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   BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11   

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https://dejure.org/2011,1083
BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11 (https://dejure.org/2011,1083)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2011 - 3 StR 284/11 (https://dejure.org/2011,1083)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 3 StR 284/11 (https://dejure.org/2011,1083)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3, Abs. 4 StPO; § 163a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO
    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Antrag auf ein anthropologisches Identitätsgutachten; völlig ungeeignetes Beweismittel; Klärung im Freibeweis); Verwertungsverbot nach nicht verstandener Belehrung (Beweiserfordernis; mögliche psychotische Störung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81b StPO, § 244 Abs 3 S 2 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrages im Strafverfahren: Anthropologischer Sachverständiger als völlig ungeeignetes Beweismittel

  • verkehrslexikon.de

    Zum Beweisantrag auf Einholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anthropologisches Identitätsgutachten als geeigneter Beweis zur Identifizierung eines auf einem Videofilm von einer Überwachungskamera festgehaltenen Täters

  • rewis.io

    Ablehnung eines Beweisantrages im Strafverfahren: Anthropologischer Sachverständiger als völlig ungeeignetes Beweismittel

  • ra.de
  • rewis.io

    Ablehnung eines Beweisantrages im Strafverfahren: Anthropologischer Sachverständiger als völlig ungeeignetes Beweismittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2
    Anthropologisches Identitätsgutachten als geeigneter Beweis zur Identifizierung eines auf einem Videofilm von einer Überwachungskamera festgehaltenen Täters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anthropologisches Sachverständigengutachten ist nicht per se "ungeeignetes Beweismittel"

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der Sachverständige (k)ein ungeeignetes Beweismittel

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Gutachten als ungeeignetes Beweismittel im Sinne von § 244 Abs. 3, Satz 2 StPO?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 345
  • NStZ-RR 2014, 99
  • StV 2013, 481
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.03.2007 - 4 StR 66/07

    Beweisantrag auf Einholung eines rechtsmedizinischen Sachverständigengutachtens

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11
    a) Ein Beweismittel ist völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, dass sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erreichen lässt und die Erhebung des Beweises sich deshalb in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen müsste (BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 4 StR 45/97, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 16; Beschluss vom 15. März 2007 - 4 StR 66/07, NStZ 2007, 476, 477; Beschluss vom 7. August 2008 - 3 StR 274/08, NStZ 2009, 48 f.).

    Ob eine sachverständige Begutachtung auf der verfügbaren tatsächlichen Grundlage zur Klärung der Beweisbehauptung nach diesen Maßstäben geeignet ist, kann und muss der Tatrichter in Zweifelsfällen im Wege des Freibeweises - etwa durch eine Befragung des Sachverständigen zu den von ihm für eine Begutachtung benötigten Anknüpfungstatsachen - klären (BGH, Beschluss vom 31. Mai 1994 - 1 StR 86/94, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 14; Beschluss vom 9. März 1999 - 1 StR 693/98, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 20; Beschluss vom 15. März 2007 - 4 StR 66/07, NStZ 2007, 476, 477).

  • BGH, 07.08.2008 - 3 StR 274/08

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Einholung eines

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11
    a) Ein Beweismittel ist völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, dass sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erreichen lässt und die Erhebung des Beweises sich deshalb in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen müsste (BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 4 StR 45/97, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 16; Beschluss vom 15. März 2007 - 4 StR 66/07, NStZ 2007, 476, 477; Beschluss vom 7. August 2008 - 3 StR 274/08, NStZ 2009, 48 f.).

    Als Beweismittel eignet er sich vielmehr schon dann, wenn seine Folgerungen die unter Beweis gestellte Behauptung als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen und hierdurch unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen können (BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 4 StR 45/97, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 16; Beschluss vom 7. August 2008 - 3 StR 274/08, NStZ 2009, 48, 49 mwN).

  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Beweisbegehrens - Sachverständiger als völlig

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11
    a) Ein Beweismittel ist völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, dass sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erreichen lässt und die Erhebung des Beweises sich deshalb in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen müsste (BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 4 StR 45/97, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 16; Beschluss vom 15. März 2007 - 4 StR 66/07, NStZ 2007, 476, 477; Beschluss vom 7. August 2008 - 3 StR 274/08, NStZ 2009, 48 f.).

    Als Beweismittel eignet er sich vielmehr schon dann, wenn seine Folgerungen die unter Beweis gestellte Behauptung als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen und hierdurch unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen können (BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 4 StR 45/97, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 16; Beschluss vom 7. August 2008 - 3 StR 274/08, NStZ 2009, 48, 49 mwN).

