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   BGH, 10.11.2015 - 3 StR 302/15   

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https://dejure.org/2015,47028
BGH, 10.11.2015 - 3 StR 302/15 (https://dejure.org/2015,47028)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2015 - 3 StR 302/15 (https://dejure.org/2015,47028)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2015 - 3 StR 302/15 (https://dejure.org/2015,47028)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG
    Anforderungen an das Handeltreiben im Betäubungsmittelstrafrecht (jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit; verbindliches Angebot; sondierende Gespräche über künftige Betäubungsmittelgeschäfte)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG
    Betäubungsmittelhandel: Abgrenzung des Handeltreibens von strafloser Vorbereitungshandlung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 354 Abs. 1, § 467 Abs. 1 StPO, § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 8 Abs. 1, 2 StrEG

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Allgemein sondierende Gespräche über die Möglichkeit und eventuelle Modalitäten künftiger Betäubungsmittelgeschäfte als straflose ...

  • rewis.io

    Betäubungsmittelhandel: Abgrenzung des Handeltreibens von strafloser Vorbereitungshandlung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Betäubungsmittelstrafrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Allgemein sondierende Gespräche über die Möglichkeit und eventuelle Modalitäten künftiger Betäubungsmittelgeschäfte als straflose ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    BtM: Das war kein "Handeltreiben"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Handel mit Betäubungsmitteln - und die Vorgespräche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 419
  • StV 2017, 285
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 302/15
    Danach ist Handeltreiben im Sinne dieser Vorschriften jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256, 262).
  • BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch; Vorfeld des

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 302/15
    Ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt damit bereits vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 1999 - 3 StR 479/99, NStZ 2000, 207, 208; vom 7. Juli 2006 - 2 StR 184/06, NStZ 2007, 100, 101; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 81; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 374 ff.).
  • BGH, 02.12.1999 - 3 StR 479/99

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 302/15
    Ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt damit bereits vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 1999 - 3 StR 479/99, NStZ 2000, 207, 208; vom 7. Juli 2006 - 2 StR 184/06, NStZ 2007, 100, 101; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 81; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 374 ff.).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 411/23

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unterbringung des

    Ein (vollendetes) Handeltreiben liegt nicht erst vor, wenn es tatsächlich zu einem Betäubungsmittelumsatz kommt, sondern schon dann, wenn der Täter hierauf gerichtete konkrete Bemühungen entfaltet, etwa ernsthafte Ver- oder Ankaufsverhandlungen bezogen auf ein bestimmtes Umsatzgeschäft führt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2023 - 4 StR 85/23, NStZ-RR 2023, 250; vom 14. Dezember 2022 - 1 StR 371/22, juris Rn. 3; vom 17. Juni 2020 - 1 StR 110/20, NStZ 2021, 53 Rn. 8 f.; vom 10. November 2015 - 3 StR 302/15, NStZ 2016, 419, 420; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl. 2021, § 29 Rn. 376).

    Allgemein sondierende Gespräche über die Möglichkeit und eventuelle Modalitäten künftiger Betäubungsmittelgeschäfte begründen dagegen noch kein vollendetes Handeltreiben; bei ihnen handelt es sich lediglich um straflose Vorbereitungshandlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 3 StR 302/15, NStZ 2016, 419, 420; OLG München, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 5 St RR (1) 34/10, NStZ 2011, 464, 465; MüKoStGB/Oglakcioglu, 4. Aufl., § 29 BtMG Rn. 421; Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 375; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 378).

  • BGH, 17.06.2020 - 1 StR 110/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreibens:

    Vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt damit bereits vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 3 StR 302/15 Rn. 6 mwN).
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