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   BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82 (S)   

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BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82 (S) (https://dejure.org/1982,465)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1982 - 3 StR 28/82 (S) (https://dejure.org/1982,465)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1982 - 3 StR 28/82 (S) (https://dejure.org/1982,465)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer Verletzung des Rechts auf Verhandlung in angemessener Frist - Beschlagnahme von schriftlichen Mitteilungen zwischen Verteidiger und Mandant bei Verdacht der Teilnahme des Verteidigers - Bedeutung der Werbung für eine kriminelle Vereinigung für das ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine Unterstützung einer kriminellen Vereinigung durch Prozeßerklärungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 129

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 16
  • NJW 1982, 2508
  • MDR 1982, 507
  • StV 1982, 266
  • JR 1983, 116
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82
    Diese Folge zulässiger Verteidigung nimmt das Gesetz in Kauf (vgl. BGHSt 29, 99, 102).

    Diese Hilfe ist schon deshalb weder als Beihilfe zur Werbung für eine kriminelle Vereinigung, wie das Landgericht meint, noch als Unterstützung im Sinne des § 129 StGB strafbar, weil in ihr eine erlaubte Verteidigertätigkeit liegt (BGHSt 29, 99; vgl. auch Beulke a.a.O. S. 98 f).

    Darauf, ob der Vereinigung durch die Einrichtung des Informationssystems und die Weiterleitung von Gegenständen in diesem letztlich meßbarer Nutzen entstanden ist, kommt es nicht an [BGHSt 29, 99, 101; BGH, Urteil vom 14. November 1979 - 3 StR 323/79 (S)].

  • BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79

    Klaus Croissant

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82
    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht festgestellt, daß inhaftierte Mitglieder der "RAF" spätestens Ende April 1973 in der Haft eine neue kriminelle Vereinigung gebildet haben [vgl. BGHSt 27, 325; BGH, Urteil vom 14. November 1979 - 3 StR 323/79 (S); OLG Hamburg JZ 1979, 275].

    Darauf, ob der Vereinigung durch die Einrichtung des Informationssystems und die Weiterleitung von Gegenständen in diesem letztlich meßbarer Nutzen entstanden ist, kommt es nicht an [BGHSt 29, 99, 101; BGH, Urteil vom 14. November 1979 - 3 StR 323/79 (S)].

    Das Aktionsprogramm diente nicht der Verteidigung, sondern der Organisierung eines revolutionären Gefängnisprogramms [UA S. 84, 362; vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1979 - 3 StR 323/79 (S)].

  • OLG Hamburg, 10.07.1978 - 1 StE 2/76

    RAF-Anwälte: Mach's noch mal

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82
    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht festgestellt, daß inhaftierte Mitglieder der "RAF" spätestens Ende April 1973 in der Haft eine neue kriminelle Vereinigung gebildet haben [vgl. BGHSt 27, 325; BGH, Urteil vom 14. November 1979 - 3 StR 323/79 (S); OLG Hamburg JZ 1979, 275].

    Die Hilfe bei der Durchführung eines Hungerstreiks, der - wie hier - dem Ziel dient, den Zusammenhalt einer in der Haft bestehenden kriminellen Vereinigung aufrechtzuerhalten und die Fortsetzung ihres Kampfes zu sichern, ist Unterstützung im Sinne des § 129 StGB (OLG Hamburg JZ 1979, 275, 276; a.A. Rudolphi ZRP 1978, 214, 218; Ostendorf JZ 1979, 252, 256).

  • BGH, 21.12.1977 - 3 StR 427/77

    Gründung einer kriminellen Vereinigung auf der Grundlage

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82
    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht festgestellt, daß inhaftierte Mitglieder der "RAF" spätestens Ende April 1973 in der Haft eine neue kriminelle Vereinigung gebildet haben [vgl. BGHSt 27, 325; BGH, Urteil vom 14. November 1979 - 3 StR 323/79 (S); OLG Hamburg JZ 1979, 275].

    Es kann, wie schon in BGHSt 27, 325, 329, dahingestellt bleiben, ob die Androhung und die Durchführung eines Hungerstreiks als - versuchte - Nötigung strafbar sind.

