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BGH, 20.08.2014 - 3 StR 309/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 52 Abs. 1 Nr. 2 WaffG
Verhältnis von Führen und Besitzen einer Schusswaffe - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Besitz und das Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WaffG § 52 Abs. 1 Nr. 2b
Anforderungen an den Besitz und das Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13
Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Führen …
Auszug aus BGH, 20.08.2014 - 3 StR 309/14
Wird die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausschließlich durch deren Führen ausgeübt, so verdrängt dies die Umgangsform des Besitzes (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, NStZ-RR 2013, 387, 388).
- BGH, 25.01.2023 - 3 StR 353/22
Bandeneinfuhr von Betäubungsmitteln (tatbestandlicher Erfolg); Bandenausfuhr von …
Eine Verurteilung wegen tateinheitlich verwirklichten Besitzes der Waffe kommt nur in Betracht, wenn festgestellt ist, dass der Täter die tatsächliche Gewalt über sie auch innerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ausübte (…BGH, Beschlüsse vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2 Rn. 3; vom 20. August 2014 - 3 StR 309/14, juris Rn. 2 mwN). - BGH, 19.07.2017 - 4 StR 159/17
Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe (Konkurrenzen)
Wird die tatsächliche Gewalt über eine Waffe aber ausschließlich durch deren Führen ausgeübt, verdrängt das Führen die Umgangsform des Besitzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. August 2014 - 3 StR 309/14; vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, NStZ-RR 2013, 387, 388;… vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2). - BGH, 07.06.2018 - 4 StR 546/17
Ausüben der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen im Rahmen einer …
Wird die tatsächliche Gewalt über eine Waffe aber ausschließlich durch deren Führen ausgeübt, verdrängt das Führen den Besitz (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2017 - 4 StR 159/17; vom 20. August 2014 - 3 StR 309/14; vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, NStZ-RR 2013, 387, 388).