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   BGH, 11.07.2019 - 3 StR 254/19   

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https://dejure.org/2019,25363
BGH, 11.07.2019 - 3 StR 254/19 (https://dejure.org/2019,25363)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2019 - 3 StR 254/19 (https://dejure.org/2019,25363)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2019 - 3 StR 254/19 (https://dejure.org/2019,25363)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 63 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 62 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer ungefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Urteilsgründe

  • rewis.io

    Unterbringungsentscheidung: Tatrichterliche Feststellungen zu subjektivem Straftatbestand notwendig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 63
    Anordnung einer ungefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Urteilsgründe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - und die Urteilsgründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 374
  • StV 2021, 243 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 407/15

    Anforderungen an die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit bei

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 3 StR 254/19
    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 3 StR 407/15, NStZ 2016, 144 f. mwN).
  • BGH, 23.09.2015 - 4 StR 371/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 3 StR 254/19
    c) Schließlich ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) im Allgemeinen ausdrücklich in Bedacht zu nehmen (s. BGH, Beschluss vom 23. September 2015 - 4 StR 371/15, juris Rn. 10).
  • BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat);

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 3 StR 254/19
    Mangels jeglicher rechtlichen Würdigung der Taten kann der Senat nicht nachvollziehen, ob das Landgericht seiner Prognoseentscheidung eine zutreffende Wertung der Anlasstaten zugrunde gelegt hat (vgl. zur Bedeutung der Bewertung der Anlasstaten BGH, Beschlüsse vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15, NStZ-RR 2016, 198, 199; vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269, 270; vom 27. August 2003 - 1 StR 327/03, NStZ-RR 2004, 10, 11).
  • BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13

    Schwere räuberische Erpressung (Verknüpfung von Nötigungsmittel und

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 3 StR 254/19
    Mangels jeglicher rechtlichen Würdigung der Taten kann der Senat nicht nachvollziehen, ob das Landgericht seiner Prognoseentscheidung eine zutreffende Wertung der Anlasstaten zugrunde gelegt hat (vgl. zur Bedeutung der Bewertung der Anlasstaten BGH, Beschlüsse vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15, NStZ-RR 2016, 198, 199; vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269, 270; vom 27. August 2003 - 1 StR 327/03, NStZ-RR 2004, 10, 11).
  • BGH, 14.07.2016 - 2 StR 514/15

    Übernahmebeschluss (Form)

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 3 StR 254/19
    Vor diesem Hintergrund kann dem neuen Tatgericht die freibeweisliche Prüfung überlassen bleiben, ob der von lediglich zwei Richtern unterschriebene Beschluss des Landgerichts vom 28. September 2018, mit dem das zuvor beim Amtsgericht geführte Verfahren übernommen sowie mit einem weiteren Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden ist, wirksam ist (vgl. zum Maßstab BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15, NStZ 2017, 55, 56; vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f.).
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 287/18

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit (kein hinreichender Beleg für die Auswirkungen

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 3 StR 254/19
    Dass bei sämtlichen anderen Vorfällen, insbesondere bei Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte mehrere Monate und rund zwei Jahre zuvor, ähnliche Fehlwahrnehmungen vorlagen, ergibt sich nicht ohne Weiteres (s. zum Erfordernis spezifisch tatbezogener Auseinandersetzung BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - StR 639/17, juris Rn. 2; vom 18. Juli 2018 - 5 StR 287/18, juris Rn. 11 mwN; Urteil vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16, NStZ-RR 2017, 165, 167).
  • BGH, 10.10.2001 - 3 StR 305/01

    Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB; Natürlicher Vorsatz (Begehung einer

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 3 StR 254/19
    Dies gilt insbesondere bei solchen Taten, bei denen die innere Willensrichtung dafür entscheidend ist, ob sie als Versuch eines Verbrechens oder als Vergehen zu werten sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2001 - 3 StR 305/01, juris Rn. 3; vom 24. September 2013 - 2 StR 338/13, StV 2014, 346 f.; s. auch zum natürlichen Vorsatz BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273, 274).
  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 181/15

    Verhältnis von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei der Prüfung der

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 3 StR 254/19
    Dies gilt insbesondere bei solchen Taten, bei denen die innere Willensrichtung dafür entscheidend ist, ob sie als Versuch eines Verbrechens oder als Vergehen zu werten sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2001 - 3 StR 305/01, juris Rn. 3; vom 24. September 2013 - 2 StR 338/13, StV 2014, 346 f.; s. auch zum natürlichen Vorsatz BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273, 274).
  • BGH, 03.09.2015 - 1 StR 255/15

    Erwerb kinder- und jugendpornographischer Schriften (mehrere Dateidownloads

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 3 StR 254/19
    Mangels jeglicher rechtlichen Würdigung der Taten kann der Senat nicht nachvollziehen, ob das Landgericht seiner Prognoseentscheidung eine zutreffende Wertung der Anlasstaten zugrunde gelegt hat (vgl. zur Bedeutung der Bewertung der Anlasstaten BGH, Beschlüsse vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15, NStZ-RR 2016, 198, 199; vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269, 270; vom 27. August 2003 - 1 StR 327/03, NStZ-RR 2004, 10, 11).
  • BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte

    Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 3 StR 254/19
    Vor diesem Hintergrund kann dem neuen Tatgericht die freibeweisliche Prüfung überlassen bleiben, ob der von lediglich zwei Richtern unterschriebene Beschluss des Landgerichts vom 28. September 2018, mit dem das zuvor beim Amtsgericht geführte Verfahren übernommen sowie mit einem weiteren Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden ist, wirksam ist (vgl. zum Maßstab BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2016 - 2 StR 514/15, NStZ 2017, 55, 56; vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f.).
  • BGH, 28.10.1982 - 4 StR 472/82

    Freispruch von einer versuchten schweren Brandstiftung und einer Sachbeschädigung

  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 349/13

    Rechtsfehlerhaft angeordnete dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 338/13

    "Natürlicher" Vorsatz bei der gefährlichen Körperverletzung und

  • BGH, 30.03.2017 - 4 StR 463/16

    Schuldunfähigkeit (Voraussetzungen: Beurteilung nur auf konkrete Tat, kein

  • BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Dieser wird Gelegenheit haben, bei der Feststellung und Würdigung der Anlasstat die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur teilweisen Zerstörung eines als Flüchtlingsunterkunft genutzten Gebäudes durch Zimmerbrand (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2019 - 3 StR 408/19, NJW 2020, 942 f.) sowie das generelle Erfordernis an Feststellung und Beleg der inneren Tatseite bei der vorsätzlichen Körperverletzung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 3 StR 254/19, juris Rn. 6 ff.; BeckOK-StGB/Eschelbach, 46. Ed., § 223 Rn. 23) in den Blick zu nehmen.
  • LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
    Da die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine außerordentlich beschwerende Maßnahme ist, darf sie nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass vom Betroffenen infolge seines fortdauernden Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwererer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, wobei zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen sind, und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 271/272; NJW 2012, 3383; NStZ 2014, 571; NStZ-RR 2016, 40; NStZ-RR 2019, 374).

    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu stellen und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten vom Betroffenen infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BGH NStZ-RR 2019, 374; NStZ 2016, 144 f. m.w.N.).

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