  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 475/93

    Verwertungsverbot bezüglich der Vernehmung des Beschuldigten bei Nichtverstehen

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes bezüglich der vom Angeklagten C. L. bei der Polizei gemachten Aussage die sichere Feststellung voraussetzt, dieser habe die ihm vor seiner Vernehmung erteilte Belehrung nach § 163a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO wegen einer akuten psychotischen Störung nicht verstanden (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 475/93, BGHSt 39, 349, 351 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 224; Urteil vom 20. Juni 1997 - 2 StR 130/97, NStZ 1997, 609, 610).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 130/97

    Verwertung einer Aussage aus der polizeilichen Vernehmung - Verwertungsverbot bei

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes bezüglich der vom Angeklagten C. L. bei der Polizei gemachten Aussage die sichere Feststellung voraussetzt, dieser habe die ihm vor seiner Vernehmung erteilte Belehrung nach § 163a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO wegen einer akuten psychotischen Störung nicht verstanden (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 475/93, BGHSt 39, 349, 351 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 224; Urteil vom 20. Juni 1997 - 2 StR 130/97, NStZ 1997, 609, 610).
  • BGH, 09.03.1999 - 1 StR 693/98

    Begriff des Beweisantrages; Ungeeignetheit eines Beweises

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11
    Ob eine sachverständige Begutachtung auf der verfügbaren tatsächlichen Grundlage zur Klärung der Beweisbehauptung nach diesen Maßstäben geeignet ist, kann und muss der Tatrichter in Zweifelsfällen im Wege des Freibeweises - etwa durch eine Befragung des Sachverständigen zu den von ihm für eine Begutachtung benötigten Anknüpfungstatsachen - klären (BGH, Beschluss vom 31. Mai 1994 - 1 StR 86/94, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 14; Beschluss vom 9. März 1999 - 1 StR 693/98, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 20; Beschluss vom 15. März 2007 - 4 StR 66/07, NStZ 2007, 476, 477).
  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 519/09

    Ablehnung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel;

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11
    Die Voraussetzungen, unter denen in Fällen der fehlerhaft begründeten Ablehnung eines Beweisantrags ausnahmsweise ein Beruhen ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 211, 212 f.), liegen nicht vor.
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes bezüglich der vom Angeklagten C. L. bei der Polizei gemachten Aussage die sichere Feststellung voraussetzt, dieser habe die ihm vor seiner Vernehmung erteilte Belehrung nach § 163a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO wegen einer akuten psychotischen Störung nicht verstanden (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 475/93, BGHSt 39, 349, 351 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 224; Urteil vom 20. Juni 1997 - 2 StR 130/97, NStZ 1997, 609, 610).
  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 91/04

    Beweiswürdigung (Wiedererkennung auf Grund einer sequentiellen

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11
    Auch verhält sich der Ablehnungsbeschluss nicht dazu, ob das vorhandene Bildmaterial trotz seiner nur mäßigen Qualität nach den maßgeblichen Kriterien (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - 1 StR 91/04, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 19) nicht doch hinreichende morphologische Merkmale der Täter erkennen lässt, die mit denen der Angeklagten abgeglichen werden könnten.
  • BGH, 08.11.2006 - 1 StR 454/06

    Verwertungsverbot bei mangelnder Belehrung über das Schweigerecht

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11
    Dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. November 2006 (1 StR 454/06, BGHR StPO § 136 Belehrung 14) liegt entgegen Stimmen in der Literatur (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 136 Rn. 20; LR/Gleß, StPO, 26. Aufl., § 136a Rn. 78) kein anderer rechtlicher Maßstab zugrunde.
  • BGH, 31.05.1994 - 1 StR 86/94

    Sachverständiger - Beweismittel - Beweisbehauptung

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass ein Sachverständiger bereits dann ein geeignetes Beweismittel ist, wenn seine Folgerungen die zu klärende Beweistatsache als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen und das Gutachten hierdurch Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts haben kann (vgl. BGH NStZ 2007, 476, 477; NStZ 2012, 345).
  • AG Bautzen, 26.03.2013 - 40 Ls 330 Js 6351/12

    Lügendetektoreinsatz, Strafverfahren

    Im Übrigen ist ein Sachverständiger nicht schon dann ein i.S.d. § 244 111,2 StPO ungeeignetes Beweismittel, wenn er absehbar aus den Anknüpfungstatsachen keine sicheren und eindeutigen Schlüsse zu ziehen vermag; als Beweismittel eignet er sich vielmehr schon dann, wenn seine Folgerungen die unter Beweis gestellte Behauptung als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen und hierdurch unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen können (BGH, Urt. v. 01.12.2011, NStZ 2012, 345).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 516/14

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Behauptung eines bestimmten Verfahrensmangels;

    Ob eine sachverständige Begutachtung auf der verfügbaren tatsächlichen Grundlage zur Klärung der Beweisbehauptung nach diesen Maßstäben geeignet ist, kann und muss der Tatrichter in Zweifelsfällen im Wege des Freibeweises - etwa durch eine Befragung des Sachverständigen zu den von ihm für eine Begutachtung benötigten Anknüpfungstatsachen - klären (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11, NStZ 2012, 345 mwN).
  • KG, 01.06.2023 - 3 ORs 24/23

    Gefährliche Körperverletzung durch Faustschlag eines Amateurboxers

    Es kommt immer auf die Gefährlichkeit der Handlung an, nicht auf diejenige einer tatsächlich eingetretenen Verletzung (vgl. BGH StV 1988, 65; NStZ 2012, 345).

