Rechtsprechung
   BGH, 10.09.1982 - 3 StR 280/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,5162
BGH, 10.09.1982 - 3 StR 280/82 (https://dejure.org/1982,5162)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1982 - 3 StR 280/82 (https://dejure.org/1982,5162)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82 (https://dejure.org/1982,5162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,5162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines Verfahrens wegen Verjährung - Verjährung der Strafverfolgung - Unterbrechung der Verjährung der Strafverfolgung durch einen Haftverschonungsbeschluss - Eine Tat im prozessualen Sinne - Verfolgungswille des Richters gerichtet auf eine Tat im prozessualen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 10.09.1982 - 3 StR 280/82
    Eine Unterbrechungshandlung kann sich aber nur auf eine Tat im prozessualen Sinne, also ein konkretes Vorkommnis beziehen, bei dem Anhaltspunkte vorliegen, die es von einem anderen ähnlichen oder gleichartigen Vorkommnis unterscheiden (BGHSt 22, 375, 385; Rudolphi in SK, 2. Aufl. § 78 c Rdn. 5).
  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81

    Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 10.09.1982 - 3 StR 280/82
    Die mündliche Anordnung der Beschuldigtenvernehmung ist aber, wie sich aus § 78 c Abs. 2 StGB ergibt, ebenso wie eine entsprechende vom Staatsanwalt unterschriebene Verfügung geeignet, die Verjährung zu unterbrechen, wenn sich - was hier der Fall ist - für ihren Zeitpunkt und Inhalt konkrete Anhaltspunkte aus den Akten ergeben (vgl. BGHSt 30, 215, 219).
  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus vor und nach der verurteilten Tat

    Auszug aus BGH, 10.09.1982 - 3 StR 280/82
    Er wird dabei die rechtskräftigen früheren Strafen gegen die Angeklagte zu berücksichtigen haben, die - wenn sie noch nicht vollstreckt sind (vgl. dazu BGH MDR 1982, 681) - jeweils mit einem Teil der jetzt erkannten Strafen gesamtstrafenfähig sind.
  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05

    Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens

    Indes liegt es in der Natur der Sache, dass in den Fällen, in denen das Gesetz zur Unterbrechung der Verjährung die Anordnung einer Maßnahme genügen lässt, die Unterbrechungshandlung grundsätzlich auch mündlich oder durch schlüssige Handlung ergehen kann (vgl. zu § 78c Abs. 1 Nr. 3 StGB: BGHSt 28, 381, 382; BGH, Beschl. vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82; zu § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG: OLG Schleswig VRS 63, 138; OLG Hamm NStZ 1988, 137).

    Für die Wirksamkeit der Anordnung, dem Betroffenen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekannt zu geben, ist es ausreichend, dass sich für deren Zeitpunkt und Inhalt konkrete Anhaltspunkte aus den Akten ergeben (vgl. zu § 78c Abs. 1 Nr. 3 StGB: BGHSt 30, 215, 219 f.; BGH, Beschl. vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82; zu § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG: KG VRS 100, 134, 135) und sich so der behördliche Wille zur Vornahme der Unterbrechungshandlung mit Gewissheit feststellen lässt (vgl. BayObLG DAR 2004, 401; 531, 532; VRS 62, 58, 59; Weller in KK-OWiG 3. Aufl. § 33 Rdn. 11; Göhler, OWiG 14. Aufl. § 33 Rdn. 45; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG 3. Aufl. § 33 Rdn. 46a; Lemke/Mosbacher OWiG 2. Aufl. § 33 Rdn. 10).

