Rechtsprechung
BGH, 27.09.2011 - 3 StR 259/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 18 JGG
Bemessung der Jugendstrafe (Unrecht der Tat; Erziehungsgedanke; Schwere der Schuld) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 2 JGG, § 18 Abs 2 JGG
Jugendstrafrecht: Vorrang des Erziehungsgedankens bei Verhängung von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld - Wolters Kluwer
Pauschales Abstellen auf den Erziehungsgedanken zur Rechtfertigung der Anwendung von Jugendstrafrecht als Revisionsgrund
- rewis.io
Jugendstrafrecht: Vorrang des Erziehungsgedankens bei Verhängung von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld
- ra.de
- rewis.io
Jugendstrafrecht: Vorrang des Erziehungsgedankens bei Verhängung von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Pauschales Abstellen auf den Erziehungsgedanken zur Rechtfertigung der Anwendung von Jugendstrafrecht als Revisionsgrund - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
JGG: Erziehungsgedanke hat Vorrang
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Zu den Besonderheiten des Jugendstrafrechts
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 11.04.2011 - 14 KLs 17 Js 797/10
- BGH, 27.09.2011 - 3 StR 259/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 385
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 13.12.2021 - 5 StR 115/21
Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld: Berücksichtigung des …
bb) Angesichts dieses Rechtsfehlers bei der Bestimmung der Erziehungsbedürftigkeit kann der Senat offenlassen, ob (jedenfalls bei Taten, bei denen es sich nicht um Kapitaldelikte und diesen äquivalente Straftaten handelt) das Bestehen eines Erziehungsbedürfnisses - wie das Landgericht angenommen hat und was von den Revisionen angegriffen wird - überhaupt eine kumulative Voraussetzung der Verhängung einer auf die "Schwere der Schuld" gestützten Jugendstrafe ist (vgl. dazu BGH, Urteile vom 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 225 f.; vom 29. September 1961 - 4 StR 301/61, BGHSt 16, 261, 263; Beschluss vom 22. Januar 2014 - 5 StR 555/13, NStZ-RR 2014, 119 f.; stärker differenzierend zwischen der nach § 17 Abs. 2 JGG zu treffenden Sanktionsauswahlentscheidung und der durch § 18 Abs. 2 JGG bestimmten konkreten Strafzumessung etwa BGH, Beschlüsse vom 23. März 2010 - 5 StR 556/09, NStZ-RR 2010, 290; vom 27. September 2011 - 3 StR 259/11, NStZ-RR 2011, 385, 386; vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 353/11, NStZ-RR 2012, 92; vom 22. Juni 2011 - 5 StR 202/11, NStZ-RR 2011, 305), oder ob - wie es überwiegend in der jugendstrafrechtlichen Literatur mit beachtlichen Argumenten vertreten wird - dies nicht zutrifft (…vgl. dazu MüKo-StGB/Radtke/Scholze, 4. Aufl., § 17 JGG Rn. 57, 60 f. mwN). - BayObLG, 16.05.2019 - 205 StRR 377/19
Schädliche Neigungen bei einem zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits …
Deshalb hat sich auch die Höhe einer wegen Schwere der Schuld verhängten Jugendstrafe vorrangig an erzieherischen Gesichtspunkten zu orientieren (z.B. BGH NStZ-RR 2011, 385, Rn. 5 bei juris), wobei aufgrund des verfassungsrechtlichen Schuldgrundsatzes der Tatschuld eine limitierende Funktion nach oben zukommt (…vgl. z.B. MüKo-StGB/Radtke, § 18 JGG Rn. 19;… Eisenberg, JGG, 20. Aufl. 2018, § 18 JGG Rn. 33). - BGH, 15.07.2021 - 3 StR 481/20 Vielmehr kommt eine solche grundsätzlich etwa auch bei einer gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 StGB in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 StR 150/18, NStZ 2018, 728, 729; Beschlüsse vom 27. September 2011 - 3 StR 259/11, NStZ-RR 2011, 385; vom 23. März 2010 - 5 StR 556/09, NStZ-RR 2010, 290;… MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 17 JGG Rn. 66, 68).