Rechtsprechung
   BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1324
BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09 (https://dejure.org/2009,1324)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2009 - 3 StR 250/09 (https://dejure.org/2009,1324)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09 (https://dejure.org/2009,1324)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1324) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 13 EMRK; § 353 StPO; § 354 StPO
    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung durch Ermittlungsbehörden

  • lexetius.com

    MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; StPO § 353 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen ein Urteil ohne Kompensationsentscheidung für eine bis zur Urteilsverkündung eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung durch unzureichende Ermittlungen des Aufenthalts einer Person durch die ...

  • Judicialis

    EMRK Art. 6; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 64

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6; StPO § 349 Abs. 2; StGB § 64
    Revision gegen ein Urteil ohne Kompensationsentscheidung für eine bis zur Urteilsverkündung eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung durch unzureichende Ermittlungen des Aufenthalts einer Person durch die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kompensation wegen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen bei rechtskräftigem Schuldspruch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 135
  • NJW 2009, 3734
  • NStZ 2010, 531
  • NStZ 2010, 650 (Ls.)
  • StV 2011, 610
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09
    Jedoch hat der Große Senat für Strafsachen dieses sog. Strafabschlagsmodell mit seiner Entscheidung vom 17. Januar 2008 (BGHSt 52, 124) aufgegeben und es durch die sog. Vollstreckungslösung ersetzt.

    Diese Frage hat das Tatgericht nach den insoweit allgemein geltenden Grundsätzen zu beurteilen (vgl. BGHSt 52, 124, 146 ff.); demgemäß hat es bei seiner Bewertung das gesamte Verfahren und damit auch diejenigen Teile in den Blick zu nehmen, die vor der revisionsgerichtlichen Entscheidung liegen.

  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

    Auszug aus BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09
    Das trotz des umfassenden Aufhebungsantrags ausweislich der Revisionsbegründung wirksam auf den Kompensationsausspruch beschränkte (vgl. BGH, Urt. vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09) Rechtsmittel hat Erfolg.

    Deshalb sind der Strafausspruch und die Kompensationsentscheidung grundsätzlich je für sich auf Rechtsfehler überprüfbar (vgl. BGH, Urt. vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09 Rdn. 27).

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    Auszug aus BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09
    Zu diesem Zweck muss er grundsätzlich - wenn sich die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nicht bereits aus den Urteilsgründen ergibt und deshalb mit der Sachrüge zur Prüfung durch das Revisionsgericht gestellt werden kann (vgl. BGHSt 49, 342) - eine Verfahrensrüge erheben (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 50, 56).
  • BGH, 07.08.2008 - 3 StR 274/08

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Einholung eines

    Auszug aus BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09
    Auf diese Rüge hatte der Senat mit Beschluss vom 7. August 2008 (3 StR 274/08) das Urteil mit den zugehörigen Feststellungen im Strafausspruch und soweit eine Entscheidung über eine Unterbringung des Angeklagten nach § 64 StGB unterblieben war aufgehoben sowie die Sache in diesem Umfang zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen; die weitergehende Revision hatte er verworfen.
  • BGH, 25.10.2005 - 4 StR 139/05

    Recht auf Verfahrensbescheunigung (Beschleunigungsgebot; Prüfung auf eine

    Auszug aus BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09
    Zu diesem Zweck muss er grundsätzlich - wenn sich die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nicht bereits aus den Urteilsgründen ergibt und deshalb mit der Sachrüge zur Prüfung durch das Revisionsgericht gestellt werden kann (vgl. BGHSt 49, 342) - eine Verfahrensrüge erheben (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 50, 56).
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60

    Berichtigung des Ausspruches über Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und

    Auszug aus BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09
    Die Aufhebung des Strafausspruchs betrifft regelmäßig nur die Strafe, die Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs die gesamten Rechtsfolgen der Tat (vgl. Kuckein aaO Rdn. 21 m. w. N.; weitergehend für § 76a StGB aF noch BGHSt 14, 381, 382).
  • BGH, 08.07.1983 - 3 StR 215/83

