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   BGH, 31.10.2019 - 3 StR 261/19   

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https://dejure.org/2019,40813
BGH, 31.10.2019 - 3 StR 261/19 (https://dejure.org/2019,40813)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2019 - 3 StR 261/19 (https://dejure.org/2019,40813)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2019 - 3 StR 261/19 (https://dejure.org/2019,40813)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Verhinderungsvermerk

  • rewis.io

    Elternzeit als Verhinderunggrund bei der Unterzeichnung eines Urteils

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Urteilsunterschrift: Kann nicht unterschreiben, bin in Elternzeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Unterschrift unter dem Urteil - und der Verhinderungsvermerk wegen Elternzeit

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 181
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 352/15

    Absetzung des Urteils (Unterschrift der mitwirkenden Richter; urlaubsbedingte

    Auszug aus BGH, 31.10.2019 - 3 StR 261/19
    Wurde eine Verhinderung fristgerecht beurkundet und auf einen diese grundsätzlich tragenden Grund gestützt, kann das Revisionsgericht diese Entscheidung lediglich daraufhin überprüfen, ob dabei der eingeräumte Spielraum in rechtsfehlerhafter Weise überschritten ist oder die Annahme der Verhinderung auf sachfremden Erwägungen beruht und sie sich deshalb als willkürlich erweist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 352/15, NStZ-RR 2016, 286 mwN).
  • BGH, 11.03.1998 - 1 StR 88/98

    Zulässigkeit von fehlenden Unterschriften unter Urteil

    Auszug aus BGH, 31.10.2019 - 3 StR 261/19
    Die Elternzeit mit ihren intensiven Aufsichts- und Betreuungspflichten bei Kindern in den ersten Lebensjahren ist damit ein vorübergehender rechtlicher und tatsächlicher Hinderungsgrund und - ebenso wie genehmigter Erholungsurlaub (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 1998 - 1 StR 88/98, StV 1998, 477, 478; MüKoStPO/Valerius, 1. Aufl., § 275 Rn. 30; BeckOK StPO/Peglau, § 275 Rn. 31) - generell geeignet, den Richter von der Unterschriftsleistung abzuhalten, zumal die Unterschrift regelmäßig das Lesen, unter Umständen das Überarbeiten und gegebenenfalls eine Fassungsberatung voraussetzt.
  • BGH, 27.10.2010 - 2 StR 331/10

    Absoluter Revisionsgrund der unbeachteten Urteilsabsetzungsfrist (tatsächliche

    Auszug aus BGH, 31.10.2019 - 3 StR 261/19
    Dienstgeschäfte, zu denen auch die Unterzeichnung eines Strafurteils zählt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 331/10, NStZ 2011, 358; KK/Greger, StPO, 8. Aufl., § 275 Rn. 29), können dem Richter in der Elternzeit nicht abverlangt werden, denn ihre Inanspruchnahme hat eine Befreiung von der Dienst- bzw. Arbeitspflicht - ohne Fortzahlung der Bezüge - zur Folge (vgl. ErfK/Gallner, 19. Aufl., BEEG § 15 Rn. 10, 25).
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