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   BGH, 26.11.2013 - 3 StR 301/13   

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https://dejure.org/2013,41863
BGH, 26.11.2013 - 3 StR 301/13 (https://dejure.org/2013,41863)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2013 - 3 StR 301/13 (https://dejure.org/2013,41863)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2013 - 3 StR 301/13 (https://dejure.org/2013,41863)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 52 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB, § 226 Abs 1 StGB
    Konkurrenzen: Gefährliche Körperverletzung in gemeinschaftlicher Begehung und schwere Körperverletzung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tateinheit der gefährlichen Körperverletzung in der Qualifikationsform der gemeinschaftlichen Begehung mit einem anderen Beteiligten mit der schweren Körperverletzung

  • rewis.io

    Konkurrenzen: Gefährliche Körperverletzung in gemeinschaftlicher Begehung und schwere Körperverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tateinheit der gefährlichen Körperverletzung in der Qualifikationsform der gemeinschaftlichen Begehung mit einem anderen Beteiligten mit der schweren Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tateinheit zwischen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und schwerer Körperverletzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tritt gegen den Kopf bei gemeinsamen Tatplan für Misshandlung durch Schläge und Tritte kein Exzess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 645
  • NStZ 2014, 269
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04

    Hinweispflicht (Verurteilung wegen Versuchs nach Anklage einer vollendeten Tat);

    Auszug aus BGH, 26.11.2013 - 3 StR 301/13
    Eine ins Einzelne gehende Vorstellung des Angeklagten von den möglichen Tathandlungen des Mitangeklagten war dabei nicht erforderlich; vielmehr gelten alle diejenigen Handlungen des Mitangeklagten als vom gemeinsamen Tatplan umfasst, mit denen nach den Umständen des Einzelfalls gerechnet werden musste (BGH, Urteile vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32; vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, juris Rn. 101).
  • BGH, 21.10.2008 - 3 StR 408/08

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); schwere

    Auszug aus BGH, 26.11.2013 - 3 StR 301/13
    Dieses besteht - über die schweren Folgen der Körperverletzung hinausgehend - in der besonders verwerflichen Art der Tatbegehung mit der Folge eingeschränkter Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 387; MüKo-StGB/Hardtung, 2. Aufl., § 224 Rn. 31; Schönke/Schröder/Stree/Sternberg-Lieben, 28. Aufl., § 224 Rn. 2, 11; zum Verhältnis von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB zu § 226 StGB vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23).
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 26.11.2013 - 3 StR 301/13
    Dieses besteht - über die schweren Folgen der Körperverletzung hinausgehend - in der besonders verwerflichen Art der Tatbegehung mit der Folge eingeschränkter Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 387; MüKo-StGB/Hardtung, 2. Aufl., § 224 Rn. 31; Schönke/Schröder/Stree/Sternberg-Lieben, 28. Aufl., § 224 Rn. 2, 11; zum Verhältnis von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB zu § 226 StGB vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23).
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Auszug aus BGH, 26.11.2013 - 3 StR 301/13
    Eine ins Einzelne gehende Vorstellung des Angeklagten von den möglichen Tathandlungen des Mitangeklagten war dabei nicht erforderlich; vielmehr gelten alle diejenigen Handlungen des Mitangeklagten als vom gemeinsamen Tatplan umfasst, mit denen nach den Umständen des Einzelfalls gerechnet werden musste (BGH, Urteile vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32; vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, juris Rn. 101).
  • BGH, 14.03.2017 - 4 StR 646/16

    Strafverfahren: Strafschärfende Berücksichtigung der Tatausführung bei Annahme

    Ob zwischen einer vollendeten gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB und einer vollendeten schweren Körperverletzung gemäß § 226 Abs. 1 StGB Gesetzeskonkurrenz besteht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1967 - 1 StR 640/66, BGHSt 21, 194, 195 mwN) oder mit Blick auf überzeugende Stimmen im Schrifttum (vgl. etwa MüKo-StGB/Hardtung, 2. Aufl., § 224 Rn. 52; SSW-Momsen/Momsen-Pflanz, StGB, 3. Aufl., § 224 Rn. 40; NK/Paeffgen, StGB, 4. Aufl., § 224 Rn. 42; Schönke/Schröder/Stree/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 224 Rn. 16) und entsprechend der neueren Rechtsprechung zum Verhältnis von § 224 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 StGB zu § 226 Abs. 1 StGB (siehe BGH, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 3 StR 301/13, NStZ 2014, 269 [zu Nr. 4] und vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23, 24 [zu Nr. 5]) insoweit Tateinheit anzunehmen ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • BGH, 09.02.2021 - 3 StR 382/20

    Frage der Verdrängung einer vollendeten gefährlichen Körperverletzung von einer

    Der Senat neigt zu der Ansicht, dass eine (vollendete) gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht von einer (vollendeten) schweren Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängt wird (so aber BGH, Urteil vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66, NJW 1967, 297, 298; ferner BGH, Urteil vom 7. Februar 1967 - 1 StR 640/66, BGHSt 21, 194, 195 mwN), sondern dass auch insoweit - entsprechend dem Verhältnis von § 224 Abs. 1 Nr. 4 und 5 StGB zu § 226 Abs. 1 StGB (s. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23, 24; vom 17. Juni 2009 - 1 StR 241/09, juris; vom 26. November 2013 - 3 StR 301/13, NStZ 2014, 269) - Tateinheit (§ 52 StGB) besteht (ähnlich BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 StR 646/16, NStZ-RR 2017, 173 mit Hinweis auf "überzeugende Stimmen im Schrifttum").
  • BGH, 02.05.2023 - 3 StR 65/23

    Verurteilung wegen Säureangriffs auf einen Manager eines

    Da die Tatmodalitäten der Verwendung von Gift und des gemeinschaftlichen Handelns weder notwendiger- noch typischerweise bei einer schweren Körperverletzung gemäß § 226 Abs. 1 Nr. 3 Variante 1 StGB verwirklicht werden, ist gegen die Annahme von Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB) zwischen der (absichtlichen) schweren Körperverletzung und der gefährlichen Körperverletzung hier rechtlich nichts zu erinnern (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2013 - 3 StR 301/13, NJW 2014, 645 Rn. 3; LK/Grünewald, StGB, 12. Aufl., § 226 Rn. 40; s. auch BGH, Beschlüsse vom 14. März 2017 - 4 StR 646/16, NStZ-RR 2017, 173; vom 9. Februar 2021 - 3 StR 382/20, NStZ-RR 2021, 138; vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23 Rn. 4).
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