Rechtsprechung
   BGH, 26.08.1992 - 3 StR 299/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1555
BGH, 26.08.1992 - 3 StR 299/92 (https://dejure.org/1992,1555)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1992 - 3 StR 299/92 (https://dejure.org/1992,1555)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1992 - 3 StR 299/92 (https://dejure.org/1992,1555)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1555) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Eigennützigkeit - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Drogen - Teilnahme - Mittäterschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein eigennütziges Handeltreiben bei Liebesbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 76
  • MDR 1992, 1076
  • NStZ 1992, 594
  • StV 1992, 594
  • StV 1993, 75
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.03.1981 - 5 StR 56/81

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Begriff des "Handeltreibens"

    Auszug aus BGH, 26.08.1992 - 3 StR 299/92
    Dann aber würde es an dem für die Annahme von täterschaftlichem Handeltreiben erforderlichen persönlichen Eigennutz fehlen (vgl. BGH GA 1981, 572).

    Eigennützig ist eine solche Tätigkeit nur, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht, durch den er materiell oder - bei entsprechender Sachlage - immateriell besser gestellt wird (BGHSt 34, 124 (126) [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86]; BGH GA 1981, 572).

  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 26.08.1992 - 3 StR 299/92
    Eigennützig ist eine solche Tätigkeit nur, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht, durch den er materiell oder - bei entsprechender Sachlage - immateriell besser gestellt wird (BGHSt 34, 124 (126) [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86]; BGH GA 1981, 572).
  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85

    Falschbeurkundung im Amt durch Ausstellung eines falschen Führerscheins -

    Auszug aus BGH, 26.08.1992 - 3 StR 299/92
    Ein Vorteil immaterieller Art kommt bei der gebotenen zurückhaltenden Auslegung (vgl. Jescheck in LK 10. Aufl. § 331 Rdn. 9 zur gleichgelagerten Problematik der Vorteilsannahme) nur in Betracht, wenn er einen objektiv meßbaren Inhalt hat und den Empfänger in irgendeiner Weise tatsächlich besser stellt (BGH NJW 1985, 2654 (2656)).
  • BGH, 07.08.1985 - 2 StR 787/84

    Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in

    Auszug aus BGH, 26.08.1992 - 3 StR 299/92
    Hierbei kann der Vorteil auch in der Vermeidung eines sonst eintretenden Nachteils gesehen werden (BGH, Urteil vom 7. August 1985 - 2 StR 787/84).
  • BGH, 29.02.2000 - 1 StR 46/00

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim unerlaubten Handeltreiben;

    Ein immaterieller Vorteil kommt bei der gebotenen zurückhaltenden Auslegung nur in Betracht, wenn er einen objektiv meßbaren Inhalt hat und den Empfänger in irgendeiner Weise tatsächlich besser stellt (vgl. BGHSt 34, 124; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34 und 41).

    Das etwaige Unterbleiben der von W. angedrohten Repressalien erweist sich nicht als "Vorteil" im Sinne eines Eigennutzes; es entzieht sich einer objektiven Bewertung (siehe zur Frage der Sicherung der Gunst eines Dritten: BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

    Ein eigennütziges Handeln in diesem Sinn liege nicht nur vor, wenn ein Gewinn erzielt werden soll, sondern auch wenn sonstige Vorteile (zB sexuelle Leistungen) erstrebt werden (BGH NJW 1988, 1333; vgl. auch BGH NJW 1986, 2584, 2585; BGH NStZ-RR 1996, 20; einschränkend: BGH NJW 1993, 76).
  • BGH, 16.03.2016 - 4 StR 42/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreibens:

    Eigennützig ist eine Tätigkeit, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht, durch den er materiell oder - objektiv messbar - immateriell bessergestellt wird (st. Rspr.; vgl. nur Urteil vom 24. Juni 1986 - 5 StR 153/86, BGHSt 34, 124, 126; Beschlüsse vom 26. August 1992 - 3 StR 299/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34; vom 6. November 2012 - 2 StR 410/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 80; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Rn. 150 mwN).
  • BGH, 16.11.2001 - 3 StR 371/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Ein Vorteil immaterieller Art kommt bei der gebotenen zurückhaltenden Auslegung nur in Betracht, wenn er einen objektiv meßbaren Inhalt hat und den Empfänger in irgendeiner Weise tatsächlich besser stellt (st.Rspr., - BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 247/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (eigennütziges Handeln); Urteilsgründe (keine

    Eigennützig ist eine Tätigkeit, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht, durch den er materiell oder - objektiv messbar - immateriell bessergestellt wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Juni 1986 - 5 StR 153/86, BGHSt 34, 124, 126; Beschlüsse vom 26. August 1992 - 3 StR 299/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34; vom 6. November 2012 - 2 StR 410/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 80; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 150 mwN).
  • BGH, 12.01.2021 - 4 StR 411/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff des

    Eigennützig ist eine solche Tätigkeit, wenn das Handeln des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht, durch den er materiell oder immateriell bessergestellt wird (BGH, Beschluss vom 24. Juni 1986 ? 5 StR 153/86, BGHSt 34, 124, 126; BGH, Beschluss vom 26. August 1992 ? 3 StR 299/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34 mwN).
  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 75/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit; Gewinnstreben);

    Eigennützig handelt, wer vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht, durch den er materiell oder - bei entsprechender Sachlage - immateriell besser gestellt wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 2, 26, 33, 34).
  • OLG Köln, 07.11.2006 - 83 Ss 70/06

    Divergenz bezüglich der Urteilsformel zwischen Sitzungsniederschrift und

    Es wird zwar nicht festgestellt, dass der Angeklagte in Gewinnerzielungsabsicht gehandelt hat (vgl. zu diesem Erfordernis: BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34; BGH StV 1989, 201; 2002, 254; SenE vom 07.02.2006 - 83 Ss 4/06; Weber, BtMG, 2. Auflage, § 29 Rn. 166).
  • BGH, 30.11.2004 - 3 StR 424/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; eigennütziges

    Ein immaterieller Vorteil kommt nur in Betracht, wenn er einen objektiv messbaren Inhalt hat und den Empfänger in irgend einer Weise tatsächlich besser stellt (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34, 41 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.2008 - 4 StR 33/08

    Anforderungen an ein täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Soweit der Angeklagte "es als Anerkennung (angesehen hat), von A. (bei der Beschaffung von Drogen) um Hilfe gebeten zu werden", vermag dies nicht bereits Eigennützigkeit in Bezug auf das Handeltreiben zu begründen (vgl. hierzu BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34; Weber aaO Rn. 229).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 44/94

    Handeltreiben - Eigennützigkeit - Vorteilsstreben - Materieller Vorteil

  • BGH, 11.08.1995 - 2 StR 329/95

    Voraussetzungen für ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 10.01.1996 - 3 StR 583/95

    Tatbestandliche Voraussetzungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • OLG Köln, 15.12.2006 - 83 Ss OWi 93/06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht