Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,348
BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83 (https://dejure.org/1983,348)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1983 - 3 StR 251/83 (https://dejure.org/1983,348)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83 (https://dejure.org/1983,348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein Zeugnisverweigerungsrecht zur Sache aussagt - Unmöglichmachung der Prüfung der Richtigkeit einer Zeugenaussage durch Verweigerung der Entnahme einer Blutprobe durch den Zeugen - Verbot, Schlüsse aus einer ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Würdigung befugter Zeugnisverweigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) §§ 52, 81c, 261, 337

  • rechtsportal.de

    StPO (1975) §§ 52, 81c, 261, 337

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 140
  • NJW 1984, 1829
  • MDR 1984, 156
  • NStZ 1984, 377
  • StV 1984, 54
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.10.1980 - 2 StR 612/80

    Keine nachteilige Wertung gegenüber dem Angeklagten aufgrund berechtigten

    Auszug aus BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83
    Dem Gericht ist es grundsätzlich untersagt, aus der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen im Sinne des § 52 StPO Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten zu ziehen (BGHSt 22, 113; BGH NJW 1980, 794; BGH MDR 1981, 157 = JR 1981, 432 mit Anm. Hanack).

    Der Bundesgerichtshof hat sich in der in MDR 1981, 157 abgedruckten Entscheidung auf den Standpunkt gestellt, daß das Verbot, Schlüsse aus der befugten Zeugnisverweigerung zu ziehen, auch für den Fall gilt, daß der Angehörige zwar Angaben macht, die für die Beurteilung der Tatfrage ohne Bedeutung sind, sich im übrigen aber auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft.

  • BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer

    Auszug aus BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83
    Bei solcher Fallgestaltung ist es deshalb geboten, daß der Tatrichter - wie bei der Würdigung der Einlassung des Angeklagten, der zu einem bestimmten Sachverhalt Angaben macht, die Antwort auf einzelne Fragen aber verweigert (BGHSt 20, 298) - die Weigerung des Zeugen, einzelne Fragen zu beantworten, mit in die Beweiswürdigung einbezieht (Hanack a.a.O.; Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl. § 261 Rdn. 21; KK-Hürxthal, § 261 Rdn. 44; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 261 Rdn. 93).

    Entsprechendes muß gelten, wenn ein Zeuge zur Sache aussagt, die Überprüfung der Richtigkeit seiner Angaben aber verhindert, indem er die ihm mögliche und zumutbare Mitwirkung an der Überprüfung verweigert (vgl. BGHSt 20, 298, 299).

  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 415/65

    Diebstahl von Geld aus Fernsprechautomaten - Verweigerung der Aussage bei der

    Auszug aus BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83
    Macht er von diesem Recht Gebrauch, so kann dies nicht als belastendes Indiz gewertet werden (BGHSt 20, 281 [BGH 26.10.1965 - 5 StR 515/65]; BGH bei Dallinger MDR 1971, 18).
  • BGH, 12.05.1970 - 5 StR 194/70

    Beweisantrag - Zurücknahme eines Antrags - Erklärung des Prozeßbeteiligten

    Auszug aus BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83
    Macht er von diesem Recht Gebrauch, so kann dies nicht als belastendes Indiz gewertet werden (BGHSt 20, 281 [BGH 26.10.1965 - 5 StR 515/65]; BGH bei Dallinger MDR 1971, 18).
  • BGH, 25.05.1983 - 3 StR 112/83

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83
    Denn ob ein Umstand niedrig ist, muß auf Grund einer Gesamtwürdigung beurteilt werden, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse und die Persönlichkeit des Täters einschließt (BGH MDR 1981, 509, 510; BGH Strafverteidiger 1981, 399, 400; BGH, Urteil vom 25. Mai 1983 - 3 StR 112/83).
  • BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68

    Zeugnisverweigerung: Die Nichtverwertung des Schweigens

    Auszug aus BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83
    Dem Gericht ist es grundsätzlich untersagt, aus der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen im Sinne des § 52 StPO Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten zu ziehen (BGHSt 22, 113; BGH NJW 1980, 794; BGH MDR 1981, 157 = JR 1981, 432 mit Anm. Hanack).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 26/81