    Revision aufgrund fehlender Überprüfung des Vorliegens eines Raubes im minder

    Auszug aus BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09
    Dies richtet sich nach den für die Rechtsmittelbeschränkung geltenden Grundsätzen (vgl. Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 353 Rdn. 8) und kann etwa der Fall sein bei Einziehungs- (vgl. BGH, Beschl. vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98 Rdn. 5) sowie Unterbringungsanordnungen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 454 f.; NStZ 1982, 483) oder sonstigen Maßregeln wie der Entziehung der Fahrerlaubnis (vgl. BGH, Beschl. vom 8. Juli 1983 - 3 StR 215/83 Rdn. 4 ff.).
  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 536/98

    Konkurrenzen (Tateinheit) bei gleichzeitigem Besitz mehrerer Waffen

    Auszug aus BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09
    Dies richtet sich nach den für die Rechtsmittelbeschränkung geltenden Grundsätzen (vgl. Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 353 Rdn. 8) und kann etwa der Fall sein bei Einziehungs- (vgl. BGH, Beschl. vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98 Rdn. 5) sowie Unterbringungsanordnungen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 454 f.; NStZ 1982, 483) oder sonstigen Maßregeln wie der Entziehung der Fahrerlaubnis (vgl. BGH, Beschl. vom 8. Juli 1983 - 3 StR 215/83 Rdn. 4 ff.).
  • BGH, 30.06.2005 - 3 StR 122/05

    Tat im prozessualen Sinn (Individualisierung; sexueller Missbrauch);

    Auszug aus BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09
    Dringt er wie hier mit seiner Beanstandung nicht durch, und hebt das Revisionsgericht das erstinstanzliche Urteil insoweit auch nicht wegen einer erheblichen Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist auf eine zulässige Revision von Amts wegen auf (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 320), steht rechtskräftig fest, dass der Angeklagte nicht wegen eines Verstoßes gegen Art. 6 MRK vor Ergehen der Revisionsentscheidung zu entschädigen ist.
  • BGH, 11.09.2008 - 3 StR 358/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Aufhebung nach Revision des

    Auszug aus BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09
    Der Senat neigt dazu, in solchen Fällen eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung - in Anlehnung an die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Kompensation von Verfahrensverzögerungen, die allein durch eine auf die Revision des Angeklagten erfolgte Aufhebung des tatgerichtlichen Urteils und Zurückverweisung der Sache entstehen (vgl. BGH NStZ 2009, 104) - allenfalls bei ganz erheblichen, kaum verständlichen Ermittlungsfehlern in Betracht zu ziehen.
  • BGH, 04.08.1982 - 3 StR 206/82

    Auswirkungen abnormer Persönlichkeitstruktur auf Strafzumessung - Begehung eines

  • BGH, 21.11.2018 - 4 StR 15/18

    Parteiverrat (pflichtwidriges Dienen; Bestimmung der Interessenlage in

    Die Kompensationsentscheidung bleibt von seiner Aufhebung unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135, 138).
  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Anders als im Strafrecht, wo die Kompensation nur nach der individuellen Belastung des Betroffenen und nicht in Abhängigkeit von Schuldschwere und Strafhöhe zu bestimmen ist (BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135 Rn. 8; Beschluss vom 13. April 2012 - 5 StR 442/11, NJW 2012, 2370 Rn. 12), kann bei Geldbußen gegen Nebenbetroffene ein prozentualer Abschlag vorgenommen werden.
  • BGH, 07.06.2011 - 4 StR 643/10

    Rechtsfolgen der mangelnden Belehrung über die konsularischen Rechte (Beruhen;

    Die Entscheidung des 5. Strafsenats vom 25. September 2007, für den Verstoß gegen Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 WÜK eine Kompensation zu gewähren, bindet den Senat nicht; das Bundesverfassungsgericht hat diese Revisionsentscheidung in vollem Umfang aufgehoben (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 2485/07 u.a., NJW 2011, 207, 211), also keine Teilrechtskraft herbeigeführt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135; Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 344/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht