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   BGH, 21.04.2021 - 3 StR 300/20   

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BGH, 21.04.2021 - 3 StR 300/20 (https://dejure.org/2021,14398)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2021 - 3 StR 300/20 (https://dejure.org/2021,14398)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2021 - 3 StR 300/20 (https://dejure.org/2021,14398)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 6 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK
    Bescheidung von nach Fristablauf gestellten Beweisanträgen nach erneutem Eintritt in die Beweisaufnahme (Ablehnung von Beweisanträgen; Beschluss; Bekanntmachung vor dem Schluss der Beweisaufnahme; Ausnahmeregel; Beschleunigung; Verfahrensverzögerungen; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 6 StPO

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestimmen einer angemessenen Frist zum Stellen von Beweisanträgen nach Abschluss der von Amts wegen vorgesehenen Beweisaufnahme durch den Vorsitzenden des Tatgerichts; Bescheidung von Beweisanträgen im Urteil mit Wiedereintritt in die Beweisaufnahme

  • rewis.io

    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Bescheidung von nach Ablauf der gesetzten Frist gestellten Beweisanträgen im Urteil bei Wiedereintritt in die Beweisaufnahme

  • bghst-wolterskluwer

    StPO § 244 Abs. 6
    Bescheidung von Beweisanträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 6 S. 1 und S. 3-5
    Bestimmen einer angemessenen Frist zum Stellen von Beweisanträgen nach Abschluss der von Amts wegen vorgesehenen Beweisaufnahme durch den Vorsitzenden des Tatgerichts; Bescheidung von Beweisanträgen im Urteil mit Wiedereintritt in die Beweisaufnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Frist zur Stellung von Beweisanträgen und Wiedereintritt in die Beweisaufnahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Frist zum Stellen von Beweisanträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 66, 96
  • NJW 2021, 2129
  • NStZ 2021, 757
  • StV 2021, 777
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08

    Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 3 StR 300/20
    Im Übrigen sind im Rahmen von Beweisanträgen gewisse Darlegungspflichten auch in anderen Konstellationen angenommen und unter bestimmten Umständen selbst dann verfassungsgerichtlich nicht beanstandet worden, wenn sie mit der Offenlegung etwaiger Verteidigungsstrategien einhergingen (vgl. näher BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08, BVerfGK 16, 253, 261 f.).

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Gerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (insgesamt BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 2 BvR 2580/08, BVerfGK 16, 253, 257 f. mwN).

  • EGMR, 23.04.1997 - 21363/93

    VAN MECHELEN ET AUTRES c. PAYS-BAS

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 3 StR 300/20
    Der Gesetzgeber kann es im Interesse der Verfahrensbeschleunigung durch Präklusionsvorschriften begrenzen (s. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 604/90, juris Rn. 12; vgl. zur Bedeutung des nationalen Rechts in Bezug auf Art. 6 Abs. 3 MRK etwa EGMR, Urteil vom 23. April 1997 - 21363/93 u.a. - van Mechelen u.a. / Niederlande - ECHR 1997-III, 692 Rn. 50; zur in den Niederlanden maßgeblichen Frist EGMR, aaO, Rn. 31; Art. 263 Abs. 2 der niederländischen Strafprozessordnung).
  • BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 2092/09

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Fristsetzung zur Stellung von

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 3 StR 300/20
    Das Setzen einer Frist zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren ist verfassungsrechtlich dem Grunde nach nicht zu beanstanden und verstößt als solches nicht gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2010 - 2 BvR 2092/09 u.a., BVerfGK 17, 190, 193).
  • BVerfG, 24.10.1991 - 1 BvR 604/90
    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 3 StR 300/20
    Der Gesetzgeber kann es im Interesse der Verfahrensbeschleunigung durch Präklusionsvorschriften begrenzen (s. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 604/90, juris Rn. 12; vgl. zur Bedeutung des nationalen Rechts in Bezug auf Art. 6 Abs. 3 MRK etwa EGMR, Urteil vom 23. April 1997 - 21363/93 u.a. - van Mechelen u.a. / Niederlande - ECHR 1997-III, 692 Rn. 50; zur in den Niederlanden maßgeblichen Frist EGMR, aaO, Rn. 31; Art. 263 Abs. 2 der niederländischen Strafprozessordnung).
  • BGH, 10.06.2020 - 4 StR 503/19

