Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.09.1997

Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1256
BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97 (https://dejure.org/1997,1256)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1997 - 3 StR 271/97 (https://dejure.org/1997,1256)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1997 - 3 StR 271/97 (https://dejure.org/1997,1256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 223 StGB; § 226a StGB a.F.; § 15 StGB
    Eingriff in die körperliche Unversehrtheit durch Gammastrahlen; Einwilligung des Patienten (Beschränkung auf die lege artis durchgeführte Therapie; Sorgfaltsanforderungen an einen Arzt, der eine Urlaubsvertretung übernimmt); Fahrlässigkeit (Übernahmefahrlässigkeit; ...

  • Wolters Kluwer

    Behandlung mit Gammastrahlen in therapeutisch wirksamer Dosis als Körperverletzung; Prüfungspflicht eines ärztlichen Urblaubsvertreters

  • opinioiuris.de

    Körperverletzung durch Gammastrahlen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur strafrechtlichen Haftung eines Strahlentherapeuten

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Behandlung mit Gammastrahlen: Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Patienten

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Röntgenfall

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 306
  • NJW 1998, 1802
  • NStZ 1999, 132
  • StV 1998, 199
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Stuttgart, 24.11.1982 - 1 U 66/82

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Folgen einer postoperativen

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97
    Angesichts dieser Nebenwirkungen und möglichen Folgen ist der mit der Strahlenanwendung verbundene Eingriff in den menschlichen Organismus durchaus als erheblich im Sinne der Rechtsprechung anzusehen (vgl. zur Körperverletzung durch Gammastrahlenbehandlung OLG Stuttgart NJW 1983, 2644 f.).

    Eine wirksame Einwilligung der Patienten für diese Eingriffe lag nicht vor, denn diese bezog sich schon wegen Fehlens einer weitergehenden Aufklärung nur auf eine lege artis, das heißt nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchgeführte Heilbehandlung (vgl. Laufs, Arztrecht 5. Aufl. Rdn. 693; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 223 Rdn. 9 a; BGH, Urteil vom 25. März 1982 - 1 StR 674/81; OLG Stuttgart NJW 1983, 2644).

  • BGH, 16.11.1971 - VI ZR 76/70

    Aufklärungspflicht - Arzt - Schädliche Folgen - Gebotenheit - Eingriff -

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97
    Die Heilmaßnahme kann im Regelfall nur durch eine wirksame Einwilligung des Patienten gerechtfertigt werden (vgl. BGH NJW 1972, 335, 336; BGHSt 11, 111, 112; BGHR StGB § 223 I Heileingriff 4 m.w.Nachw.).

    Für die entsprechende Problematik bei der Behandlung mit Röntgenstrahlen zur Entfernung von Warzen hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, daß die Anwendung von Röntgenstrahlen in therapeutisch wirksamer Dosis einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeutet, da eine planmäßige Gewebsschädigung erfolge (VI. Zivilsenat, NJW 1972, 335, 336).

  • BGH, 08.11.1988 - VI ZR 320/87

    Haftung des Arztes für Hinausschieben der Fruchtwasserpunktion

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97
    Dieser ist zwar in der Rechtsprechung auch für den Fall der Zusammenarbeit von Ärzten der gleichen Fachrichtung bei sogenannter horizontaler Arbeitsteilung (also nicht in einem Über- und Unterordnungsverhältnis) grundsätzlich anerkannt (vgl. BGHR StGB § 15 Fahrlässigkeit 1; BGH - VI. Zivilsenat - NJW 1989, 1536, 1538; 1994, 797, 798).
  • BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81

    Haftung wegen Übertragung einer Operation auf einen in der Ausbildung

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß auch derjenige schuldhaft handeln kann, der eine Tätigkeit vornimmt, obwohl er weiß oder erkennen kann, daß ihm die dafür erforderlichen Kenntnisse fehlen, wobei das Verschulden sowohl in der Übernahme einer die Fähigkeit des Handelnden übersteigenden Tätigkeit liegen kann, wie auch in ihrer Fortführung (BGH JR 1986, 248, 250 m.w.Nachw.; BGHZ 88, 248, 257 ff.).
  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87

    Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97
    Diesen eingehenden und zutreffenden Ausführungen schließt sich der Senat an und weist ergänzend darauf hin, daß die Ablehnung der Zuziehung eines pathologischen Gutachters neben der strahlentherapeutischen Sachverständigen mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen bei einer Kompetenzüberschneidung in Einklang steht (vgl. BGHSt 34, 355; BGHR StPO § 244 IV 2 Zweitgutachter 2, 3).
  • BGH, 28.11.1957 - 4 StR 525/57

