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   BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18   

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https://dejure.org/2018,46535
BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18 (https://dejure.org/2018,46535)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2018 - 3 StR 299/18 (https://dejure.org/2018,46535)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18 (https://dejure.org/2018,46535)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln; neigungsbedingte soziale Gefährlichkeit oder Gefährdung; Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome; Intervalle der Abstinenz; Beeinträchtigungen der Gesundheit, Arbeits- und ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 Satz 1 StGB, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an einen Hang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 64 S. 1
    Rechtswidriges Absehen von einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Symptomatischer Zusammenhang zwischen einem Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln und der Anlasstat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Entziehungsanstalt - und der symptomatische Zusammenhang mit der Tat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Entziehungsanstalt - und der Hang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 265
  • StV 2019, 262 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16, juris Rn. 9; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 7 ff.).
  • BGH, 19.05.2009 - 3 StR 191/09

    Sicherungsverwahrung (Vorrang milderer Maßregeln); Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18
    Es ist nicht erforderlich, dass der Hang die alleinige Ursache für die Anlasstat ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09, NStZ 2010, 83, 84).
  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 88/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; psychische Abhängigkeit);

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18
    Auch stehen das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz dem Vorliegen eines Hangs nicht entgegen (BGH, Beschlüsse vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271; vom 30. März 2010 - 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216).
  • BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12

    Hang zu alkoholischen Getränken auch bei Fehlen von ausgeprägten Entzugssyndromen

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18
    Auch stehen das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz dem Vorliegen eines Hangs nicht entgegen (BGH, Beschlüsse vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271; vom 30. März 2010 - 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216).
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18
    Wenngleich erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs zukommen und in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hangs aus (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15, juris Rn. 6).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18
    Wenngleich erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs zukommen und in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hangs aus (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15, juris Rn. 6).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 587/16

    Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe (erforderlicher Aufklärungserfolg);

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16, juris Rn. 9; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210).
  • BGH, 20.02.2018 - 3 StR 645/17

    Voraussetzungen eines Hanges zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (Konsum

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18
    Er setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (zum Ganzen BGH, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17, juris Rn. 8 mwN).
  • OLG Hamm, 12.02.2019 - 4 RVs 9/19

    Tätlicher Angriff; Vorsatz; Körperverletzung

    Er setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (BGH, Beschl. v. 27.11.2018 - 3 StR 299/18 - juris m.w.N.).
  • LG München I, 09.07.2021 - 12 KLs 271 Js 190002/18

    Fehlgeschlagener Versuch der Anstiftung zu einem Verbrechen

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (Beschluss vom 27.11.2018 - 3 StR 299/18; NStZ 2019, 265 m. w. N.).

    Eine mehr als nur unerhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit sowie der Arbeits- und Leistungsfähigkeit haben (BGH Beschluss vom 27.11.2018 - 3 StR 299/18; NStZ 2019, 265), ebenso wie das Vorhandensein von Entzugserscheinungen, da ihr Auftreten nach Absetzen des Rauschgifts Kennzeichen einer physischen Abhängigkeit ist (BGH Beschluss vom 10.01.2017 - 1 StR 613/16; BeckRS 2017, 101995), indiziellen Charakter.

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (BGH Beschluss vom 27.11.2018 - 3 StR 299/18; NStZ 2019, 265 m. w. N.).

    Eine mehr als nur unerhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit sowie der Arbeits- und Leistungsfähigkeit haben (BGH Beschluss vom 27.11.2018 - 3 StR 299/18; NStZ 2019, 265) indiziellen Charakter.

  • BGH, 21.03.2019 - 1 StR 582/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, juris Rn. 8; vom 7. November 2018 - 1 StR 481/18, juris Rn. 4; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16, juris Rn. 9 und vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15, juris Rn. 5, jeweils mwN; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210).

    Erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit sowie der Arbeits- und Leistungsfähigkeit kommt zwar eine indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs zu, weil diese in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen; deren Fehlen schließt aber nicht notwendigerweise die Annahme eines Hangs aus (BGH, Beschlüsse vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, juris Rn. 8; vom 7. November 2018 - 1 StR 481/18 Rn. 4; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114 und vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15, juris Rn. 6, jeweils mwN).

    Auch stehen das Ausbleiben ausgeprägter Entzugssyndrome und Intervalle der Abstinenz dem Vorliegen eines Hangs nicht entgegen (BGH, Beschlüsse vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, juris Rn. 8; vom 7. November 2018 - 1 StR 481/18, juris Rn. 4; vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271 und vom 30. März 2010 - 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216).

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