    Urteil im sogenannten "Apotheker"-Verfahren wegen Verstoßes u.a. gegen das

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 3 StR 300/20
    Die Zulässigkeit, über Beweisanträge nach Fristsetzung dementsprechend im Urteil zu befinden, entfällt entgegen anderer Ansicht (vgl. SSW/StPO/Sättele, 4. Aufl., § 244 Rn. 129g; Krehl in Festschrift Thomas Fischer, 2018, S. 705, 717; Schlothauer, aaO, S. 819, 827; Börner, JZ 2018, 232, 239) nicht insgesamt dadurch, dass nach Ende der Frist noch weitere Beweise erhoben werden (ebenso LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 359l; Mosbacher, NStZ 2018, 9, 14; differenzierend nach dem Zeitpunkt der Antragstellung Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 244 Rn. 99; BeckOK StPO/Bachler, 39. Ed., § 244 Rn. 30; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 4 StR 503/19, juris Rn. 4).
  • BGH, 20.07.2011 - 3 StR 44/11

    Frist zur Stellung von Beweisanträgen; Verschleppungsabsicht; Rügeobliegenheit

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 3 StR 300/20
    Die Rüge hat ungeachtet der vom Generalbundesanwalt vorgebrachten Zulässigkeitsmängel (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 3 StR 44/11, NJW 2011, 2821 Rn. 5) zumindest deshalb keinen Erfolg, weil die Vorgehensweise des Landgerichts rechtmäßig war.
  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83

    vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 3 StR 300/20
    a) Im Grundsatz bedarf die Ablehnung eines Beweisantrages gemäß § 244 Abs. 6 Satz 1 StPO eines Gerichtsbeschlusses, der vor dem Schluss der Beweisaufnahme bekanntzumachen ist (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juni 1963 - 1 StR 501/62, BGHSt 19, 24, 26; vom 2. August 1984 - 4 StR 120/83, juris Rn. 93).
  • BVerfG, 08.05.2020 - 2 BvR 1905/19

    Frist zum Stellen von Beweisanträgen (Wirksambleiben nach erneutem Eintreten in

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 3 StR 300/20
    c) Dem Gesamtergebnis steht der Anspruch auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren nicht entgegen (vgl. zu etwaigen Bedenken BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 2020 - 2 BvR 1905/19, juris Rn. 2).
  • BGH, 23.07.2019 - 3 StR 498/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 3 StR 300/20
    Da er durch die Schriftsätze seiner Verteidiger die Verletzung sachlichen Rechts innerhalb der Frist des § 345 StPO beanstandet hat, hat der Senat bereits ohne die hierzu mit Schriftsatz vom 26. März 2021 übermittelten weiteren Ausführungen eine umfassende materiellrechtliche Nachprüfung des Urteils vorzunehmen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 3 StR 498/18, juris Rn. 2 f. mwN).
  • BGH, 11.06.1963 - 1 StR 501/62

    Anforderungen an einen Beweisantrag - Stellungnahme des Tatrichters im Urteil zu

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - 3 StR 300/20
    a) Im Grundsatz bedarf die Ablehnung eines Beweisantrages gemäß § 244 Abs. 6 Satz 1 StPO eines Gerichtsbeschlusses, der vor dem Schluss der Beweisaufnahme bekanntzumachen ist (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juni 1963 - 1 StR 501/62, BGHSt 19, 24, 26; vom 2. August 1984 - 4 StR 120/83, juris Rn. 93).
  • BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23

    Einziehung eines Kraftfahrzeugs

    Verdeutlicht wird dies überdies durch das Partizip "vorgesehen"; hierdurch wird die Erledigung des durch den Vorsitzenden bereits zu Beginn des Hauptverfahrens (vgl. § 214 Abs. 1 und 2, §§ 221, 222 StPO) geplanten und strukturierten (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2021 - 3 StR 300/20, BGHSt 66, 96, 99), oder aber in späterer Prozesslage modifizierten Beweisprogramms (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - 3 StR 160/22 Rn. 9; Krehl in FS Fischer, 2018, S. 705, 708; Schlothauer, aaO, S. 824; Schneider, aaO, 491) in Bezug genommen.

