Rechtsprechung
BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3, Abs. 4 StPO; § 163a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Antrag auf ein anthropologisches Identitätsgutachten; völlig ungeeignetes Beweismittel; Klärung im Freibeweis); Verwertungsverbot nach nicht verstandener Belehrung (Beweiserfordernis; mögliche psychotische Störung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 81b StPO, § 244 Abs 3 S 2 StPO
Ablehnung eines Beweisantrages im Strafverfahren: Anthropologischer Sachverständiger als völlig ungeeignetes Beweismittel - verkehrslexikon.de
Zum Beweisantrag auf Einholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens
- IWW
- Wolters Kluwer
Anthropologisches Identitätsgutachten als geeigneter Beweis zur Identifizierung eines auf einem Videofilm von einer Überwachungskamera festgehaltenen Täters
- rewis.io
Ablehnung eines Beweisantrages im Strafverfahren: Anthropologischer Sachverständiger als völlig ungeeignetes Beweismittel
- ra.de
- rewis.io
Ablehnung eines Beweisantrages im Strafverfahren: Anthropologischer Sachverständiger als völlig ungeeignetes Beweismittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Anthropologisches Identitätsgutachten als geeigneter Beweis zur Identifizierung eines auf einem Videofilm von einer Überwachungskamera festgehaltenen Täters - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-blog (Kurzinformation)
Anthropologisches Sachverständigengutachten ist nicht per se "ungeeignetes Beweismittel"
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Der Sachverständige (k)ein ungeeignetes Beweismittel
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Gutachten als ungeeignetes Beweismittel im Sinne von § 244 Abs. 3, Satz 2 StPO?
Verfahrensgang
- LG Kleve, 31.01.2011 - 223 KLs 4/10
- BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 345
- NStZ-RR 2014, 99
- StV 2013, 481
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16
Loveparade-Strafverfahren eröffnet
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass ein Sachverständiger bereits dann ein geeignetes Beweismittel ist, wenn seine Folgerungen die zu klärende Beweistatsache als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen und das Gutachten hierdurch Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts haben kann (vgl. BGH NStZ 2007, 476, 477; NStZ 2012, 345). - AG Bautzen, 26.03.2013 - 40 Ls 330 Js 6351/12
Lügendetektoreinsatz, Strafverfahren
Im Übrigen ist ein Sachverständiger nicht schon dann ein i.S.d. § 244 111,2 StPO ungeeignetes Beweismittel, wenn er absehbar aus den Anknüpfungstatsachen keine sicheren und eindeutigen Schlüsse zu ziehen vermag; als Beweismittel eignet er sich vielmehr schon dann, wenn seine Folgerungen die unter Beweis gestellte Behauptung als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen und hierdurch unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen können (BGH, Urt. v. 01.12.2011, NStZ 2012, 345). - BGH, 09.07.2015 - 3 StR 516/14
Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Behauptung eines bestimmten Verfahrensmangels; …
Ob eine sachverständige Begutachtung auf der verfügbaren tatsächlichen Grundlage zur Klärung der Beweisbehauptung nach diesen Maßstäben geeignet ist, kann und muss der Tatrichter in Zweifelsfällen im Wege des Freibeweises - etwa durch eine Befragung des Sachverständigen zu den von ihm für eine Begutachtung benötigten Anknüpfungstatsachen - klären (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11, NStZ 2012, 345 mwN).
- OLG München, 26.02.2016 - 10 U 153/15
Erfolgreiche Berufung nach abgewiesener Klage auf Schadensersatz und …
Im Übrigen ist ein Sachverständigengutachten bereits dann kein "völlig" ungeeignetes Beweismittel, wenn der Sachverständige auch nur solche Erfahrungssätze und Schlussfolgerungen darzulegen vermag, die für sich allein die unter Beweis gestellte Behauptung lediglich wahrscheinlich machen, sie aber nicht unmittelbar erweisen können (BGH NStZ 1984, 564; NStZ 2012, 345). - BGH, 31.07.2013 - 4 StR 270/13
Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den …
Dabei ist Maßstab nicht, ob der Sachverständige sichere oder eindeutige Schlüsse ziehen kann, vielmehr ist die Erholung des Gutachtens schon dann geboten, wenn seine Folgerungen die (Nicht-)Täterschaft des Angeklagten mehr oder weniger wahrscheinlich machen und das Gutachten hierdurch unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen kann (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11, StV 2013, 481, 482). - BGH, 02.12.2015 - 4 StR 423/15
Strafzumessung (Darstellung im Urteil: erforderliche Angaben zu eventuell noch …
Den Beweisantrag auf Erholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens hat die Strafkammer auch hinsichtlich der am 28. Februar 2014 in der Sparkasse E. gefertigten Lichtbilder rechtsfehlerfrei abgelehnt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11, NStZ 2012, 345 unter anderem zum insofern zulässigen und gebotenen Freibeweis). - BGH, 26.09.2018 - 2 StR 283/18
Aufhebung des Urteils und der Feststellungen
Dabei kann dahinstehen, ob das Landgericht den Beweisantrag mit der Begründung zurückweisen durfte, der angebotene Sachverständigenbeweis sei ungeeignet, weil die Videoaufzeichnungen von mäßiger Qualität und relativ unscharf seien, oder ob es zuvor - wie die Revision meint - verpflichtet gewesen wäre, im Freibeweisverfahren einen Sachverständigen zu befragen, ob dieser anhand des vorliegenden Bildmaterials Aussagen zur Identität des Angeklagten als Täter hätte machen können (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11, BGH NStZ 2012, 345, 346; Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116). - BGH, 07.12.2021 - 5 StR 215/21
Ablehnung eines Sachverständigengutachtens als völlig ungeeignetes Beweismittel
Zwar ist es entsprechend den Ausführungen des Generalbundesanwalts grundsätzlich richtig, dass ein Sachverständigengutachten nicht schon dann als ungeeignetes Beweismittel anzusehen ist, wenn darin zwar keine sicheren und eindeutigen Beweisergebnisse erzielt werden, die enthaltenen Ausführungen aber gleichwohl die unter Beweis gestellte Behauptung als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen können (vgl. dazu in freilich anderen Konstellationen BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11, NStZ 2012, 345; Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 516/14, NStZ 2016, 116). - OLG Hamm, 22.01.2019 - 3 Ws 524/18
Eröffnung; Sicherungsverfahren; hinreichender Tatverdacht
Ein Sachverständiger ist auch dann ein geeignetes Beweismittel, wenn er zwar aus den Anknüpfungstatsachen keine sicheren Schlüsse ziehen kann, seine Folgerungen die zu klärende Beweistatsache aber gleichwohl als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. April 2017 - III-2 Ws 528-577/16, Rn. 1285, beide zitiert nach juris). - OLG Karlsruhe, 01.10.2014 - 2 (6) Ss 442/14
Berufungseinlegung im Strafverfahren: Wahrung der Schriftform bei Schriftsatz der …
Denn dieser Ablehnungsgrund ist nur gegeben, wenn das Beweismittel in dem Sinn gänzlich untauglich ist, dass nach sicherer Lebenserfahrung das behauptete Beweisergebnis nicht erbracht werden kann (BGH NStZ 2007, 476; 2012, 345;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 244 Rn. 58). - OLG Zweibrücken, 29.07.2019 - 1 OLG 2 Ss 20/19
Ablehnung von Gutachtenerstellung zur Wechselwirkung von Cannabis mit weiteren …