Rechtsprechung
BGH, 01.06.2017 - 3 StR 31/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung (DNA-Spur; Merkmalswahrscheinlichkeit; statistische Größe; Überzeugungsbildung; vernünftige Zweifel; Möglichkeit einer sekundären oder tertiären Übertragung; begrenzte revisionsgerichtliche Prüfung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO
Revisionsverfahren: Beweiswürdigung einer DNA-Spur - IWW
- Wolters Kluwer
Tatgerichtliche Überzeugungsbildung ausschließlich auf Grundlage einer DNA-Spur; Möglichkeit der Sekundärübertragung durch einen anderen Spurenleger
- rewis.io
Revisionsverfahren: Beweiswürdigung einer DNA-Spur
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tatgerichtliche Überzeugungsbildung ausschließlich auf Grundlage einer DNA-Spur; Möglichkeit der Sekundärübertragung durch einen anderen Spurenleger
- rechtsportal.de
StPO § 261
Tatgerichtliche Überzeugungsbildung ausschließlich auf Grundlage einer DNA-Spur; Möglichkeit der Sekundärübertragung durch einen anderen Spurenleger - datenbank.nwb.de
Revisionsverfahren: Beweiswürdigung einer DNA-Spur
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
DNA-Spur - und die Überzeugung von der Täterschaft
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
DNA-Spur - und die Überzeugung von der Täterschaft
Verfahrensgang
- LG Hannover, 22.09.2016 - 70 KLs 3/16
- BGH, 01.06.2017 - 3 StR 31/17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12
Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden …
Auszug aus BGH, 01.06.2017 - 3 StR 31/17
Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung stellt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 213 f.).Erweist sich die Beweiswürdigung danach aber als rechtsfehlerfrei, ist es im Einzelfall revisionsrechtlich sowohl hinzunehmen, dass sich das Tatgericht eine entsprechende Überzeugung bildet, als auch, dass es sich dazu aufgrund vernünftiger Zweifel nicht in der Lage sieht (BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 215 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, NStZ-RR 2015, 180).
- BGH, 05.03.2015 - 3 StR 514/14
Unbegründete sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Freispruch …
Auszug aus BGH, 01.06.2017 - 3 StR 31/17
Erweist sich die Beweiswürdigung danach aber als rechtsfehlerfrei, ist es im Einzelfall revisionsrechtlich sowohl hinzunehmen, dass sich das Tatgericht eine entsprechende Überzeugung bildet, als auch, dass es sich dazu aufgrund vernünftiger Zweifel nicht in der Lage sieht (BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 215 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, NStZ-RR 2015, 180).
- BGH, 24.08.2022 - 6 StR 109/22
DNA-Spur, DNA-Mischspur; Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung …
Dies gilt auch für die Bewertung von DNA-Spuren (BGH, Urteil vom 1. Juni 2017 - 3 StR 31/17). - LG Aschaffenburg, 21.08.2019 - KLs 105 Js 1991/19
Entfernen vom Unfallort, Raub, Urkundenfälschung, Betäubungsmittel
In diesem Zusammenhang ist, auch wenn eine solche Konstellation letztlich wegen der zusätzlich vorliegenden Aufzeichnungen der Videoüberwachungsanlage nicht vorliegt, darauf hinzuweisen, dass in der Rechtsprechung des BGH anerkannt ist, dass der Tatrichter seine Überzeugungsbildung von der Täterschaft des Angeklagten auch allein auf ein einziges Beweisanzeichen wie etwa DNA-Spuren stützen kann (BGH NStZ 2014, 475, BGH StraFO 2017, 457; BGH NJW 2013, 2612).