSt 34, 379 [BGH 29.05.1987 - 3 StR 242/86] nicht abgedruckt).

    In den Fällen der Entscheidungen vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71, 9. Juni 1982 - 3 StR 112/82 (S) und 27. Februar 1985 - 3 StR 501/84 enthielten die Behauptungen des Antragstellers fernliegende, nur im Wege von Schlußfolgerungen aufgezeigte Möglichkeiten oder "aus der Luft gegriffene" Anschuldigungen oder Vermutungen, mit deren Bestätigung er nach der Auffassung des Tatrichters selbst nicht rechnete.

  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92

    Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei

    Die Kammer knüpft offenbar an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, wonach in Ausnahmefällen eine aus der Luft gegriffene, aufs Geratewohl angestellte Vermutung, die nur zum Schein in eine Tatsachenbehauptung gekleidet ist, einem Beweisbegehren den Charakter eines nur nach Maßgabe der Aufklärungspflicht zu beurteilenden Beweisermittlungsantrags geben kann (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 21; BGH GA 1981, 228; BGH StV 1985, 311 m. Anm. Schulz; BGH Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71 BGH Beschluß vom 12. Februar 1981 - 3 StR 333/80 - BGH Beschluß vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80 - BGH Beschluß vom 9. Juni 1982 - 3 StR 112/82 - BGH Urteil vom 27. Februar 1985 - 3 StR 501/84 - ebenso Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 45).
  • BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86

    Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag; Vermutung in Form der

    Allerdings wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - insbesondere derjenigen des 3. Strafsenats - auch die darüber hinausgehende Ansicht vertreten, es handele sich nicht um einen Beweisantrag, sondern lediglich um einen Beweisermittlungsantrag, wenn der Antragsteller eine bloße Vermutung in die Form einer bestimmten Behauptung kleide (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71; Beschlüsse vom 12. und 28. Februar 1981 - 3 StR 333/80 (S) und 269/80 - vgl. dazu Schwenn Strafverteidiger 1981, 634; außerdem Beschluß vom 9. Juni 1982 - 3 StR 112/82 (S) und Urteil vom 27. Februar 1985 - 3 StR 501/84; ferner BGH, Urteil vom 31. Juli 1980 - 2 StR 343/80, mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 987 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; vgl. schließlich auch: BGH, Beschluß vom 29. April 1981 - 5 StR 172/81 = Strafverteidiger 1981, 330).
  • BGH, 17.03.1987 - 1 StR 15/87

    Ausräumen der Boutique - § 240 StGB

    Das Fertigen von Mitschriften ist allerdings anders zu beurteilen, wenn etwa die durch konkrete Tatsachen begründete Gefahr besteht, daß Aussagen oder sonstige Verhandlungsergebnisse noch zu vernehmenden Zeugen in allen Einzelheiten mitgeteilt werden sollen (vgl. BGH NStZ 1982, 389; BGH, Urteile vom 28. Februar 1973 - 2 StR 645/72 - bei Dallinger MDR 1973, 730 und vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71).
  • BGH, 30.07.1980 - 2 StR 343/80
    Ein Beweisermittlungsantrag liegt dann vor, wenn es dem Antragsteller an einem ausreichenden Anhalt für die Angabe einer bestimmten Tatsache oder eines bestimmten Beweismittels fehlt und er nur den Weg für die Stellung eines Beweisantrags bereiten, also lediglich die nachforschende Tätigkeit des Gerichts in eine bestimmte Richtung lenken will, weil er erwartet, das Ergebnis der Nachforschung werde ihm Gelegenheit geben, eine bestimmte Tatsache, die noch außerhalb des Kreises seiner Vorstellung liegt, zu behaupten (BGH, Urteile vom 13. November 1958 - 4 StR 386/58 - und vom 28. Januar 1975 - 1 StR 569/74); auch bei einer in die Form einer bestimmten Behauptung gekleideten Annahme kann es sich um die bloße Vermutung einer Möglichkeit handeln mit der Folge, daß sich der auf die Erhellung dieser Möglichkeit gerichtete Antrag nur als Beweisanregung, demnach als Beweisermittlungsantrag darstellt, den die Strafkammer nicht nach § 244 Abs. 3, 4 verbescheiden muß (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71).
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