Rechtsprechung
BGH, 28.08.2012 - 3 StR 305/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 56 Abs. 2 StGB
Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (Vorrang der Prüfung einer positiven Sozialprognose auch bei Freiheitsstrafen von über einem Jahr; zu hohe Anforderungen an das Vorliegen besonderer Umstände) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 Abs 1 StGB, § 56 Abs 2 StGB
Strafaussetzung zur Bewährung: Bedeutung einer positiven Sozialprognose für die Aussetzung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr - Jurion
Notwendigkeit der Prüfung der Sozialprognose des Angeklagten bei Aussetzung der Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56 Abs. 1; StGB § 56 Abs. 2
Notwendigkeit der Prüfung der Sozialprognose des Angeklagten bei Aussetzung der Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Eine positive Sozialprognose ist auch bei Freiheitsstrafen von über einem Jahr zu berücksichtigen
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 13.03.2012 - 22 KLs 31/11
- BGH, 28.08.2012 - 3 StR 305/12
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 22.09.2015 - 4 StR 152/15
Erpressung (Begriff der Gewalt; konkludente Drohung durch schlüssiges Handeln: …
Es ist rechtsfehlerhaft, besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB zu verneinen, ohne sich zuvor mit der Frage zu befassen, ob dem Angeklagten eine günstige Sozialprognose nach § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB zu stellen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. August 2014 - 2 StR 255/14, Rn. 4; Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 305/12, StV 2013, 85). - BGH, 10.07.2014 - 3 StR 232/14
Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung …
Dies gilt schon deshalb, weil zu den nach Abs. 2 zu berücksichtigenden Faktoren nicht allein, aber auch solche gehören, die schon für die Prognose nach Abs. 1 von Belang sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 305/12, StV 2013, 85). - BGH, 13.03.2014 - 2 StR 4/14
Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besondere Umstände: erforderliche …
Besondere Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB sind Milderungsgründe von erheblichem Gewicht, die eine Strafaussetzung trotz des Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der über einem Jahr liegenden Strafhöhe widerspiegelt, nicht unangebracht erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 305/12, StV 2013, 85). - BGH, 06.08.2014 - 2 StR 255/14
Verpflichtende Prüfung einer günstigen Sozialprognose bei der …
Es ist rechtsfehlerhaft, besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB zu verneinen, ohne sich zuvor mit der Frage zu befassen, ob dem Angeklagten eine günstige Sozialprognose nach § 56 Abs. 1 StGB zu stellen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 305/12, StV 2013, 85).