  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82
    Wie der Bundesgerichtshof (BGHSt 24, 239; 27, 274, 275; BGH, Urteil vom 27. Januar 1982 - 3 StR 217/81 - mit weiteren Nachweisen) bereits entschieden hat, macht eine Verletzung des einem Betroffenen zustehenden Rechts auf Verhandlung seines Falls in angemessener Frist die Fortsetzung des Strafverfahrens nicht unzulässig.

    Die Gründe hierfür sind in BGHSt 24, 239 f dargelegt.

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82
    Wer als Mitglied einer kriminellen Vereinigung für diese wirbt, erfüllt das Tatbestandsmerkmal des Sich-Beteiligens als Mitglied (vgl. BGHSt 29, 288, 294).

    Bei der Weite des Tatbestandsmerkmals der Beteiligung als Mitglied, das jede irgendwie geartete Tätigkeit eines Mitgliedes einer kriminellen Vereinigung für deren Ziele erfaßt (BGHSt 29, 288, 294), besteht die Gefahr, daß erlaubte Verteidigung in den Anwendungsbereich des § 129 StGB gerät, wenn ein Angeklagter die Ziele der Vereinigung, deren Mitglied er noch ist, sowie seine Tätigkeit für die Vereinigung zu rechtfertigen sucht.

  • BGH, 13.08.1973 - StB 34/73

    Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82
    Dies gilt im Hinblick auf § 148 StPO, der den ungehinderten mündlichen und schriftlichen Kontakt zwischen Verteidiger und Beschuldigtem gewährleistet, auch für Verteidigerunterlagen, die sich in der Hand des Beschuldigten befinden (BGH NJW 1973, 2035 = MDR 1973, 945; BGH, Beschlüsse vom 12. April 1978 - StB 92/78 - und vom 21. Juni 1978 - StB 114/78).

    Die Beschränkungen der Beschlagnahme gelten auch nach der Neufassung des § 148 StPO (a.A. Roxin, Strafverfahrensrecht 16. Aufl. S. 100; vgl. auch Dünnebier in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 148 Rdn. 14; Beulke, Der Verteidiger im Strafverfahren, S. 210 f, jeweils m.w.Nachw.) gemäß § 97 Abs. 2 Satz 3 StPO aber (u.a.) nicht, wenn der Verteidiger einer Teilnahme verdächtig ist (BGH NJW 1973, 2035; Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 148 Rdn. 8; Müller in KMR 7. Aufl. § 97 Rdn. 14).

  • RG, 30.04.1928 - II 175/28

    Kann der Abdruck eines in öffentlicher Gerichtsverhandlung verlesenen Gedichts

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82
    Zwar ist nicht von vornherein ausgeschlossen, daß die Veröffentlichung einer in öffentlicher Verhandlung abgegebenen oder erörterten strafbaren Äußerung einen Straftatbestand erfüllt (RGSt 62, 145).
  • BGH, 27.01.1982 - 3 StR 217/81

    Steuerhinterziehung - Verfassungsmäßigkeit - Bestimmtheitsgebot - Steuerumgehung

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82
    Wie der Bundesgerichtshof (BGHSt 24, 239; 27, 274, 275; BGH, Urteil vom 27. Januar 1982 - 3 StR 217/81 - mit weiteren Nachweisen) bereits entschieden hat, macht eine Verletzung des einem Betroffenen zustehenden Rechts auf Verhandlung seines Falls in angemessener Frist die Fortsetzung des Strafverfahrens nicht unzulässig.
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82
    Dem steht nicht entgegen, daß der Vorsitzende in Ausübung des Rechts, die Verhandlung zu leiten (§ 238 StPO), nach den Umständen des Einzelfalls befugt sein kann, gegen solche Parolen einzuschreiten (vgl. BGHSt 3, 368, 369).
  • BGH, 19.12.1962 - 2 StR 571/62

