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   BGH, 22.08.2017 - 3 StR 299/17   

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https://dejure.org/2017,37641
BGH, 22.08.2017 - 3 StR 299/17 (https://dejure.org/2017,37641)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2017 - 3 StR 299/17 (https://dejure.org/2017,37641)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2017 - 3 StR 299/17 (https://dejure.org/2017,37641)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 24 StGB
    Anforderungen an die Feststellungen zu einem fehlgeschlagenen Versuch bei Eingreifen eines Dritten (subjektives Scheitern der Tat; physische Unmöglichkeit; freiwillige Abstandnahme)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 StGB, § 223 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB
    Körperverletzung: Strafbefreiender Rücktritt; Abgrenzung des fehlgeschlagenen vom unbeendeten Versuch

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 24 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Fehlgeschlagener Versuch der gefährlichen Körperverletzung

  • rewis.io

    Körperverletzung: Strafbefreiender Rücktritt; Abgrenzung des fehlgeschlagenen vom unbeendeten Versuch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlgeschlagener Versuch der gefährlichen Körperverletzung

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 24 Abs. 1
    Fehlgeschlagener Versuch der gefährlichen Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de

    Körperverletzung: Strafbefreiender Rücktritt; Abgrenzung des fehlgeschlagenen vom unbeendeten Versuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 335
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 411/12

    Unzureichende Feststellungen zum möglichen strafbefreienden Rücktritt vom

    Auszug aus BGH, 22.08.2017 - 3 StR 299/17
    Hält er dagegen die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsfortgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, dann ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 411/12, juris Rn. 4).
  • BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: erforderliche Feststellungen zum

    Nach den bisherigen Feststellungen ist jedenfalls nicht sicher ausgeschlossen, dass der Angeklagte auch nach Eingreifen der genannten Zeugen nach seinem Vorstellungsbild noch weitere Ausführungshandlungen hätte vornehmen können, bevor er sich entschloss, den Tatort zu verlassen (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 StR 299/17, NStZ-RR 2017, 335).
  • BGH, 21.11.2018 - 4 StR 332/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch); Einziehung (Berücksichtigung bei der

    aa) Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn die Tat nach dem Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt, oder wenn er subjektiv die Vollendung der Tat nicht mehr für möglich hält (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 StR 299/17, NStZ-RR 2017, 335).
  • OLG Bamberg, 22.11.2017 - 3 OLG 130 Ss 120/17

    Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch - Maßgeblichkeit des sog.

    Ein fehlgeschlagener, einem freiwilligen Rücktritt entgegen stehender Versuch liegt vor, wenn die Tat nach dem Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht mehr für möglich hält (st.Rspr., Anschluss u.a. an BGH, Beschluss vom 22.08.2017 - 3 StR 299/17 = NStZ-RR 2017, 335).

    Ein fehlgeschlagener Versuch liegt vor, wenn die Tat nach dem Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht mehr für möglich hält (st.Rspr., vgl. zuletzt u.a. BGH, Beschluss vom 22.08.2017 - 3 StR 299/17 = NStZ-RR 2017, 335).

  • BGH, 15.01.2019 - 4 StR 470/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Rücktritt bei mehraktigem Geschehen);

    a) Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn die Tat nach dem Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt, oder wenn er subjektiv die Vollendung der Tat nicht mehr für möglich hält (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 StR 299/17, NStZ-RR 2017, 335).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 332/22

    Versuchter Totschlag (Rücktritt vom Versuch: Freiwilligkeit, Anstoß zum Umdenken

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Täter nach seinem Vorstellungsbild noch weitere Ausführungshandlungen hätte vornehmen können und damit "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241; vom 22. August 2017 - 3 StR 299/17, NStZ-RR 2017, 335; vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169, 170).
  • BGH, 16.11.2022 - 1 StR 330/22

    Rücktritt vom Versuch (erforderliche Feststellungen zum Rücktrittshorizont des

    Denn für die Annahme von Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB ist entscheidend, ob der Täter nach seinem Vorstellungsbild noch weitere Ausführungshandlungen hätte vornehmen können und damit "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13 Rn. 5; vom 22. August 2017 - 3 StR 299/17 Rn. 7 und vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18 Rn. 9).
  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 596/19

    Versuch; Rücktritt (Urteilsfeststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten)

    Nach den bisherigen Feststellungen ist auch nicht sicher ausgeschlossen, dass der mit einem Messer bewaffnete Angeklagte selbst nach Eingreifen der genannten Zeugen nach seinem Vorstellungsbild noch weitere Ausführungshandlungen hätte vornehmen können (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 StR 299/17, NStZ-RR 2017, 335).
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