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BGH, 20.11.1990 - 3 StR 259/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision - Geringfügige Abänderung eines Schuldspruchs - Entschädigung für eine ein Jahr übersteigende Untersuchungshaft - Verbüßung von Untersuchungshaft über die Dauer der erkannten Strafe hinaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.11.1986 - 3 StR 405/86
Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH, gegenüber dem Finanzamt die …
Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 3 StR 259/90
Denn das pflichtwidrige Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO setzt anders als der Tatbestand der Nr. 1 dieser Vorschrift voraus, daß auch der Mittäter zur Aufklärung der steuerlich erheblichen Tatsachen besonders verpflichtet ist (vgl. BGHR AO § 370 I 2 Mittäter 1). - BGH, 10.08.1988 - 3 StR 246/88
Umsatzsteuervoranmeldung - Steuerminderung - Steuerhinterziehung - Zustimmung der …
Auszug aus BGH, 20.11.1990 - 3 StR 259/90
Von einer Umstellung des Schuldspruchs von versuchter Umsatzsteuerhinterziehung für das Jahr 1987 auf vollendete Umsatzsteuerhinterziehung (vgl. BGHR AO § 370 I Vollendung 2) hat der Senat abgesehen, weil die Angeklagte durch die Verurteilung nur wegen Versuchs nicht beschwert ist.
- BGH, 09.04.2013 - 1 StR 586/12
Pflichtwidrigkeit und Täterschaft bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen …
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann Täter - auch Mittäter - einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlich erheblicher Tatsachen besonders verpflichtet ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1979 - 3 StR 488/78, BGHSt 28, 371, 375 ff.; BGH…, Urteil vom 12. November 1986 - 3 StR 405/86, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 1; BGH…, Beschluss vom 14. Februar 1990 - 3 StR 317/89, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 Eingangsabgaben 1; BGH, Beschluss vom 20. November 1990 - 3 StR 259/90, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 Mittäter 2; BGH, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01, BGHSt 48, 52, 58; BGH…, Urteil vom 22. Mai 2003 - 5 StR 520/02, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Täter 4 = wistra 2003, 344; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 5 StR 85/04, wistra 2004, 393; BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - 5 StR 164/06, wistra 2007, 112; BGH, Beschluss vom 14. April 2010 - 1 StR 105/10). - BayObLG, 28.03.2001 - 4St RR 29/01
Pflichtwidrige Nichtangabe von steuerlich erheblichen Tatsachen in der …
Mittäter der von seiner Ehefrau durch Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärungen begangenen Steuerhinterziehungen hätte der Angeklagte also nur sein können, wenn er insoweit zur Aufklärung der steuerlich erheblichen Tatsachen besonders verpflichtet gewesen wäre (vgl. z.B. BGHR § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO Mittäter 2, § 25 Abs. 2 StGB Mittäter 1; BayObLGSt 1991, 6). - BGH, 11.03.1998 - 3 StR 43/98
Unerlaubter Besitz und unerlaubtes Führen einer halbautomatischen Selbstladewaffe
Wesentliche Bedeutung kommt dabei dem Umstand zu, daß für die Annahme eines minder schweren Falles nach § 53 Abs. 1 WaffG die Verbüßung von 14 Monaten Untersuchungshaft ausschlaggebend gewesen war (vgl. BGHR StrEG § 4 I Nr. 2 Untersuchungshaft 3).