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   BGH, 20.08.1982 - 3 StR 282/82   

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https://dejure.org/1982,3389
BGH, 20.08.1982 - 3 StR 282/82 (https://dejure.org/1982,3389)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1982 - 3 StR 282/82 (https://dejure.org/1982,3389)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1982 - 3 StR 282/82 (https://dejure.org/1982,3389)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.12.1957 - 1 StR 492/57
    Auszug aus BGH, 20.08.1982 - 3 StR 282/82
    Verheimlicht der Gemeinschuldner einen Vermögensgegenstand, den er bereits vorher auf strafbare Weise verheimlicht hat, so begeht er nur ein einheitliches Delikt (vgl. BGHSt 11, 145, 146).
  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 602/16

    Falsche Versicherung an Eides Statt (Verhältnis zu einer späteren, inhaltlich

    Insoweit stehen daher diese Gesetzesverletzungen in Tateinheit - und nicht, wie das Landgericht meint, in Tatmehrheit - zueinander (BGH, Beschluss vom 20. August 1982 - 3 StR 282/82; Urteil vom 20. Dezember 1957 - 1 StR 492/57, BGHSt 11, 145; Urteil vom 7. Juni 1983 - 4 StR 140/83, EzSt StGB § 283 Nr. 1).
  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 140/83

    Bankrott und falsche Versicherung an Eides statt in Tateinheit - Untreue oder

    Da das Verheimlichen (die Nichtangabe der Vermögenswerte bei der eidesstattlichen Versicherung) nur der Aufrechterhaltung und Sicherung der durch das Beiseiteschaffen der Vermögensstücke herbeigeführten anfechtbaren Besitzlage diente, also keinen neuen Eingriff in das geschützte Rechtsgut, nämlich das Interesse der Gläubiger an der vollständigen Erfassung des pfändbaren Schuldnervermögens, darstellt, ist Tateinheit gegeben (BGHSt 11, 145, 146; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1969 - 1 StR 243/69 - bei Herlan GA 1971, 38 zu §§ 125 und 239 Abs. 1 KO; BGH, Beschluß vom 20. August 1982 - 3 StR 282/82 -).
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