Rechtsprechung
BGH, 16.10.2018 - 3 StR 256/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 255a Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 250 StPO, § 255a StPO, § 255a Abs. 2 S. 3 StPO
- Wolters Kluwer
Ersetzen der persönlichen Vernehmung der Zeugin durch Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung ihrer richterlichen Vernehmung zur Vergewaltigung durch Anordnung des Vorsitzenden
- rewis.io
Ersetzung der persönlichen Vernehmung durch Vorspielen der Bild-Ton-Aufzeichnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 250 ; StPO § 255a Abs. 2 S. 3
Ersetzen der persönlichen Vernehmung der Zeugin durch Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung ihrer richterlichen Vernehmung zur Vergewaltigung durch Anordnung des Vorsitzenden - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Bild-Ton-Aufnahme in der Hauptverhandlung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die richterliche Vernehmung der Opferzeugin - und die Anordnung der Vorführung der Aufzeichnung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die richterliche Vernehmung der Opferzeugin - Vorführung der Aufzeichnung statt erneuter Zeugenvernehmung
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Die Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung erfordert einen begründeten Gerichtsbeschluss
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 02.03.2018 - 6 Js 31944/14
- BGH, 16.10.2018 - 3 StR 256/18
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 27
- StV 2019, 518
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.08.2011 - 1 StR 327/11
Unmittelbarkeitsgrundsatz bei Zeugenaussage (Verwertung von Bild-Ton-Aufnahmen …
Auszug aus BGH, 16.10.2018 - 3 StR 256/18
Soweit zur zuvor geltenden Gesetzesfassung angenommen wurde, es genüge die Anordnung des Vorsitzenden (vgl. BGH NStZ 2011, 712;… a. A. KK-Diemer, StPO, 7. Aufl., § 255a Rdn. 14), ist diese Ansicht nunmehr obsolet (…vgl. Beck-OK StPO/Berg, a. a. O.;… Löwe-Rosenberg/Mosbacher, a. a. O).
- BGH, 13.12.2022 - 6 StR 467/22
Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung (Beschluss: Erfordernis der Begründung; …
aa) In formeller Hinsicht ist für die vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren richterlichen Vernehmung des Verletzten (§ 58a Abs. 1 Satz 3 StPO) - aus Gründen der Transparenz und der Verfahrensfairness (vgl. BT-Drucks. 17/12735 S. 17) - ein begründeter Gerichtsbeschluss erforderlich (§ 255a Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 3 StR 256/18, NStZ-RR 2019, 27).