    Vorliegen einer falschen Anschuldigung des wirklichen Namensträgers bei Angabe

  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79

    Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten - Rüge der

  • BGH, 12.10.1977 - 3 StR 287/77

    Voraussetzungen des Gebrauchmachens von einer Verwarnung mit Strafvorbehalt -

  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 502/99

    Volksverhetzung durch Verteidigerhandeln

    Die Stellung als Verteidiger in einem Strafprozeß und das damit verbundene Spannungsverhältnis zwischen Organ- und Beistandsfunktion erfordert schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine besondere Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten (vgl. nur BGHSt 38, 345, 347; siehe grundlegend auch Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers 1989, passim; siehe weiter zum Tatbestand der Strafvereitelung: BGH NStZ 1983, 503; zum Tatbestand der Beleidigung im Zusammenhang mit dem Massenmord an der jüdischen Bevölkerung zur Zeit des Nationalsozialismus: BGH NStZ 1987, 554; zur Unterstützung einer oder zum Werben für eine terroristische Vereinigung siehe BGHSt 29, 99; 31, 16; 32, 243; BGH NStZ 1990, 183; zum Gebrauchmachen von einer gefälschten Urkunde: BGHSt 38, 345; vgl. zur Beschaffung einer Schußwaffe: BGHSt 38, 7).

    Prozeßerklärungen sind danach nicht schon deshalb von vornherein strafrechtlicher Würdigung entzogen, weil sie im Rahmen der Verteidigung abgegeben werden (BGHSt 31, 16, 17).

  • OLG Stuttgart, 26.02.2007 - 4 Ss 42/07

    Öffentliche Aufforderung zu Straftaten bei Internet-Ankündigung einer

    Daher wird die bloße Befürwortung von Straftaten vom Tatbestand nicht erfasst, erforderlich ist vielmehr eine hierüber hinausgehende bewusst-finale Erklärung an die Motivation anderer, bestimmte Straftaten zu begehen (BGHSt 28, 312 (314); 31, 16 (22); 32, 310 (311 ff.)).
  • BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97

    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die

    Dies gilt um so mehr, als auch bei Mitteilungen i.s.d. § 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO, die für den Verteidiger bestimmt sind, aus dem in § 148 StPO garantierten ungehinderten Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigtem folgt, daß dem Gewahrsamskriterium des § 97 Abs. 2 Satz 1 StPO keine entscheidende Bedeutung zukommt (BGH NJW 1982, 2508, insoweit in BGHSt 31, 16 nicht abgedruckt; BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 3; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 97 Rdn. 57).
  • BGH, 10.04.2002 - 5 StR 485/01

    Volksverhetzung durch Strafverteidiger

    Im Rahmen einer solchen vom Tatrichter (ersichtlich im Anschluß an BGH aaO S. 46) als "Gradwanderung" bezeichneten Abgrenzung sind daher auch der Verwertung des Indizes der objektiven Aussichtslosigkeit einer Prozeßhandlung, deren Strafbarkeit oder Rechtfertigung durch Verfolgung erlaubter Verteidigungsziele in Frage steht, gewisse Grenzen gesetzt (vgl. nur - insoweit überaus weitgehend - BGHSt 31, 16, 20 ff.).
  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    "Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche

    Das Opfer muß jedoch, wenn auch nur in allgemeinen Wendungen (BGHSt 31, 16, 22), genannt werden.
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83

    Terroristische Vereinigung - Unterstützung - Inhaftierte Mitglieder -

    Diese Voraussetzungen liegen bei einem Verteidiger vor, der inhaftierten Mitgliedern einer terroristischen Vereinigung beim Aufbau und Betrieb eines von den Gefangenen betriebenen Informationssystems hilft, das der Fortsetzung der kriminellen Bestrebungen der Organisation dient (Senatsurteile vom 14. November 1979 - 3 StR 323/79 (S) - und vom 24. März 1982 - 3 StR 28/82 (S) = NJW 1982, 2508, 2510, insoweit in BGHSt 31, 16 nicht abgedruckt).

    Der Senat hat auch entschieden (BGH NJW 1982, 2508, 2510), daß ein Verteidiger, der Hilfe bei der Durchführung eines Hungerstreiks leistet, welcher dem Ziel dient, den Zusammenhalt einer in der Haft bestehenden terroristischen Vereinigung aufrechtzuerhalten und die Fortsetzung ihres Kampfes zu sichern, diese Vereinigung unterstützt.

  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Das Senatsurteil vom 24. März 1982 - 3 StR 28/82 (S) - bezieht sich mit der Bemerkung, die "Hilfe bei der Durchführung eines Hungerstreiks, der dem Ziel dient, den Zusammenhalt einer in der Haft bestehenden kriminellen Vereinigung aufrechtzuerhalten und die Fortsetzung ihres Kampfes zu sichern" (NJW 1982, 2508, 2510, insoweit in BGHSt 31, 16 nicht mitabgedruckt), sei Unterstützung im Sinne von § 129 StGB, auf die Weiterleitung der Hungerstreikerklärung eines führenden "RAF" -Mitglieds durch einen Verteidiger, also auf konkrete Hilfe beim Einsatz eines Kampfmittels jener Vereinigung.
  • LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22

    Angebliche "Todesurteile" 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in

    Unter der Schwelle tatbestandsrelevanter "Aufforderung" liegt auch die bloße Befürwortung von Straftaten; erforderlich ist vielmehr eine über eine bloße Befürwortung hinausgehende bewusstfinale Einwirkung auf andere mit dem Ziel, in ihnen den Entschluss zu bestimmten strafbaren Handlungen hervorzurufen (vgl. BGHSt 32, 310 [311] = NJW 1984, 1631; BGHSt 31, 16 [22] = NJW 1982, 2508; BGHSt 28, 312 [314] = NJW 1979, 1556).
  • LG Münster, 24.01.1992 - 7 Qs 216/91
    Solche Handlungen unterfallen keinem Straftatbestand, soweit sie sich lediglich als Ausübung "prozessualer Grundrechte« (vgl. BGHSt 31, 16, 19 [= StV 1983, 89]) erweisen.

    Er muß auch für das prozessuale Verhalten des Beschuldigten gelten (BGHSt 31, 16 [= StV 1983, 89]).

  • BGH, 29.11.1989 - 3 StR 328/89

    Terroristische Vereinigung - Verteidigung - Staatlicher Strafanspruch

    Das Oberlandesgericht hat bei der Bewertung der bezeichneten Äußerungen der drei Angeklagten in der Hauptverhandlung nicht erkennbar die rechtlichen Erwägungen beachtet, die der erkennende Senat zum zulässigen Rahmen der Verteidigung eines Angeklagten im Urteil vom 24. März 1982 - 3 StR 28/82 - S - (BGHSt 31, 16) angestellt hat.

    Zu dem Recht des Angeklagten, in der Hauptverhandlung die Gesellschaftsordnung in Frage zu stellen, zur Bewertung von Prozeßerklärungen, in denen die Darstellung des Selbstverständnisses der Mitglieder einer kriminellen (oder terroristischen) Vereinigung einen für diese werbenden Charakter annimmt, sowie zur Bewertung von bekenntnishaften Erklärungen mit Zukunftsbezug, schließlich zu der Notwendigkeit einer Gesamtbetrachtung der Äußerungen eines Angeklagten im Prozeß verweist der Senat auf seine angeführte Entscheidung vom 24. März 1982 (a.a.O.).

  • LG Frankfurt/Main, 09.11.2017 - 12 KLs 14/17

    Beschlagnahme von Verteidigerunterlagen

  • KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00

    Keine Aufforderung zu Straftaten durch Aufruf gegen Kosovo-Einsatz

  • BGH, Ermittlungsrichter, 13.11.1989 - 1 BGs 351/89

    Beschlagnahmung - Beschaffung eines Beweismittels - Anhängiges

  • BGH, 11.07.2013 - AK 14/13

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung des Werbens

  • BGH, 25.10.1982 - NotZ 12/82

    Notar - Notaramt - Anforderung - Eignung - Bestellung - Verfassungstreue -

  • BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 11/86

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Aufgabe einer Kanzlei -

  • BGH, 27.01.1984 - 5 StR 866/83

    Beleidigung in Tateinheit mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener -

  • KG, 29.06.2001 - 1 Ss 410/00

    Öffentliche Aufforderung zur Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit dem

  • OLG Koblenz, 28.09.2005 - 1 Ss 215/05
  • BGH, Ermittlungsrichter, 29.03.1989 - 1 BGs 101/89

    Terroristen - Beteiligung am Hungerstreik - RAF-Gefangener - Tatverdacht -

  • BayObLG, 27.02.1992 - RReg. 3 St 52/91
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 151/84

    Bildung einer terroristischen Vereinigung - Unterstützen oder Werben für eine

  • BGH, 20.07.1987 - AnwSt (R) 4/87
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 77/84

    Anforderungen an ein Unterstützen und Werben im Sinne des § 129a StGB -

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