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   BGH, 26.08.1987 - 3 StR 303/87   

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https://dejure.org/1987,3733
BGH, 26.08.1987 - 3 StR 303/87 (https://dejure.org/1987,3733)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1987 - 3 StR 303/87 (https://dejure.org/1987,3733)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1987 - 3 StR 303/87 (https://dejure.org/1987,3733)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verteidigung nach einem selbst provozierten Angriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.05.1976 - 4 StR 671/75

    Begriff des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs - Objektives Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 26.08.1987 - 3 StR 303/87
    Für die Gegenwärtigkeit des Angriffs entscheidet nicht erst die Vornahme der Verletzungshandlung, sondern bereits der Zeitpunkt der durch den bevorstehenden Angriff geschaffenen bedrohlichen Lage (BGH MDR 1973, 237; BGH, Urteile vom 14. Februar 1978 - 1 StR 775/77 - und vom 20. Mai 1976 - 4 StR 671/75).
  • BGH, 14.02.1978 - 1 StR 775/77

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen versuchten Raubes - Notwehrrecht bei erst

    Auszug aus BGH, 26.08.1987 - 3 StR 303/87
    Für die Gegenwärtigkeit des Angriffs entscheidet nicht erst die Vornahme der Verletzungshandlung, sondern bereits der Zeitpunkt der durch den bevorstehenden Angriff geschaffenen bedrohlichen Lage (BGH MDR 1973, 237; BGH, Urteile vom 14. Februar 1978 - 1 StR 775/77 - und vom 20. Mai 1976 - 4 StR 671/75).
  • BGH, 14.02.1952 - 5 StR 1/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.08.1987 - 3 StR 303/87
    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts ist die - vom Landgericht nicht getroffene - Feststellung, daß der Angeklagte mit den Messern auf den Zeugen einstechen wollte , nicht entscheidungserheblich (vgl. BGHSt 3, 217, 218).
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 26.08.1987 - 3 StR 303/87
    Um einen Fall, daß der Angeklagte sich gegen einen von ihm provozierten Angriff verteidigte (vgl. BGHSt 26, 143; BGH NStZ 1986, 357), handelt es sich nicht.
  • BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86

    Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung

    Auszug aus BGH, 26.08.1987 - 3 StR 303/87
    Um einen Fall, daß der Angeklagte sich gegen einen von ihm provozierten Angriff verteidigte (vgl. BGHSt 26, 143; BGH NStZ 1986, 357), handelt es sich nicht.
  • BGH, 07.11.1972 - 1 StR 489/72
    Auszug aus BGH, 26.08.1987 - 3 StR 303/87
    Für die Gegenwärtigkeit des Angriffs entscheidet nicht erst die Vornahme der Verletzungshandlung, sondern bereits der Zeitpunkt der durch den bevorstehenden Angriff geschaffenen bedrohlichen Lage (BGH MDR 1973, 237; BGH, Urteile vom 14. Februar 1978 - 1 StR 775/77 - und vom 20. Mai 1976 - 4 StR 671/75).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    Ein Angriff ist bereits dann gegenwärtig, wenn sich die durch das Verhalten der Angreifer begründete Gefahr so verdichtet hat, dass ein Hinausschieben der Abwehrhandlung unter den gegebenen Umständen entweder deren Erfolg gefährden oder den Verteidiger zusätzlicher nicht mehr hinnehmbarer Risiken aussetzen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 67/00, NStZ 2000, 365; Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 2 StR 535/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 5; Urteil vom 26. August 1987 - 3 StR 303/87, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1).
  • BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93

    Einschränkung des Notwehrrechts bei vorsätzlicher Provokation der Notwehrlage;

    Ob es sich hierbei schon um einen gegenwärtigen Angriff des Angeklagten gehandelt hat (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1), kann auf sich beruhen.
  • BGH, 13.09.2017 - 2 StR 188/17

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: Versuchsbeginn als relevanter Zeitpunkt

    a) Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn das Verhalten des Angreifers unmittelbar in eine Rechtsgutsverletzung umschlagen kann, so dass durch das Hinausschieben einer Abwehrhandlung entweder deren Erfolg in Frage gestellt wäre oder der Verteidiger das Wagnis erheblicher eigener Verletzungen auf sich nehmen müsste (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 26. August 1987 - 3 StR 303/87, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1; Urteil vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06, BeckRS 2007, 03210 Rn. 16).
  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: objektiver Maßstab); Tötungsvorsatz

    a) Ein gegenwärtiger Angriff im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB ist auch ein Verhalten, das zwar noch kein Recht verletzt, aber unmittelbar in eine Verletzung umschlagen kann und deshalb ein Hinausschieben der Abwehrhandlung unter den gegebenen Umständen entweder deren Erfolg gefährden oder den Verteidiger zusätzlicher nicht mehr hinnehmbarer Risiken aussetzen würde (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12, NJW 2013, 2133; Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 67/00, NStZ 2000, 365; Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 2 StR 535/91, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 5; Urteil vom 26. August 1987 - 3 StR 303/87, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1; Urteil vom 7. November 1972 - 1 StR 489/72, NJW 1973, 255 mwN).
  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 267/02

