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   BGH, 16.10.2018 - 3 StR 256/18   

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https://dejure.org/2018,38881
BGH, 16.10.2018 - 3 StR 256/18 (https://dejure.org/2018,38881)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2018 - 3 StR 256/18 (https://dejure.org/2018,38881)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2018 - 3 StR 256/18 (https://dejure.org/2018,38881)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Ersetzen der persönlichen Vernehmung der Zeugin durch Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung ihrer richterlichen Vernehmung zur Vergewaltigung durch Anordnung des Vorsitzenden

  • rewis.io

    Ersetzung der persönlichen Vernehmung durch Vorspielen der Bild-Ton-Aufzeichnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 250 ; StPO § 255a Abs. 2 S. 3
    Ersetzen der persönlichen Vernehmung der Zeugin durch Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung ihrer richterlichen Vernehmung zur Vergewaltigung durch Anordnung des Vorsitzenden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bild-Ton-Aufnahme in der Hauptverhandlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die richterliche Vernehmung der Opferzeugin - und die Anordnung der Vorführung der Aufzeichnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die richterliche Vernehmung der Opferzeugin - Vorführung der Aufzeichnung statt erneuter Zeugenvernehmung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Die Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung erfordert einen begründeten Gerichtsbeschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 27
  • StV 2019, 518
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.08.2011 - 1 StR 327/11

    Unmittelbarkeitsgrundsatz bei Zeugenaussage (Verwertung von Bild-Ton-Aufnahmen

    Auszug aus BGH, 16.10.2018 - 3 StR 256/18
    Soweit zur zuvor geltenden Gesetzesfassung angenommen wurde, es genüge die Anordnung des Vorsitzenden (vgl. BGH NStZ 2011, 712; a. A. KK-Diemer, StPO, 7. Aufl., § 255a Rdn. 14), ist diese Ansicht nunmehr obsolet (vgl. Beck-OK StPO/Berg, a. a. O.; Löwe-Rosenberg/Mosbacher, a. a. O).
  • BGH, 13.12.2022 - 6 StR 467/22

    Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung (Beschluss: Erfordernis der Begründung;

    aa) In formeller Hinsicht ist für die vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren richterlichen Vernehmung des Verletzten (§ 58a Abs. 1 Satz 3 StPO) - aus Gründen der Transparenz und der Verfahrensfairness (vgl. BT-Drucks. 17/12735 S. 17) - ein begründeter Gerichtsbeschluss erforderlich (§ 255a Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 3 StR 256/18, NStZ-RR 2019, 27).
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