    Einwilligung in ärztliche Heilbehandlung

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97
    Die Heilmaßnahme kann im Regelfall nur durch eine wirksame Einwilligung des Patienten gerechtfertigt werden (vgl. BGH NJW 1972, 335, 336; BGHSt 11, 111, 112; BGHR StGB § 223 I Heileingriff 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.10.1993 - VI ZR 237/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Verletzung der Berichtspflicht,

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97
    Dieser ist zwar in der Rechtsprechung auch für den Fall der Zusammenarbeit von Ärzten der gleichen Fachrichtung bei sogenannter horizontaler Arbeitsteilung (also nicht in einem Über- und Unterordnungsverhältnis) grundsätzlich anerkannt (vgl. BGHR StGB § 15 Fahrlässigkeit 1; BGH - VI. Zivilsenat - NJW 1989, 1536, 1538; 1994, 797, 798).
  • BGH, 21.01.1988 - 4 StR 564/87

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97
    Dieser ist zwar in der Rechtsprechung auch für den Fall der Zusammenarbeit von Ärzten der gleichen Fachrichtung bei sogenannter horizontaler Arbeitsteilung (also nicht in einem Über- und Unterordnungsverhältnis) grundsätzlich anerkannt (vgl. BGHR StGB § 15 Fahrlässigkeit 1; BGH - VI. Zivilsenat - NJW 1989, 1536, 1538; 1994, 797, 798).
  • LG München I, 30.03.1982 - 20 KLs 237 Js 42184/81
    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97
    Auch die in der Revisionsbegründung zitierte Entscheidung des Landgerichts München I (NStZ 1982, 470) geht grundsätzlich davon aus, daß durch die Zuführung von Gammastrahlung eine Körperverletzung begangen werden kann; allerdings war dort die in Betracht kommende Dosis (aus einem Prüfgerät für Schweißnähte) sehr gering und in der genauen Höhe nicht bekannt, so daß ein Überschreiten der Erheblichkeitsschwelle nicht festgestellt werden konnte.
  • BGH, 20.12.1984 - 4 StR 668/84

    Beurteilung des Verschuldens durch das Tatgericht unter Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß auch derjenige schuldhaft handeln kann, der eine Tätigkeit vornimmt, obwohl er weiß oder erkennen kann, daß ihm die dafür erforderlichen Kenntnisse fehlen, wobei das Verschulden sowohl in der Übernahme einer die Fähigkeit des Handelnden übersteigenden Tätigkeit liegen kann, wie auch in ihrer Fortführung (BGH JR 1986, 248, 250 m.w.Nachw.; BGHZ 88, 248, 257 ff.).
  • BGH, 29.06.1995 - 4 StR 760/94

    Surgibone - § 16 StGB analog bei Erlaubnistatbestandsirrtum (hier: Irrtum über

  • BGH, 25.03.1982 - 1 StR 674/81

    Beweisantrag oder Beweisermittlungsantrag - Verletzung der Aufklärungspflicht des

  • BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10

    Tod bei Brechmitteleinsatz: Freispruch aufgehoben

    Hinzu tritt, dass der Angeklagte in Erfüllung der ihm obliegenden Fortbildungspflicht (§ 4 BO; vgl. auch BGHSt 43, 306, 311) gehalten war, nach Erlass der Dienstanweisung vom 1. März 2001 erschienene Expertisen zur Kenntnis zu nehmen, die eine Exkorporation unter Zwangsanwendung als medizinisch unbeherrschbar bewertet hatten (vgl. das vom Kammergericht eingeholte und in dessen Urteil vom 8. Mai 2001 in StV 2002, 122, 123 f. dargestellte und zustimmend bewertete Sachverständigengutachten; Stellungnahme des Präsidenten der Hamburger Ärztekammer, zitiert bei Binder/Seemann NStZ 2002, 234, 236, die in Fußnote 36 mit Nachweisen die gegenteilige Auffassung von B. und anderer in Kriminalistik 1997, 277, 282 als medizinische Mindermeinung bezeichnen; vgl. auch EGMR NJW 2006, 3117, 3118 zur Bewertung des medizinischen Risikos in Deutschland ab 1996).

    Fahrlässig schuldhaftes Handeln kommt unter diesem Aspekt bei demjenigen Arzt in Betracht, der eine Tätigkeit vornimmt, obwohl er weiß (bewusste Fahrlässigkeit) oder erkennen kann (unbewusste Fahrlässigkeit), dass ihm die dafür erforderlichen Kenntnisse fehlen (BGHSt 43, 306, 311; BGH JR 1986, 248, 250; NJW 1979, 1258, 1259).

    e) Soweit das Landgericht unter Heranziehung von dem ärztlichen Vertrauensgrundsatz (vgl. BGHSt 43, 306, 310 m.w.N.) zugrunde liegenden Erwägungen trotz erkennbar eigener gravierender Kompetenzmängel die Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit des Todes durch Fortsetzung der Exkorporation verneint hat, beruht diese Schlussfolgerung zudem schon auf einer widersprüchlichen Erwägung.

    Das Landgericht hat festgestellte Umstände außer Betracht gelassen, die ernsthafte Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der - nicht einmal ausdrücklich geäußerten - Risikoeinschätzung des Notarztes begründen (vgl. BGHSt 43, 306, 310 f.).

  • BGH, 30.01.2019 - 2 StR 325/17

    Totschlag durch das Verabreichen von Betäubungsmitteln (indirekte Sterbehilfe;

    Er kann nur durch wirksam erklärte oder mutmaßliche Einwilligung des Patienten gerechtfertigt werden (st Rspr.; BGH, Urteil vom 28. November 1957 - 4 StR 525/57, BGHSt 11, 111, 112; Urteil vom 19. November 1997 - 3 StR 271/97, BGHSt 43, 306, 308).
  • BGH, 13.10.2021 - 2 StR 418/19

    BGH hebt Verurteilung eines "Bauüberwachers" wegen fahrlässiger Tötung im

    Beiden Arten der Arbeitsteilung ist gemein, dass eine Verpflichtung zu einer näheren Überwachung und ggf. einem Einschreiten jedenfalls dann besteht, sobald sich Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Beteiligten auftun (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64, BGHSt 19, 286, 288 f.; vom 21. Januar 1988 - 4 StR 564/87, BGHR StGB § 15 Fahrlässigkeit 1; vom 19. November 1997 - 3 StR 271/97, BGHSt 43, 306, 310; Gallas, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der am Bau Beteiligten unter besonderer Berücksichtigung des "verantwortlichen Bauleiters", S. 34 f.).

    aa) Ausgehend von den allgemeinen Grundsätzen bei einem horizontal arbeitsteiligen Handeln wird der prinzipiell geltende Vertrauensgrundsatz dann erschüttert, wenn bei einem Mitwirkenden Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Beteiligten aufkommen (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 1997 - 3 StR 271/97, BGHSt 43, 306, 310 mwN).

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    Dies wird etwa dann in Betracht zu ziehen sein, wenn sich der Aufklärungsmangel lediglich aus dem unterlassenen Hinweis auf Behandlungsalternativen ergibt, der Patient jedoch eine Grundaufklärung über die Art sowie den Schweregrad des Eingriffs erhalten hat und auch über die schwerstmögliche Beeinträchtigung informiert ist (vgl aus der neueren Rechtsprechung: BGH, Urteil vom 29.6.1995 - 4 StR 760/94 - BGHR StGB § 223 Abs. 1 Heileingriff 4 = MedR 1996, 22, 24 ; BGH, Urteil vom 19.11.1997 - 3 StR 271/97 - BGHSt 43, 306, 308 f = NJW 1998, 1802, 1803 ; BGH, Beschluss vom 15.10.2003 - 1 StR 300/03 - JR 2004, 251, 252 ; BGH, Urteil vom 20.1.2004 - 1 StR 319/03 - JR 2004, 469, 470 ; BGH, Urteil vom 5.7.2007 - 4 StR 549/06 - BGHR StGB § 223 Abs. 1 Heileingriff 8 = MedR 2008, 158, 159 ; BGH, Urteil vom 23.10.2007 - 1 StR 238/07 - MedR 2008, 435, 436 ; dazu auch Fischer, StGB, 57. Aufl 2010, § 223 RdNr 9, 15 ff, § 228 RdNr 12 ff) .
  • BGH, 05.07.2007 - 4 StR 549/06

    Strafsache gegen Schönheitschirurgen muss neu verhandelt werden

    Diese Wertung lässt außer Acht, dass sich eine Einwilligung in einen ärztlichen Heileingriff, jedenfalls bei Fehlen einer weitergehenden Aufklärung, nur auf eine lege artis, d.h. nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchgeführte Heilbehandlung bezieht (vgl. BGHSt 43, 306, 309; Geiß/Greiner, Arzthaftungsrecht 4. Aufl., S. 168 Rdn. 13).
  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben

    Dies berechtigte zur Annahme eines durchgreifenden Aufklärungsmangels (BGH, Urteil vom 19. November 1997 - 3 StR 271/97, BGHSt 43, 306, 309).
  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 397/97

    Röntgenbehandlung ohne medizinische Indikation kann gefährliche Körperverletzung

    Eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne von § 223 StGB ist in jedem Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des Menschen nachteilig abweichenden Zustandes zu sehen, also in einem, wenn auch nur vorübergehenden, Herbeiführen einer pathologischen Verfassung, wobei die Beeinträchtigung nicht von Dauer zu sein braucht, sie muß aber andererseits auch über lediglich unerhebliche Beeinträchtigungen hinausgehen (BGHSt 36, 1, 6, 7; 36, 262; 265; BGH NStZ 1997, 123; BGHR StGB § 223 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 2, BGH, Urt. vom 13. März 1975 - 4 StR 28/75 bei Dallinger MDR 1975, 723; BGHR BGB § 823 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 1; Hirsch in LK 10. Aufl. § 223 Rdn. 11 ff.; zu Strahlenschäden: BGH, Urt. vom 19. November 1997 - 3 StR 271/97, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 1615/16