  • BGH, 10.08.2017 - 1 StR 218/17

    Unterbrechung der Verjährung (Anordnung der Vernehmung des Beschuldigten: Form,

    Für die Wirksamkeit der Anordnung, dem Betroffenen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekannt zu geben, ist es ausreichend, dass sich für deren Zeitpunkt und Inhalt konkrete Anhaltspunkte aus den Akten ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82) und sich so der behördliche Wille zur Vornahme einer Unterbrechungshandlung mit Gewissheit feststellen lässt (vgl. BGH aaO, BGHSt 51, 72, 79 mwN; BGH, Urteil vom 6. Oktober 1981 - 1 StR 356/81, BGHSt 30, 215, 219).
  • OLG Hamm, 20.11.2008 - 4 Ss OWi 763/08

    Verfolgungsverjährung; Anhörung; EDV; Computer; hinterlegter elektronischer

    Indes liegt es in der Natur der Sache, dass in den Fällen, in denen das Gesetz zur Unterbrechung der Verjährung die Anordnung einer Maßnahme genügen lässt, die Unterbrechungshandlung grundsätzlich auch mündlich oder durch schlüssige Handlung ergehen kann (vgl. zu § 78 c Abs. 1 Nr. 3 StGB: BGHSt 28, 381, 382; BGH, Beschl. vom 10.9.1982 3 StR 280/82; zu § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG: OLG Schleswig, VRS 63, 138; OLG Hamm, NStZ 1988; 137).

    Für die Wirksamkeit der Anordnung, dem Betroffenen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekannt zu geben, ist es ausreichend, dass sich für deren Zeitpunkt und Inhalt konkrete Anhaltspunkte aus den Akten ergeben (vgl. zu § 78 c Abs. 1 Nr. 3 StGB: BGHSt 30, 215, 219 f.; BGH, Beschl. vom 10.9.1982 3 StR 280/82; zu § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG: KG, VRS 100, 134, 135) und sich so der behördliche Wille zur Vornahme der Unterbrechungshandlung mit Gewißheit feststellen lässt (vgl. BayObLG, DAR 2004, 401; 531, 532; VRS 62, 58, 59; Weller in KK OWiG 3. Aufl. § 33 Rdn. 11; Göhler, OWiG 14. Aufl. § 33 Rdn. 45; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG 3. Aufl. § 33 Rdn. 46 a; Lemke/Mosbacher OWiG 2. Aufl., § 33 Rdn. 10).

  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/06
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89

    Eintritt der Strafverfolgungsverjährung - Ermittlung des Zeitpunktes der

    Sind mehrere selbständige Straftaten Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, so erstreckt sich die verjährungsunterbrechende Handlung in aller Regel auf alle Taten, es sei denn, der Verfolgungswille des tätig werdenden Strafverfolgungsorgans ist erkennbar auf eine oder nur einen Teil der Taten beschränkt (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1956, 395 und MDR 1970, 897; BGH bei Holtz MDR 1984, 796 [BGH 15.02.1984 - IVb ZB 701/81]; BGH, Beschluß vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82; Jähnke in LK, 10. Aufl., § 78c Rdn. 8; Lackner, StGB, 18. Aufl., § 78c Anm. 6 b, bb).
  • BGH, 14.08.1985 - 3 StR 263/85

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung bei Umsatzsteuerhinterziehung - Wirkung

    Denn jede Unterbrechung der Verfolgungsverjährung erstreckt sich sachlich auf die Tat im verfahrensrechtlichen Sinne, nicht etwa nur auf die einzelne Gesetzesverletzung (vgl. BGHSt 22, 105, 107; BGH b. Dallinger MDR 1956, 395; bei Holtz MDR 1981, 453; 1984, 796 [BGH 15.02.1984 - IVb ZB 701/81]; BGH, Beschluß vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82; OLG Hamm NJW 1981, 2425 [OLG Hamm 29.08.1980 - 6 Ws 254/80]).
  • BGH, 23.05.1991 - 5 StR 9/91

    Gesamtvorsatz - Vorsatz - Tatplan - Tatdurchführung - Tateinheit - (Beihilfe zur)

    Im Zweifel ist davon auszugehen, daß sich richterliche Ermittlungshandlungen nur auf die irgendwie erwähnten Taten beziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10.9.1982 - 3 StR 280/82 - und vom 7.1.1983 - 2 StR 649/82 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht