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   BGH, 07.08.2019 - 3 StR 252/19   

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https://dejure.org/2019,30563
BGH, 07.08.2019 - 3 StR 252/19 (https://dejure.org/2019,30563)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2019 - 3 StR 252/19 (https://dejure.org/2019,30563)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2019 - 3 StR 252/19 (https://dejure.org/2019,30563)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Neigung zum Konsum von Rauschmitteln; soziale Gefährdung; Beeinträchtigung von Gesundheit, Arbeit- und Leistungsfähigkeit; Beschaffungskriminalität)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 7 Abs. 1, § 105 Abs. 1 JGG, § 5 Abs. 3, § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO, § 5 Abs. 3 JGG

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Tragfähigkeit einer Begründung für ein Absehen von der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Voraussetzungen für die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 StGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 ; JGG § 7 Abs. 1 ; JGG § 105 Abs. 1
    Fehlende Tragfähigkeit einer Begründung für ein Absehen von der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Voraussetzungen für die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.02.2019 - 3 StR 549/18

    Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Bemessung der Jugendstrafe; minder schwerer

    Auszug aus BGH, 07.08.2019 - 3 StR 252/19
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2019 - 3 StR 549/18, NStZ-RR 2019, 159, 160; vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, NStZ 2019, 265, 266 jeweils mwN).
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 334/16

    Strafzumessung (ausnahmsweise Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft;

    Auszug aus BGH, 07.08.2019 - 3 StR 252/19
    Der Senat hat den Schuldspruch zur Klarstellung neu gefasst (vgl. zur Tenorierung BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, juris Rn. 3; Urteil vom 19. Januar 2017 - 4 StR 334/16, juris).
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs

    Auszug aus BGH, 07.08.2019 - 3 StR 252/19
    Das kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (s. etwa BGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mords in Tateinheit mit Freiheitsberaubung

    Auszug aus BGH, 07.08.2019 - 3 StR 252/19
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, steht dem nicht entgegen (s. § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; zum Zusammenhang von Jugendstrafe und Maßregel BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1997 - 4 StR 581/97, NStZ-RR 1998, 188, 189).
  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 632/14

    Strafrahmenwahl im Betäubungsmittelstrafrecht (minder schwerer Fall; Anwendung

    Auszug aus BGH, 07.08.2019 - 3 StR 252/19
    Der Senat hat den Schuldspruch zur Klarstellung neu gefasst (vgl. zur Tenorierung BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, juris Rn. 3; Urteil vom 19. Januar 2017 - 4 StR 334/16, juris).
  • BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen

    Auszug aus BGH, 07.08.2019 - 3 StR 252/19
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2019 - 3 StR 549/18, NStZ-RR 2019, 159, 160; vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, NStZ 2019, 265, 266 jeweils mwN).
  • BGH, 19.02.2020 - 3 StR 415/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; übermäßiger Genuss

    cc) Schließlich hat die Strafkammer rechtsfehlerhaft unerörtert gelassen, dass eine soziale Gefährdung und Gefährlichkeit eines Betäubungsmittelkonsumenten insbesondere im Bereich der Beschaffungskriminalität in Betracht kommt (s. BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210; Beschluss vom 7. August 2019 - 3 StR 252/19, juris Rn. 7).
  • LG Kleve, 27.01.2021 - 110 KLs 23/20
    Ein Hang im Sinne des § 64 StGB liegt vor, wenn der Täter eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung hat, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschluss vom 07.08.2019 (3 StR 252/19) Rz. 7).
  • LG Kleve, 08.03.2021 - 110 KLs 30/20
    Ein Hang im Sinne des § 64 StGB erfordert eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei E Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschluss vom 07.08.2019 (3 StR 252/19) Rz. 7).
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