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Niederstechen

    Auszug aus BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83
    Denn ob ein Umstand niedrig ist, muß auf Grund einer Gesamtwürdigung beurteilt werden, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse und die Persönlichkeit des Täters einschließt (BGH MDR 1981, 509, 510; BGH Strafverteidiger 1981, 399, 400; BGH, Urteil vom 25. Mai 1983 - 3 StR 112/83).
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 291/79

    Verwertung einer Zeugnisverweigerung zum Nachteil des Angeklagten - Aussage eines

    Auszug aus BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83
    Dem Gericht ist es grundsätzlich untersagt, aus der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen im Sinne des § 52 StPO Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten zu ziehen (BGHSt 22, 113; BGH NJW 1980, 794; BGH MDR 1981, 157 = JR 1981, 432 mit Anm. Hanack).
  • BGH, 05.05.1981 - 1 StR 145/81

    Definition der niedrigen Beweggründe im Fall einer Ehebruchssituation

    Auszug aus BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83
    Denn ob ein Umstand niedrig ist, muß auf Grund einer Gesamtwürdigung beurteilt werden, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse und die Persönlichkeit des Täters einschließt (BGH MDR 1981, 509, 510; BGH Strafverteidiger 1981, 399, 400; BGH, Urteil vom 25. Mai 1983 - 3 StR 112/83).
  • RG, 04.11.1943 - 3 C 311/43

    1. Eine Mutter, die ihr uneheliches Kind etwa eineinhalb Stunden nach der Geburt

    Auszug aus BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83
    Ob das der Fall ist, richtet sich nach der tatsächlichen Abstammung ohne Rücksicht auf den bürgerlich-rechtlichen Status (Jähnke in LK, 10. Aufl. § 217 Rdn. 4; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 217 Rdn. 2; Eser in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 217 Rdn. 3; Maurach/Schröder, Strafrecht Bes. T. Teilb. 1, 6. Aufl. § 2 IV c 3 a; vgl. auch RGSt 77, 246).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12

    Molekulargenetische Reihenuntersuchung (Verwertbarkeit der Erkenntnis einer

    Auch diese Vorschriften dienen zwar nicht unmittelbar dem Schutz des Beschuldigten vor der Verwendung bestimmter Beweismittel (BGH, Beschluss vom 21. Januar 1958 - GSSt 4/57, BGHSt 11, 213, 215 f.), sondern wollen in erster Linie den mit ihm eng verwandten Zeugen vor der Zwangslage bewahren, dass er durch eine wahrheitsgemäße Aussage oder die an ihm vorgenommene Untersuchung gegebenenfalls dazu beitragen müsste, einen Angehörigen einer Straftat zu überführen (BGH, Urteile vom 8. Mai 1952 - 3 StR 1199/51, BGHSt 2, 351, 354; vom 5. Januar 1968 - 4 StR 425/67, BGHSt 22, 35, 36 f.; vom 3. August 1977 - 2 StR 318/77, BGHSt 27, 231, 232; vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 143).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Denn die Frage, ob ein Beweggrund "niedrig" ist oder nicht, eröffnet (über die Betrachtung eines isolierten Handlungszieles hinaus) den Blick auf die Gesamtheit der Handlungsantriebe des Täters samt der für sie maßgebenden - inneren wie äußeren - Faktoren; ob ein Beweggrund als "niedrig" eingestuft werden muß, beurteilt sich auf Grund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH LM StGB Nr. 25 zu § 211; BGH NJW 1984, 1829 m.w.N.).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 364/03

    Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (belastende Beweiswürdigung einer

    Er hat die Freiheit, sich auch auf diese Weise zu verteidigen; er muß nicht seine Unschuld beweisen (vgl. BGHSt 34, 39, 45, 46; siehe weiter BGHSt 32, 140, 144 f.; 34, 324, 326; 45, 363, 364 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht