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   BGH, 02.08.2012 - 3 StR 276/12   

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https://dejure.org/2012,22719
BGH, 02.08.2012 - 3 StR 276/12 (https://dejure.org/2012,22719)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2012 - 3 StR 276/12 (https://dejure.org/2012,22719)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2012 - 3 StR 276/12 (https://dejure.org/2012,22719)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.04.1999 - 1 StR 77/99

    Bande; Exzeß eines Mittäters; Schwerer Raub

    Auszug aus BGH, 02.08.2012 - 3 StR 276/12
    Da der Täter das Opfer nicht schon dann im Sinne des § 46a Nr. 2 StGB ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt, wenn er lediglich die Schadenswiedergutmachung zusagt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 1 StR 77/99, BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 2), drängte allein der Vergleichsschluss das Landgericht nicht dazu, sich mit einer Strafmilderung nach §§ 46a, 49 Abs. 1 StGB auseinanderzusetzen.
  • BGH, 24.08.2017 - 3 StR 233/17

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (kommunikativer Prozess zwischen Täter

    Eine Aufklärungsrüge mit dem Ziel, festzustellen, der Ausgleich habe für die Nebenklägerin keine friedensstiftende Wirkung gehabt, ist nicht erhoben (s. auch BGH, Beschlüsse vom 2. August 2012 - 3 StR 276/12, BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 10; vom 28. Januar 2016 - 3 StR 354/15, aaO).
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 354/15

    Kein hinreichender Täter-Opfer-Ausgleich bei der gefährlichen Körperverletzung

    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Aufklärung (§ 244 Abs. 2 StPO), die zu weiteren Feststellungen zu einem etwaigen Schadensausgleich geführt hätte, ist nicht gerügt worden (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 3 StR 276/12, BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 10).
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