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   BGH, 10.08.2010 - 3 StR 286/10   

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https://dejure.org/2010,10761
BGH, 10.08.2010 - 3 StR 286/10 (https://dejure.org/2010,10761)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2010 - 3 StR 286/10 (https://dejure.org/2010,10761)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2010 - 3 StR 286/10 (https://dejure.org/2010,10761)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 86a StGB; § 74 StGB; § 74e Abs. 1 StGB; § 55 Abs. 2 StGB
    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; Einziehung (Erledigung mit Rechtskraft; Übergang des Eigentums); nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (keine Aufrechterhaltung einer erledigten Einziehungsanordnung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Öffentlichkeit hinsichtlich des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegenüber wenigen Polizeibeamten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 86a Abs. 1
    Öffentlichkeit hinsichtlich des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegenüber wenigen Polizeibeamten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Strafbarkeit wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.04.2005 - 3 StR 112/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Besitz von

    Auszug aus BGH, 10.08.2010 - 3 StR 286/10
    Die aufrechterhaltene Einziehung war aufzuheben, weil mit Rechtskraft des Urteils des Amtsgerichts Tiergarten das Eigentum an dem Schlagstock auf den Staat übergegangen ist (§ 74e StGB) und die Maßregel sich deswegen erledigt hat (BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 8; BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 3 StR 112/05, NStZ 2006, 173).
  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung;

    Auszug aus BGH, 10.08.2010 - 3 StR 286/10
    Die aufrechterhaltene Einziehung war aufzuheben, weil mit Rechtskraft des Urteils des Amtsgerichts Tiergarten das Eigentum an dem Schlagstock auf den Staat übergegangen ist (§ 74e StGB) und die Maßregel sich deswegen erledigt hat (BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 8; BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 3 StR 112/05, NStZ 2006, 173).
  • OLG Celle, 22.11.2023 - 1 ORs 7/23

    Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes während einer Versammlung

    Keine Öffentlichkeit soll danach etwa beim Gebrauch gegenüber einem einzelnen oder wenigen Polizeibeamten bestehen; mitunter wird sogar ein nicht überschaubarer Personenkreis für erforderlich gehalten (vgl. BGH Beschl. v. 10. August 2010 - 3 StR 286/10 , BeckRS 2010, 21238).
  • BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16

    Strafzumessung (Serientaten; Bemessung der Gesamtstrafe: zu hohes Strafübels

    Diese Einziehung ist bereits erledigt, da das Eigentum an den betreffenden Gegenständen mit der Rechtskraft des Strafbefehls nach § 74e StGB auf den Staat übergegangen war (BGH, Beschluss vom 10. August 2010 - 3 StR 286/10 - juris Rn. 4 mwN).
  • KG, 14.05.2018 - 121 Ss 60/17

    Anforderungen an die Öffentlichkeit des Verwendens von Kennzeichen

    Dies geschieht öffentlich, wenn das Kennzeichen durch die Art seiner Verwendung für einen größeren, nicht überschaubaren und nicht durch persönliche Beziehungen zusammenhängenden Personenkreis wahrnehmbar ist (ständ. Rspr., z. B. BGH, Beschluss vom 19. August 2014 a. a. O., juris Rdnr. 17, Beschluss vom 10. August 2010 - 3 StR 286/10 -, juris Rdnr. 2; OLG Bamberg, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 2 Ss 63/12 -, juris Rdnr. 19; Bayerisches Oberstes Landesgericht a. a. O., juris Rdnr. 15; OLG Dresden, Urteil vom 19. Juni 2000 - 2 Ss 177/00 -, juris Rdnr. 23; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. März 1998 - 1 Ss 407/97 -, juris Rdnr. 12; OLG Celle, Urteil vom 10. Mai 1994 - 1 Ss 71/94 -, NStZ 1994, 440; OLG Koblenz a. a. O., juris Rdnr. 20; KG, Beschluss vom 17. September 2003 - [4] 1 Ss 170/03 [87/03] - Senat, Beschluss vom 30. November 2005 - [5] 1 Ss 360/05 [61/05] - Laufhütte/Kuschel a. a. O., § 86a Rdnr. 19; Steinmetz a. a. O., § 86a Rdnr. 23; Fischer a. a. O., § 86a Rdnr. 15).

    Soweit der BGH die Äußerungen "Sieg Heil, Heil Hitler (...)" gegenüber "wenigen Polizeibeamten" im Polizeigewahrsam als nicht öffentlich angesehen hat, weil sie nicht gegenüber einer nicht überschaubaren Anzahl von Personen erfolgt seien (Beschluss vom 10. August 2010 a. a. O., juris Rdnr. 2), hat er sich in der sehr knapp begründeten Entscheidung mit seiner älteren Rechtsprechung zu dieser Frage (Urteil vom 25. Juli 1979 a. a. O., juris Rdnr. 19) nicht auseinandergesetzt, sie insbesondere aber auch nicht aufgegeben.

  • AG Rudolstadt, 05.12.2012 - 375 Js 28454/12

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Voraussetzungen

    Ein öffentliches Verwenden liegt nur vor, wenn eine nicht überschaubare Anzahl von Personen den Symbolgehalt des Kennzeichens zur Kenntnis nehmen kann (BGH, Beschl. v. 10.08.2010 - 3 StR 286/10).
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