    Notwehrexzess (Notwehrlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme eines

    Auch wenn er dies nicht beabsichtigte, war der ihm von T. versetzte Schlag ins Gesicht durch Notwehr gerechtfertigt, da es insoweit nur auf die äußere Gefährlichkeit des abzuwehrenden Verhaltens ankommt (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1).

    Diese Würdigung zum Vorstellungsbild des Angeklagten, die lediglich auf den Beginn dieser körperlichen Auseinandersetzung und nicht auf den Zeitpunkt des Eingreifens des Angeklagten abstellt, greift zu kurz: Für die Putativnothilfe entsprechend §§ 32, 16 Abs. 1 S. 1 StGB ist nicht nur die für den Angeklagten zur Tatzeit ungeklärte und allenfalls für die Rechtswidrigkeit eines Angriffs des T. relevante Frage entscheidend, wer die tätliche Auseinandersetzung begonnen hatte, sondern auch, ob es nach der Vorstellung des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat einen unmittelbar bevorstehenden (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1) oder noch andauernden rechtswidrigen Angriff (vgl. BGHSt 45, 378, 384) abzuwehren galt.

  • BGH, 13.11.2008 - 5 StR 384/08

    Rechtfertigung durch Notwehr (Erforderlichkeit; gebotene Darlegung bei einem

    a) Hinsichtlich des Angeklagten I. hat das Landgericht sich davon überzeugt, dass der Nebenkläger mit einem Flaschenhals bewaffnet auf den umzingelten Angeklagten eingedrungen ist und hierdurch ein gegenwärtiger Angriff im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB vorlag, der I. zur Gegenwehr berechtigte (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1; BGH, Urteil vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06 Rdn. 16).
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 263/21

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Notwehrlage; Gegenwärtige rechtswidriger

    aa) Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn das Verhalten des Angreifers unmittelbar in eine Rechtsgutsverletzung umschlagen kann, so dass durch das Hinausschieben einer Abwehrhandlung entweder deren Erfolg in Frage gestellt wäre oder der Verteidiger das Wagnis erheblicher eigener Verletzungen auf sich nehmen müsste (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 1987 - 3 StR 303/87, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1; Urteil vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06, BeckRS 2007, 3210).

    Für die Gegenwärtigkeit des Angriffs entscheidet der Zeitpunkt der durch einen bevorstehenden Angriff geschaffenen bedrohlichen Lage (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1972 - 1 StR 489/72, NJW 1973, 255; Urteil vom 26. August 1987 - 3 StR 303/87, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1).

  • BGH, 15.11.1994 - 3 StR 393/94

    Nachtbar-Überfall - § 32 StGB, 'gegenwärtig', 'erforderlich', § 16 StGB; § 33

    Schon ein unmittelbar bevorstehender Angriff ist ein gegenwärtiger Angriff im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB (BGHR StGB § 32 II Angriff 1).
  • OLG Nürnberg, 19.10.2010 - 2 Ws 227/10

    Keine Anklage gegen Polizeibeamte im Fall Tennessee Eisenberg

    Für die Gegenwärtigkeit des Angriffs entscheidet nicht erst die Vornahme der Verletzungshandlung, sondern bereits der Zeitpunkt, der durch den bevorstehenden Angriff geschaffenen bedrohlichen Lage (BGH, MDR 1973, 237; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1; BGH, NJW 1973, 255).
  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 67/00

    Rechtfertigungsgrund: Notwehr

    Das Verhalten des K. konnte unmittelbar in eine Rechtsgutverletzung umschlagen, so daß durch das Hinausschieben einer Abwehrhandlung dessen Erfolg in Frage gestellt wäre (vgl. BGHR StGB § 32 II Angriff 1).
  • BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf des Totschlages (lückenhafte

  • VerfG Schleswig-Holstein, 21.05.2012 - LVerfG 1/11

    Unzulässige Richtervorlage mangels Zuständigkeit des Einzelrichters für einen

  • BGH, 11.12.1991 - 2 StR 535/91

    Unterlassene Feststellungen des Schwurgerichts hinsichtlich einer möglichen

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