    Klageerzwingungsverfahren (erfolgreiche erneute Verfassungsbeschwerde gegen die

    Entsprechend habe der Bundesgerichtshof die Grenzen des der Arbeitsteilung zugrundeliegenden Vertrauensschutzes gezogen, so etwa im Urteil vom 19. November 1997 (BGHSt 43, 306).
  • BayObLG, 18.01.2022 - 1Z RR 40/20

    Vergütungspflicht auch für fachgebietsfremde Leistungen eines Facharztes

    Eine Leistungserbringung ohne hinreichende Kenntnisse und Erfahrungen kann außerdem strafrechtliche Relevanz haben (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012, 1 StR 45/11, NJW 2012, 1377 Rn. 64; Beschluss vom 19. November 1997, 3 StR 271/97, BGHSt 43, 306 [juris Rn. 18]) und wäre zudem wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung (Art. 17 HKaG; § 2 Abs. 2 und 3 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns) berufsrechtlich zu untersagen (Finn, GesR 2021, 84 [86]), wobei es hier keiner Entscheidung bedarf, ob dafür schon das Überschreiten der Fachgebietsgrenzen genügen kann (in diesem Sinn: Wollersheim in Clausen/Schroeder-Printzen, Münchener Anwaltshandbuch Medizinrecht, 3. Aufl. 2020, § 6 Rn. 96; a. A. Sobotta in Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, § 2 MBO Rn. 3; differenzierend: Scholz in Spickhoff, Medizinrecht, MWBO § 2 Rn. 6).
  • BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99

    Nichtverjährung von DDR-Doping zum Nachteil uneingeweihter Minderjähriger

    Das ist auch im Blick auf § 115 Abs. 1 StGB-DDR, der insoweit keine maßgeblich unterschiedlichen Anforderungen hat - rechtsfehlerfrei (vgl. auch BGHSt 43, 306; 346).
  • LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 VG 31/14

    Medizinischer Eingriff und Opferentschädigung

  • LG Berlin, 10.05.2010 - 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10

    Arzt hat Todesfolgen nicht beabsichtigt

  • LSG Bayern, 10.05.2016 - L 15 VG 39/12

    Strafbarkeit von ärztlichen Eingriffen als vorsätzliche Körperverletzung

  • SG Potsdam, 27.03.2008 - S 1 KA 191/06

    Übermittlung von Leistungsdaten in der gesetzlichen Krankenversicherung -

  • AG Duisburg, 29.09.2021 - 93 Ls 84/20
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Rechtsprechung
   BGH, 05.09.1997 - 3 StR 271/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6322
BGH, 05.09.1997 - 3 StR 271/97 (https://dejure.org/1997,6322)
BGH, Entscheidung vom 05.09.1997 - 3 StR 271/97 (https://dejure.org/1997,6322)
BGH, Entscheidung vom 05. September 1997 - 3 StR 271/97 (https://dejure.org/1997,6322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zeitraum für die wirksame Rücknahme einer Revision - Verhältnis eines Verwerfungsbeschlusses nach § 346 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) zur Rücknahme einer Revision

  • rechtsportal.de

    StPO § 302, § 346

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 52
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 12.02.1987 - 1 Ss 62/87
    Auszug aus BGH, 05.09.1997 - 3 StR 271/97
    Ein Verwerfungsbeschluß nach § 346 Abs. 1 StPO steht daher einer Rücknahme solange nicht entgegen, bis dieser seinerseits Rechtskraft erlangt hat (BayObLG bei Rüth DAR 1977, 197, 207; vgl. auch OLG Koblenz VRS 72, 452).
  • BGH, 17.09.2008 - 2 StR 399/08

    Rücknahme der Revision (zeitliche Grenzen)

    Ein Verwerfungsbeschluss nach § 346 Abs. 1 StPO steht daher einer Rücknahme solange nicht entgegen, bis dieser seinerseits Rechtskraft erlangt hat (BGH, Beschl. vom 5. September 1997 - 3 StR 271/97).
  • BGH, 28.08.2013 - 4 StR 291/13

    Wirksame Rücknahme der Revision

    Der Verwerfungsbeschluss des Landgerichts vom 21. Januar 2013 steht dem nicht entgegen, weil er seinerseits noch keine Rechtskraft erlangt hat (BGH, Beschluss vom 17. September 2008 - 2 StR 399/08, Rn. 4; Beschluss vom 5. September 1997 - 3 StR 271/97, NStZ 1998, 52, 53).
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