    Im Übrigen ist die hiesige Konstellation entgegen dem Revisionsvorbringen auch mit einem Wiedereintritt in die Beweisaufnahme (vgl. BT-Drucks. 18/11277 S. 35; BVerfG, StV 2020, 805; BGH, Beschluss vom 21. April 2021 - 3 StR 300/20, BGHSt 66, 96, 97, 102; BeckOK-StPO/Bachler, aaO, § 244 Rn. 30; MüKo-StPO/Trüg/Habetha, aaO, 9244 Rn. 185y mwN) nicht vergleichbar.

    Dem vom Beschwerdeführer im Kern geltend gemachten Anspruch auf die Fortführung des "formalisierten Dialogs" steht die wirksam gesetzte Frist des Vorsitzenden gerade entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2021 - 3 StR 300/20, BGHSt 66, 96, Rn. 16).

    Ergibt sich allerdings aus erneuten Beweiserhebungen oder gerichtlichen Hinweisen nach Fristablauf das Bedürfnis weiterer Beweisanträge, ist gewährleistet, dass darüber wie sonst auch noch während der Hauptverhandlung befunden wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2021 - 3 StR 300/20, BGHSt 66, 96 Rn. 23; vom 30. August 2022 - 5 StR 153/22 Rn. 5).

  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    Auch wenn vor dem Hintergrund, dass Beweisanträge im Regelfall vor Abschluss der Beweisaufnahme zu bescheiden sind und § 244 Abs. 6 Satz 3 StPO eine davon abweichende Ausnahmevorschrift darstellt, grundsätzlich Anlass zu einer eher engen Auslegung besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2021 - 3 StR 300/20, BGHSt 66, 96 Rn. 15), bedeutet dies mit Blick auf die vorstehenden Erwägungen nicht, dass eine solche einschränkende Interpretation ohne Anhalt im Gesetzeswortlaut geboten wäre, um dem Ausnahmecharakter der Norm Genüge zu tun.
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   BGH, 16.06.2021 - 3 StR 300/20   

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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Anhörungsrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 461/89

    Begründung der Revision als Zulässigkeitsvoraussetzung

    Auszug aus BGH, 16.06.2021 - 3 StR 300/20
    Die zur Begründung des Antrags vorgebrachten Tatsachen, der Verurteilte sei am letzten Tag der Frist für ihn unerwartet innerhalb der Justizvollzugsanstalt verlegt worden und ihm sei daher die geplante fristwahrende Versendung nicht mehr möglich gewesen, hat er nicht - etwa durch Benennung von Justizvollzugsbeamten als Zeugen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 1990 - 3 StR 461/89, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 1) - glaubhaft gemacht.
  • BGH, 30.07.2008 - 2 StR 234/08

    Anhörungsrüge (Abwarten einer Gegenerklärung nach Fristablauf)

    Auszug aus BGH, 16.06.2021 - 3 StR 300/20
    In einer derartigen Konstellation braucht eine ergänzende Stellungnahme nicht abgewartet zu werden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 2 StR 234/08, NStZ-RR 2008, 352 mwN).
  • BGH, 03.04.2024 - 6 StR 11/24
    Der Senat hat bei seiner Entscheidung weder Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen der Verurteilte nicht gehört worden wäre, noch zu berücksichtigendes Vorbringen übergangen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 3 StR 300/20, Rn. 4 mwN).
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   BGH, 01.04.2021 - 3 StR 300/20   

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BGH, Entscheidung vom 01.04.2021 - 3 StR 300/20 (https://dejure.org/2021,34963)
BGH, Entscheidung vom 01. April 2021 - 3 StR 300/20 (https://dejure.org/2021,34963)
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Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen - Wiedereintritt in die Beweisaufnahme

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