Rechtsprechung
BGH, 04.08.2015 - 3 StR 265/15 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- HRR Strafrecht
§ 354 StPO
Abänderung des Strafausspruchs - HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 52 StGB; § 48 Satz 1 Nr. 2 SoldatenG; § 267 Abs. 3 S. 1 StPO
Tateinheit aufgrund eines engen zeitlichen Zusammenhangs mehrerer Fälle bei einer Betrugsserie; dienstrechtliche Folgen als bestimmender Strafzumessungsgrund bei der Verurteilung eines Berufssoldaten - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 48 S 1 Nr 2 SG, § 46 StGB, § 263 StGB
Strafzumessung: Berücksichtigung dienstrechtlicher Folgen bei einer Verurteilung eines Berufssoldaten wegen Betrugs - rechtsprechung-im-internet.de
§ 260 Abs 1 StPO, § 354 Abs 1 StPO
Revision in Strafsachen: Entscheidung des Revisionsgerichts bei Widerspruch zwischen Urteilstenor und Urteilsgründen hinsichtlich des Strafausspruchs - IWW
- Wolters Kluwer
Änderung einer Gesamtfreiheitsstrafe
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Erwägung der dienstrechtlichen Folgen der Verurteilung eines Berufssoldaten als bestimmenden Strafzumessungsgrund
- rewis.io
Revision in Strafsachen: Entscheidung des Revisionsgerichts bei Widerspruch zwischen Urteilstenor und Urteilsgründen hinsichtlich des Strafausspruchs
- ra.de
- rewis.io
Strafzumessung: Berücksichtigung dienstrechtlicher Folgen bei einer Verurteilung eines Berufssoldaten wegen Betrugs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Gerichtliche Erwägung der dienstrechtlichen Folgen der Verurteilung eines Berufssoldaten als bestimmenden Strafzumessungsgrund - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ecovis.com (Kurzinformation)
Berücksichtigung berufsrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung
Verfahrensgang
- LG Stade, 12.12.2014 - 1301 KLs 3/14
- BGH, 04.08.2015 - 3 StR 265/15
Papierfundstellen
- StV 2016, 557
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.11.2009 - 4 StR 445/09
Strafzumessung (Berücksichtigung der Wirkungen der Strafe für das künftige Leben …
Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 3 StR 265/15
Derartige dienstrechtliche Folgen einer Verurteilung, die mit dem Verlust der wirtschaftlichen und der beruflichen Grundlagen einhergehen können, bilden einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, den zu erwägen das Landgericht gehalten gewesen wäre (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO;… BGH, Beschlüsse vom 15. November 2012 - 3 StR 199/12, juris Rn. 3; vom 3. November 2009 - 4 StR 445/09, NStZ-RR 2010, 39). - BGH, 15.11.2012 - 3 StR 199/12
Berücksichtigung berufsrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung (hier: Verlust …
Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 3 StR 265/15
Derartige dienstrechtliche Folgen einer Verurteilung, die mit dem Verlust der wirtschaftlichen und der beruflichen Grundlagen einhergehen können, bilden einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, den zu erwägen das Landgericht gehalten gewesen wäre (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; BGH, Beschlüsse vom 15. November 2012 - 3 StR 199/12, juris Rn. 3; vom 3. November 2009 - 4 StR 445/09, NStZ-RR 2010, 39).
- BGH, 10.04.2019 - 1 StR 646/18
Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven, …
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass im Fall einer erneuten Verurteilung des Angeklagten im Rahmen der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten in den Blick zu nehmen sein wird, dass dieser wegen des verfahrensgegenständlichen Tatgeschehens aus seinem Dienstverhältnis als Zeitsoldat entlassen wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2015 - 3 StR 265/15, wistra 2016, 28 Rn. 9 …und vom 15. November 2012 - 3 StR 199/12, wistra 2013, 192 Rn. 3 mwN). - LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18
Verurteilung wegen Dopingstraftaten
Dies gilt insbesondere für den (drohenden) Verlust des Arbeitsplatzes oder der Stellung als Beamter (BGH NStZ 1981, 342; BGH NStZ 1985, 215; BGH NStZ 1988, 305; BGH NStZ 1990, 221; BGH NStZ-RR 97, 195; BGH NStZ-RR 2010, 39) oder des Dienstverhältnisses als Zeitsoldat (BGHSt 32, 79) bzw. Berufssoldat (BGH StV 16, 557), namentlich wenn die Grundlage für die berufliche Existenz verloren geht und der Beruf die alleinige berufliche Basis des Täters bildet (BGH NStZ-RR 2016, 8; BGH StV 1996, 604).