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   BGH, 17.10.2017 - 3 StR 264/17   

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https://dejure.org/2017,45275
BGH, 17.10.2017 - 3 StR 264/17 (https://dejure.org/2017,45275)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2017 - 3 StR 264/17 (https://dejure.org/2017,45275)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 264/17 (https://dejure.org/2017,45275)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 27 StGB; § 49 StGB
    Unvollständige Sachverhaltsaufklärung (Aufklärungsrüge; Gegenstand der Hauptverhandlung); Prüfung der Voraussetzungen eines minder schweren Falles bei gleichzeitigem Vorliegen eines gesetzlich vertypten Milderungsgrundes (hier: Beihilfe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 31 BtMG, § 244 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 207 StPO, § 27 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 29a Abs. 1 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gesetzlich vertypter Strafmilderungsgrund der Aufklärungshilfe; Einbeziehung der den gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrund verwirklichenden Umstände in die gebotene Gesamtabwägung

  • rewis.io

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Prüfungsreihenfolge bei minder schwerem Fall und gesetzlich vertyptem Milderungsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzlich vertypter Strafmilderungsgrund der Aufklärungshilfe; Einbeziehung der den gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrund verwirklichenden Umstände in die gebotene Gesamtabwägung

  • rechtsportal.de

    Gesetzlich vertypter Strafmilderungsgrund der Aufklärungshilfe; Einbeziehung der den gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrund verwirklichenden Umstände in die gebotene Gesamtabwägung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der gesetzlich vertypte Milderungsgrund - und der minder schwere Fall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 489
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.10.2016 - 3 StR 248/16

    Garantenpflicht von Kindern gegenüber Eltern bei bestehender häuslicher

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 264/17
    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16, juris Rn. 6; vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16, juris Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 07.03.2017 - 2 StR 567/16

    Besondere gesetzliche Milderungsgründe (Strafbarkeit des Gehilfen); Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 264/17
    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16, juris Rn. 6; vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16, juris Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 05.05.2020 - 4 StR 597/19

    Tateinheit (Bildung einer Gesamtstrafe: Strafrahmenwahl bei Vorliegen eines

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 ? 2 StR 567/16 Rn. 6; vom 13. Oktober 2016 ? 3 StR 248/16 Rn. 5; vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 264/17 Rn. 18).
  • BGH, 16.11.2022 - 3 StR 371/22

    Strafrahmenwahl beim Zusammentreffen mehrerer Milderungsgründe (minder schwerer

    Erst wenn das Tatgericht die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf es seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 264/17, juris Rn. 18; vom 5. Mai 2021 - 3 StR 107/21, juris Rn. 4, jeweils mwN).
  • BGH, 05.05.2021 - 3 StR 107/21

    Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall (hier: Herbeiführen

    Erst wenn das Tatgericht die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf - im Falle einer wie hier zwingenden Anwendung muss - es seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; s. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 264/17, juris Rn. 18 mwN; vom 25. August 2020 - 2 StR 241/20, NStZ-RR 2021, 18).
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