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   BGH, 22.07.1981 - 3 StR 254/81   

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https://dejure.org/1981,1809
BGH, 22.07.1981 - 3 StR 254/81 (https://dejure.org/1981,1809)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1981 - 3 StR 254/81 (https://dejure.org/1981,1809)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1981 - 3 StR 254/81 (https://dejure.org/1981,1809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein Handeln des Täters "nicht ohne eigene Schuld" - Voraussetzungen einer strafmildernden Provokation durch das Opfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 479 (Ls.)
  • StV 1981, 546
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.1981 - 3 StR 42/81

    Voraussetzungen des § 213 Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus BGH, 22.07.1981 - 3 StR 254/81
    Außerdem schließt eigene Schuld des Täters die Annahme einer strafmildernden Provokation nur aus, wenn sie sich gerade auf die ihm von dem Opfer zugefügte tatauslösende Kränkung bezieht (BGH bei Dallinger MDR 1974, 723; bei Holtz MDR 1979, 456; BGH NStZ 1981, 140; BGH, Urteil vom 13. Mai 1981 - 3 StR 42/81).
  • BGH, 26.09.1961 - 1 StR 354/61

    Hingerissensein zur Tötung der Ehefrau durch deren Beleidigungen und

    Auszug aus BGH, 22.07.1981 - 3 StR 254/81
    Das ist dann der Fall, wenn das Verhalten des Opfers eine verständliche Reaktion auf vorangegangenes schuldhaftes Tun des Täters darstellt (BGH MDR 1961, 1027).
  • BGH, 22.01.2019 - 1 StR 585/18

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Reizung zur Tat ohne eigene Schuld:

    Dabei ist die Verständlichkeit auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 391/18, juris Rn. 7; vom 9. August 1988 - 4 StR 221/88, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Verschulden 1; vom 2. Oktober 1985 - 3 StR 376/85, StV 1986, 200; vom 26. April 1985 - 2 StR 181/85, StV 1985, 367 und vom 22. Juli 1981 - 3 StR 254/81, juris Rn. 4).
  • BGH, 16.01.2019 - 4 StR 580/18

    Minder schwerer Fall des Totschlags (eigene Schuld: Maßstab, Proportionalität)

    Das Vorverhalten muss dem Täter vorwerfbar und in qualitativer Hinsicht geeignet sein, die darauf fußende Provokation des Opfers als verständliche Reaktion erscheinen zu lassen (BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 1981 - 3 StR 254/81, NStZ 1981, 479 (Ls); vom 26. April 1985 - 2 StR 181/85, StV 1985, 367; vom 9. August 1988 - 4 StR 221/88, BGHR § 213 Alt. 1 Verschulden 1).
  • BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18

    Minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung bei Handeln nicht ohne

    Dabei ist die Verständlichkeit auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 9. August 1988 4 StR 221/88, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Verschulden 1; vom 2. Oktober 1985 - 3 StR 376/85, StV 1986, 200; vom 26. April 1985 - 2 StR 181/85, StV 1985, 367; vom 22. Juli 1981 - 3 StR 254/81, juris Rn. 4).
  • BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94

    Gewalthandlungen - Tötungsvorsatz - Minder schwerer Fall der Körperverletzung -

    Nicht zu besorgen ist, daß das Landgericht den früheren Vorfällen zuviel Gewicht (vgl. BGHR StGB § 213 1. Alternative Verschulden 2) beigemessen oder übersehen hat, daß auch die Angemessenheit der Reaktion des Opfers in Betracht zu ziehen ist (BGH StV 1981, 546; 1985, 367; BGHR StGB § 213 1. Alternative Mißhandlung 1; Verschulden 1).
  • BGH, 11.01.1984 - 3 StR 443/83

    Schuldunfähigkeit auf Grund zu hohen Alkoholgenusses - Strafmilderungsgrund der

    Ohne eigene Schuld handelt also der Täter, der die beleidigende Äußerung des Opfers im gegebenen Augenblick entweder überhaupt nicht oder jedenfalls nicht vorwerfbar veranlaßt hat (BGH NStZ 1981, 300 f.; StV 1981, 546 f 1983, 459).
  • BGH, 07.07.1983 - 4 StR 218/83

    Voraussetzungen für die Annahme eigener Schuld des Täters an der Enstehung des

    Eine solche Betrachtung kann bei lange aufgestauten oder allmählich angewachsenen Spannungen ergeben, daß ein an sich geringfügiger Anlaß ausreicht, um die Reaktion des Partners als verständlich und angemessen (vgl. auch BGH NStZ 1981, 479) erscheinen zu lassen.
  • BGH, 31.10.1984 - 1 StR 605/84

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Nach ständiger Rechtsprechung schließt eigene Schuld des Täters die Annahme einer strafmildernden Provokation im Sinne von § 213 StPO nur aus, wenn sie sich gerade auf die ihm von dem Opfer zugefügte tatauslösende Kränkung bezieht (BGH, Beschluß vom 22. Juli 1981 - 3 StR 254/81 - Leitsatz NStZ 1981, 479; Urteil vom 15. Januar 1981 - 4 StR 663/80; Leitsatz NStZ 1981, 140).
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