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   BGH, 29.10.2015 - 3 StR 288/15   

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https://dejure.org/2015,46192
BGH, 29.10.2015 - 3 StR 288/15 (https://dejure.org/2015,46192)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2015 - 3 StR 288/15 (https://dejure.org/2015,46192)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 288/15 (https://dejure.org/2015,46192)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 52 StPO
    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung hinsichtlich der Falschheit eines Alibis aufgrund bloßer Vermutung); kein Rückschluss auf fehlende Glaubwürdigkeit eines verweigerungsberechtigten Zeugen aufgrund dessen Aussageverhalten

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 1 StPO, § 261 StPO
    Zeugnisverweigerung eines Angehörigen: Verbot nachteiliger Schlüsse bei Unterlassen sämtlicher Angaben

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung bzgl. Glaubhaftigkeit der Alibibehauptung eines Angeklagten zum Tatzeitpunkt des Raubes

  • rewis.io

    Zeugnisverweigerung eines Angehörigen: Verbot nachteiliger Schlüsse bei Unterlassen sämtlicher Angaben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswürdigung bzgl. Glaubhaftigkeit der Alibibehauptung eines Angeklagten zum Tatzeitpunkt des Raubes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweiswürdigung: Wenn die Ehefrau schweigt, darf das dem Angeklagten nicht nachteilig sein….

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Alibizeuge - und sein anfängliches Schweigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 117
  • StV 2016, 419 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.07.1991 - 1 StR 377/91

    Wirkung einer Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - 3 StR 288/15
    Das Verbot, aus der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen gegen den Angeklagten nachteilige Schlüsse zu ziehen, gilt auch dann, wenn der zur Zeugnisverweigerung Berechtigte überhaupt keine Angaben macht (BGH, Beschlüsse vom 22. März 1988 - 4 StR 35/88, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 8; vom 16. Juli 1991 - 1 StR 377/91, StV 1991, 450).
  • BGH, 22.05.2001 - 3 StR 130/01

    Unzulässige Erwägungen des Tatgerichts bezüglich der Zeugnisverweigerung von

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - 3 StR 288/15
    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Verweigerung 1; Beschlüsse vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01, StV 2002, 4; vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
  • BGH, 22.03.1988 - 4 StR 35/88

    Revision gegen Verurteilung wegen Sexuellen Missbrauchs an Kindern - Nicht

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - 3 StR 288/15
    Das Verbot, aus der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen gegen den Angeklagten nachteilige Schlüsse zu ziehen, gilt auch dann, wenn der zur Zeugnisverweigerung Berechtigte überhaupt keine Angaben macht (BGH, Beschlüsse vom 22. März 1988 - 4 StR 35/88, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 8; vom 16. Juli 1991 - 1 StR 377/91, StV 1991, 450).
  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 503/12

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (hier: unzureichende Erörterung einer möglichen

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - 3 StR 288/15
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt, oder wenn sich seine Schlussfolgerungen so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 StR 259/09, NStZ-RR 2009, 351, 352; Beschluss vom 7. Februar 2013 - 3 StR 503/12, juris Rn. 10; KK/Ott, StPO, 7. Aufl., § 261 Rn. 45 mwN).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87

    Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - 3 StR 288/15
    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Verweigerung 1; Beschlüsse vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01, StV 2002, 4; vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
  • BGH, 14.07.2009 - 3 StR 259/09

    Beweiswürdigung (mögliche Schlüsse; bloße Vermutungen; Zweifelssatz)

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - 3 StR 288/15
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt, oder wenn sich seine Schlussfolgerungen so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 StR 259/09, NStZ-RR 2009, 351, 352; Beschluss vom 7. Februar 2013 - 3 StR 503/12, juris Rn. 10; KK/Ott, StPO, 7. Aufl., § 261 Rn. 45 mwN).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09

    Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen;

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - 3 StR 288/15
    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Verweigerung 1; Beschlüsse vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01, StV 2002, 4; vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
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