    Dabei ist in den Blick zu nehmen, dass es für § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB immer auf die Gefährlichkeit der Handlung ankommt, nicht auf diejenige einer tatsächlich eingetretenen Verletzung (vgl. BGH StV 1988, 65; NStZ 2012, 345).

  • OLG München, 26.02.2016 - 10 U 153/15

    Erfolgreiche Berufung nach abgewiesener Klage auf Schadensersatz und

    Im Übrigen ist ein Sachverständigengutachten bereits dann kein "völlig" ungeeignetes Beweismittel, wenn der Sachverständige auch nur solche Erfahrungssätze und Schlussfolgerungen darzulegen vermag, die für sich allein die unter Beweis gestellte Behauptung lediglich wahrscheinlich machen, sie aber nicht unmittelbar erweisen können (BGH NStZ 1984, 564; NStZ 2012, 345).
  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 270/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

    Dabei ist Maßstab nicht, ob der Sachverständige sichere oder eindeutige Schlüsse ziehen kann, vielmehr ist die Erholung des Gutachtens schon dann geboten, wenn seine Folgerungen die (Nicht-)Täterschaft des Angeklagten mehr oder weniger wahrscheinlich machen und das Gutachten hierdurch unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen kann (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11, StV 2013, 481, 482).
  • BGH, 02.12.2015 - 4 StR 423/15

    Strafzumessung (Darstellung im Urteil: erforderliche Angaben zu eventuell noch

    Den Beweisantrag auf Erholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens hat die Strafkammer auch hinsichtlich der am 28. Februar 2014 in der Sparkasse E. gefertigten Lichtbilder rechtsfehlerfrei abgelehnt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11, NStZ 2012, 345 unter anderem zum insofern zulässigen und gebotenen Freibeweis).
  • BGH, 26.09.2018 - 2 StR 283/18

    Aufhebung des Urteils und der Feststellungen

    Dabei kann dahinstehen, ob das Landgericht den Beweisantrag mit der Begründung zurückweisen durfte, der angebotene Sachverständigenbeweis sei ungeeignet, weil die Videoaufzeichnungen von mäßiger Qualität und relativ unscharf seien, oder ob es zuvor - wie die Revision meint - verpflichtet gewesen wäre, im Freibeweisverfahren einen Sachverständigen zu befragen, ob dieser anhand des vorliegenden Bildmaterials Aussagen zur Identität des Angeklagten als Täter hätte machen können (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11, BGH NStZ 2012, 345, 346; Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116).
  • OLG Hamm, 22.01.2019 - 3 Ws 524/18

    Eröffnung; Sicherungsverfahren; hinreichender Tatverdacht

    Ein Sachverständiger ist auch dann ein geeignetes Beweismittel, wenn er zwar aus den Anknüpfungstatsachen keine sicheren Schlüsse ziehen kann, seine Folgerungen die zu klärende Beweistatsache aber gleichwohl als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2017 - III-2 Ws 528-577/16, Rn. 1285, beide zitiert nach juris).
  • BGH, 07.12.2021 - 5 StR 215/21

    Ablehnung eines Sachverständigengutachtens als völlig ungeeignetes Beweismittel

    Zwar ist es entsprechend den Ausführungen des Generalbundesanwalts grundsätzlich richtig, dass ein Sachverständigengutachten nicht schon dann als ungeeignetes Beweismittel anzusehen ist, wenn darin zwar keine sicheren und eindeutigen Beweisergebnisse erzielt werden, die enthaltenen Ausführungen aber gleichwohl die unter Beweis gestellte Behauptung als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen können (vgl. dazu in freilich anderen Konstellationen BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11, NStZ 2012, 345; Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 516/14, NStZ 2016, 116).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.2014 - 2 (6) Ss 442/14

    Berufungseinlegung im Strafverfahren: Wahrung der Schriftform bei Schriftsatz der

  • OLG Zweibrücken, 29.07.2019 - 1 OLG 2 Ss 20/19

    Ablehnung von Gutachtenerstellung zur Wechselwirkung von Cannabis mit weiteren

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