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   BGH, 29.11.2016 - 3 StR 291/16   

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https://dejure.org/2016,48083
BGH, 29.11.2016 - 3 StR 291/16 (https://dejure.org/2016,48083)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2016 - 3 StR 291/16 (https://dejure.org/2016,48083)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2016 - 3 StR 291/16 (https://dejure.org/2016,48083)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 46b StGB; § 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB; § 111i StPO
    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Tat als Ausfluss der Bandenabrede; Gewerbsmäßigkeit; einheitliche Tat bei uneigentlichem Organisationsdelikt; Aufbau und Aufrechterhaltung eines betrügerischen Geschäftsbetriebes); Aufklärungshilfe durch das Tatopfer; Absehen von der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 46b StGB, § 263 StGB
    Bandenbetrug: Bandenabrede und Abweichen vom gemeinsamen Tatplan; Gewerbsmäßigkeit

  • IWW

    § 111i Abs. 2 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 263 Abs. 5 StGB, § 263 Abs. 1, 3 Satz 2 Nr. 1 Alternative 1 StGB, § 53 StGB, § 52 Abs. 1 StGB, § 52 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 357 StPO, § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 49 Abs. 1 StGB, § 239a StGB, § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 2 Abs. 3 StGB, § 100a Abs. 2 StPO, § 73c StGB, § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB, § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB, § 73 Abs. 1 Satz 1, § 73a Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verhängung einer Gesamtstrafe im Rahmen einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs; Rechtmäßiger Ausspruch über das Absehen von der Verfallsanordnung

  • rewis.io

    Bandenbetrug: Bandenabrede und Abweichen vom gemeinsamen Tatplan; Gewerbsmäßigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 5; StPO § 111i Abs. 2
    Anforderungen an die Verhängung einer Gesamtstrafe im Rahmen einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs; Rechtmäßiger Ausspruch über das Absehen von der Verfallsanordnung

  • datenbank.nwb.de

    Bandenbetrug: Bandenabrede und Abweichen vom gemeinsamen Tatplan; Gewerbsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerbsmäßiger Betrug - als mittelbare Einnahmequelle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bandenbetrug - und das Abweichen vom gemeinsamen Tatplan

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 03.04.2019 - 2 StR 323/18

    Wegnahme von Schmuck als gemeinsamer Tatplan bei Ansichnahme des Schmuckes als

    Die Ansichnahme des Schmuckes (und der übrigen Gegenstände) seitens des Angeklagten P. stellt sich aber nicht als Realisierung dieser zwischen den Angeklagten getroffenen Übereinkunft dar, sondern diente allein dem eigenen Interesse des Angeklagten P., das er außerhalb des ursprünglichen Tatplans verfolgte (vgl. zum "Eigeninteresse' als Kriterium zur Bestimmung von aus der Bandenabrede herausfallenden Taten etwa BGH StraFO 2017, 122).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 490/16

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht; Nachteil; gegenseitige Verträge; Unkenntnis

    Dabei ist nicht erforderlich, dass die Vorteile dem Täter direkt zufließen sollen; insbesondere reicht es aus, wenn er beabsichtigt, von ihnen über eine von ihm beherrschte Gesellschaft zu profitieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2008 - 1 StR 126/08, NStZ-RR 2008, 282; vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11, aaO; vom 29. November 2016 - 3 StR 291/16, StraFo 2017, 122, 123).
  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die

    Leistet der Täter zu einzelnen Taten selbst nicht unmittelbar einen individuellen Tatbeitrag, sondern erschöpft sich seine Mitwirkung daran im Aufbau und in der Aufrechterhaltung des auf die Straftaten ausgerichteten ?Geschäftsbetriebs?, sind diese Taten als - uneigentliches - Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 183 f. und vom 24. Oktober 2018 - 5 StR 477/17 Rn. 24; Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 5; vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17 Rn. 22; vom 29. November 2017 - 5 StR 335/17 Rn. 7; vom 29. November 2016 - 3 StR 291/16 Rn. 12 und vom 3. März 2016 - 4 StR 134/15 Rn. 12).

    Das für die Strafzumessung relevante Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit (§ 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG) bleibt von der Änderung der Konkurrenzverhältnisse unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03 Rn. 24-27, BGHSt 49, 177, 182 ff.; Beschlüsse vom 29. November 2016 - 3 StR 291/16 Rn. 12; vom 19. Dezember 2012 - 1 StR 165/12 Rn. 44, insoweit in BGHSt 58, 76 nicht abgedruckt, und vom 14. November 2012 - 3 StR 403/12 Rn. 9).

  • LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15

    Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt

    Anlass für eine weitere Milderung gemäß §§ 46b, 49 StGB bestand nach Auffassung der Kammer nicht, da die Angaben des Angeklagten N im Ermittlungserfahren in Art und Umfang nicht so umfangreich waren, dass eine wesentliche Aufklärungshilfe gemäß § 46b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB vorlag (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 29. November 2016 - 3 StR 291/16, StraFo 2017, 122; Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16, NStZ 2016, 720).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 344/17

    Betrug (Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe; keine Mittäterschaft bei

    Es genügt insoweit, dass die Taten mittelbar als Einnahmequelle dienen (BGH, Beschluss vom 29. November 2016 - 3 StR 291/16, StraFo 2017, 122, 123 mwN).
  • BGH, 28.04.2022 - 2 StR 117/20

    Gewerbsmäßiger Betrug: Mittäterschaft bei mangelnder Beteiligung an der

    Zwar genügt es für die Annahme einer gewerbsmäßigen Begehungsweise, wenn der Täter sich zumindest mittelbare wirtschaftliche Vorteile aus der Tat verspricht (vgl. Senat, Beschluss vom 25. August 2020 - 2 StR 523/19, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 29. November 2016 - 3 StR 291/16, juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 523/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (gesamtschuldnerische Haftung mehrerer

    Zutreffend ist das Landgericht zwar davon ausgegangen, dass es für die Annahme einer gewerbsmäßigen Begehungsweise genügt, wenn der Täter sich zumindest mittelbare wirtschaftliche Vorteile aus der Tat verspricht (BGH, Beschluss vom 29. November 2016 - 3 StR 291/16, BeckRS 2016, 109927 Rn. 11 mwN).
  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

    29.11.2016 - 3 StR 291/16 -, juris; BGH, wistra 206, 309).
  • BGH, 08.02.2022 - 6 StR 642/21

    Annahme von Tateinheit bzgl. aller an einem Tag geschlossenen Verträge

    Aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ergibt sich, dass der Angeklagte nach erfolgter Bandenabrede neben sieben Taten unter Beteiligung aller Bandenmitglieder (Fälle 107 bis 111, 115, 116) mindestens eine weitere beging, die Bezug zu dieser hatte (vgl. zu diesem Erfordernis, BGH, Beschluss vom 29. November 2016 - 3 StR 291/16).
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