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   BGH, 07.01.2014 - 3 StR 312/13   

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https://dejure.org/2014,1937
BGH, 07.01.2014 - 3 StR 312/13 (https://dejure.org/2014,1937)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2014 - 3 StR 312/13 (https://dejure.org/2014,1937)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2014 - 3 StR 312/13 (https://dejure.org/2014,1937)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 170 Abs. 1 StPO; § 267 StPO; § 73c StGB
    Verfahrenshindernis bei Widerspruch zwischen Urteilstenor und Anklage (Abgrenzung zur bloßen Korrektur ohne inhaltliche Änderung des Urteils); rechtsfehlerhaft unterlassene Prüfung der Härtefallvorschrift beim Verfall

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung des Verfalls von Wertersatz i.R.e. Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73; StGB § 73a; StGB § 73c Abs. 1 S. 2
    Anordnung des Verfalls von Wertersatz i.R.e. Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 130
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.01.2012 - 3 StR 408/11

    Tenorkorrektur (offensichtlicher Zählfehler); Betrug (Vollendung; teilweise

    Auszug aus BGH, 07.01.2014 - 3 StR 312/13
    Eine bloße Korrektur ohne jegliche inhaltliche Änderung des Urteils (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 408/11, NStZ-RR 2012, 180) liegt darin allerdings nicht, weil der Senat infolge der unklaren Formulierung der Strafzumessungserwägungen wie dargelegt nicht ausschließen kann, dass die Strafkammer ihrer irrtümlichen Annahme von 20 Fällen folgend tatsächlich auch 20 Einzelstrafen verhängt hat.
  • BGH, 20.08.2013 - 3 StR 228/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung von Wertersatzverfall (Härtefallvorschrift;

    Auszug aus BGH, 07.01.2014 - 3 StR 312/13
    Hierzu hätte schon deshalb Veranlassung bestanden, weil der Angeklagte F. während des Tatzeitraums zeitweise arbeitslos war, beide Angeklagten lediglich zwischen 700 und 850 EUR monatlich verdienen und beide jeweils zwei Kinder haben, gegenüber denen sie unterhaltspflichtig sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2013 - 3 StR 228/13, juris).
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 36/15

    Betrug (Vermögenschaden; Schädigungsvorsatz: Gefährdungsschaden; Vorliegen eines

    Gegebenenfalls hätte es sodann eine Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB treffen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 3 StR 312/13; Senat, Urteil vom 28. Mai 2014 - 2 StR 437/13, wistra 2014, 439, 441 f.).
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