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   BGH, 20.07.2010 - 3 StR 250/10   

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https://dejure.org/2010,7380
BGH, 20.07.2010 - 3 StR 250/10 (https://dejure.org/2010,7380)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2010 - 3 StR 250/10 (https://dejure.org/2010,7380)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10 (https://dejure.org/2010,7380)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 StPO; § 267 Abs. 3 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrages (Begründung des Beschlusses; Widerspruch zu den Urteilsgründen); Indiztatsache (Bedeutungslosigkeit; nur mögliche Schlüsse)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 2 StPO
    Strafverfahren: Formerfordernis der Revisionsrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags; Bedeutungslosigkeit einer unter Beweis gestellten Indiztatsache als Ablehnungsgrund

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 2 StPO
    Strafverfahren: Formerfordernis der Revisionsrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags; Bedeutungslosigkeit einer unter Beweis gestellten Indiztatsache als Ablehnungsgrund

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Raubes und wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit "Verstoß gegen das Waffengesetz (WaffG)" unter Einbeziehung einer Geldstrafe aus einem früheren Urteil; Revision gegen ein Strafurteil aufgrund einer Verletzung formellen und materiellen ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Formerfordernis der Revisionsrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags; Bedeutungslosigkeit einer unter Beweis gestellten Indiztatsache als Ablehnungsgrund

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Formerfordernis der Revisionsrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags; Bedeutungslosigkeit einer unter Beweis gestellten Indiztatsache als Ablehnungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 2
    Verurteilung wegen Raubes und wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit "Verstoß gegen das Waffengesetz " unter Einbeziehung einer Geldstrafe aus einem früheren Urteil; Revision gegen ein Strafurteil aufgrund einer Verletzung formellen und materiellen Rechts; ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 2
    Verurteilung wegen Raubes und wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit "Verstoß gegen das Waffengesetz " unter Einbeziehung einer Geldstrafe aus einem früheren Urteil; Revision gegen ein Strafurteil aufgrund einer Verletzung formellen und materiellen Rechts; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 384 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages; Bedeutungslosigkeit

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 3 StR 250/10
    Er muss sich dann aber an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen und darf sich im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2000 - 4 StR 592/99, NStZ-RR 2000, 210 mwN).
  • BGH, 12.05.2022 - 5 StR 450/21

    Verfahrensrüge wegen der Behandlung eines Beweisantrags als

    Allerdings muss der Revisionsführer bei der Rüge der Verletzung von § 245 Abs. 2 Satz 1 StPO - wie bei der Beweisantragsrüge nach § 244 StPO - grundsätzlich auch die in seinem Antrag und in der gerichtlichen Ablehnungsentscheidung in Bezug genommenen Aktenbestandteile mitteilen (vgl. LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 372, § 245 Rn. 77; MüKoStPO/Trüg/Habetha, § 244 Rn. 405, § 245 Rn. 54; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 78/14; Beschlüsse vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13; vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10).
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14

    Berücksichtigung von in der Beweisaufnahme als bedeutungslos behandelten

    Ein solches Vorgehen kann die Verletzung des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO indes nur begründen, wenn sich das Tatgericht im Urteil in Widerspruch zu den Gründen der ablehnenden Beschlüsse setzt (LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 227 mwN; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2013 - 5 StR 143/13, NStZ 2013, 611; vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10, StraFo 2010, 466), wofür es gegebenenfalls ausreicht, dass das Urteil Tatsachen, die zuvor als bedeutungslos behandelt worden waren, nunmehr Bedeutung beimisst (LR/Becker aaO; BGH, Urteil vom 18. September 1987 - 2 StR 350/87, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Hinweispflicht 1).
  • BGH, 14.05.2013 - 5 StR 143/13

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen tatsächlicher

    An der dem Ablehnungsbeschluss zugrunde liegenden Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache muss sich das Gericht festhalten lassen; es darf sich nicht im Urteil zu der Ablehnungsbegründung in Widerspruch setzen, insbesondere die Urteilsgründe nicht auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache stützen (BGH, Beschlüsse vom 27. November 2012 - 5 StR 426/12 - und vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10, StraFo 2010, 466; Urteil vom 19. September 2007 - 2 StR 248/07, 7 8 StraFo 2008, 29; Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22).
  • BGH, 27.11.2012 - 5 StR 426/12

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

    An der dem Ablehnungsbeschluss zugrunde liegenden Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache muss sich das Gericht festhalten lassen; es darf sich nicht im Urteil zu der Ablehnungsbegründung in Widerspruch setzen, insbesondere die Urteilsgründe nicht auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache stützen (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10, StraFo 2010, 466; Urteil vom 19. September 2007 - 2 StR 248/07, StraFo 2008, 29; Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22).
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