Rechtsprechung
BGH, 07.02.1986 - 3 StR 25/86 |
Benzinguß
§ 24 StGB, fehlgeschlagener Versuch, Wechsel des Angriffsmittels, unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bedeutung der Vorstellungen des Täters bei Tatbeginn für das Vorliegen eines beendeten oder unbeendeten Versuchs - Voraussetzungen des Ausbleibens einer Bestrafung bei einem fehlgeschlagenen Versuch - Rechtliche Wirkungen des Bestehens einer Möglichkeit des Aufhörens mit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 24
Papierfundstellen
- NStZ 1986, 264
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82
Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, …
Auszug aus BGH, 07.02.1986 - 3 StR 25/86
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 31, 170; BGH MDR 1985, 1039 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85] zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) sind die Fallgruppen des unbeendeten und des beendeten Versuchs nicht allein nach den Vorstellungen des Täters bei Tatbeginn abzugrenzen. - BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85
Verurteilung wegen Mordes - Versuchte schwere räuberische Erpressung - Rücktritt …
Auszug aus BGH, 07.02.1986 - 3 StR 25/86
Ein strafbarer fehlgeschlagener Versuch liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit dem bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln noch vollenden kann (…BGH MDR a.a.O.; BGH, Urteil vom 12. September 198 - 4 StR 415/85 - a.E.; Puppe NStZ 1986, 14, 18). - BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Auszug aus BGH, 07.02.1986 - 3 StR 25/86
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 31, 170; BGH MDR 1985, 1039 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85] zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) sind die Fallgruppen des unbeendeten und des beendeten Versuchs nicht allein nach den Vorstellungen des Täters bei Tatbeginn abzugrenzen.
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Der vorlegende Senat hat die Auffassung vertreten, daß ein beendeter Versuch, der voraussetzt, daß der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264; 1986, 312;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17), nicht gegeben sei.Nach der neueren und inzwischen gefestigten Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; 1990, 30;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 3, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17).
Ein Fall des fehlgeschlagenen Versuchs liegt allerdings nicht vor, wenn der Täter nach anfänglichem Mißlingen des vorgestellten Tatablaufs sogleich zu der Annahme gelangt, er könne ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitstehenden Mitteln die Tat noch vollenden (vgl. BGHSt 35, 90; 34, 53; BGH NStZ 1986, 264; BGH, Beschluß v. 6. November 1986 - 4 StR 580/86).
- BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86
Fehlgeschlagener Versuch
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sich dieser Auffassung in seinem Beschluß vom 7. Februar 1986 - 3 StR 25/86 - angeschlossen.Anders liegt es aber beim Einsatz eines bestimmten Mittels, wenn der Täter, wie er weiß, ohne zeitliche Zäsur sofort ein neues bereitstehendes Mittel einsetzen könnte (BGH, Beschl. vom 7. Februar 1986 - 3 StR 25/86 - …und Urt. vom 18. Februar 1986 - 1 StR 640/85).
- BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87
Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch auf die Vorstellung des Täters nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung, also auf den "Rücktrittshorizont" an (BGHSt 31, 170, 176; BGH NStZ 1986, 264, 265; BGH, Beschluß vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87).In gleicher Weise hat der 3. Strafsenat in seinem Beschluß vom 7. Februar 1986 (3 StR 25/86 = NStZ 1986, 264, ein Fall, in dem der Täter seine Ehefrau zunächst in Tötungsabsicht mit Benzin übergossen und anzuzünden versucht, nach deren Gegenwehr jedoch gewürgt hatte, um sie zu töten) auf die Vorstellungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung abgestellt (…vgl. ferner BGHR StGB § 24 I 1 Versuch unbeendeter 3 und Beschluß des 2. Strafsenats vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87).
In gleicher Weise hat der 3. Strafsenat in seinem Beschluß vom 7. Februar 1986 (3 StR 25/86 = NStZ 1986, 264, ein Fall, in dem der Täter seine Ehefrau zunächst in Tötungsabsicht mit Benzin übergossen und anzuzünden versucht, nach deren Gegenwehr jedoch gewürgt hatte, um sie zu töten) auf die Vorstellungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung abgestellt (…vgl. ferner BGHR StGB § 24 I 1 Versuch unbeendeter 3 und Beschluß des 2. Strafsenats vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87).
Ein strafbarer fehlgeschlagener Versuch liegt aber dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit dem bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln noch vollenden kann (BGHSt 34, 53, 56; BGH NStZ 1986, 264, 265; BGH, Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85).
- BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen …
Bei der Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts kommt es darauf an, ob der Täter nach der (letzten) Ausführungshandlung davon ausgeht oder zumindest für möglich hält, daß auch ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige Erfolg eintritt (sog. "Rücktrittshorizont", vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17). - BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt …
Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den "Rücktrittshorizont" des Täters nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung an (BGHSt 31, 170; 33, 295, 297 f [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH NStZ 1986, 214 = JR 1986, 423 m. Anm. Roxin; vgl. auch BGHSt 34, 53; BGH NStZ 1986, 264 f). - BGH, 27.10.1992 - 1 StR 273/92
Strafbefreiender Rücktritt vom bedingt vorsätzlichen Tötungsversuch
Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für diese Abgrenzung darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264; 1986, 312;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17). - BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
Rücktritt vom Versuch bei bedingtem Tötungsvorsatz
Für Fälle, in denen der Täter mit direktem Tötungsvorsatz handelte, hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß der Verzicht auf ein Weiterhandeln, sei es mit dem bereits eingesetzten Mittel, sei es mit einem sonstigen zur Hand liegenden Mittel, als Rücktritt gewertet werden kann (BGHSt 33, 295, 297; 34, 53, 56; 35, 90, 94; BGH NStZ 1986, 264, 265;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 5; BGH…, Urt. vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, zum Abdruck in BGHSt bestimmt). - BGH, 17.08.1993 - 1 StR 273/92
Möglichkeiten eines Rücktritts vom unbeendeten Versuch
Nach der seither geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für diese Abgrenzung darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264; 1986, 312;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17). - BGH, 11.02.2000 - 3 StR 3/00
Rücktritt vom Versuch, Abgrenzung fehlgeschlagener, beendeter und unbeendeter …
Nach der seit vielen Jahren gefestigten Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170, 171; 33, 295, 297; 35, 90, 93; 39, 221, 227 - GSSt; BGH NStZ 1986, 264 f. und 312; 1990, 30;… BGHR StGB § 24 II Versuch, beendeter 2, 3 ,5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17 und Versuch, fehlgeschlagener 8; BGH, Beschl. vom 17. November 1999 - 3 StR 472/99;… Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 24 Rdn. 4 a). - BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93
Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht - …
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; 1990, 30;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 3, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93 - = StV 1993, 408 = NStZ 1993, 433). - BGH, 19.06.1991 - 3 StR 481/90
Verurteilung eines 18-jährigen für einer versuchten Erdrosselung mit einem …
- BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88
Versuch beim Tötungsdelikt - Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch
- BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88
Unzureichende Erörterung der Todesnähe nach der letzten Ausführungshandlung
- BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93
Strafbarkeit wegen versuchten Mordes, versuchten Diebstahls mit Waffen, …
- BGH, 12.10.1987 - 2 StR 513/87
Rücktritt vom Versuch des Totschlags und des schweren Raubes mit strafbefreiender …
- LG Düsseldorf, 19.03.2021 - 1 Ks 28/20
- BGH, 18.08.1988 - 4 StR 301/88
Abhängen des Vorliegens eines beendeten Versuchs von den Vorstellungen des Täters …
- BGH, 27.04.1988 - 3 StR 119/88
Vorsatz bei einer Messerstecherei mit Körperschaden - Unterscheidung zwischen …
- BGH, 01.07.1987 - 2 StR 147/87
Beweiswürdigungspflicht zur Abgrenzung bedingten Vorsatzes und grober …
- BGH, 06.05.1987 - 2 StR 122/87
Voraussetzungen eines erfolgreichen Rücktritts nach einem fehlgeschlagenen …
- BGH, 09.04.1987 - 3 StR 618/86
Aufhebung eines Strafausspruches wegen versuchter schwerer räuberischer …
- BGH, 09.12.1987 - 2 StR 586/87
Erforderlichkeit der Erörterung eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch bei …
- BGH, 27.09.1989 - 3 StR 216/89
Voraussetzungen eines bedingten Tötungsvorsatzes - Entsprechung des tatsächlichen …