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   BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09   

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BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09 (https://dejure.org/2010,300)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2010 - 3 StR 314/09 (https://dejure.org/2010,300)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09 (https://dejure.org/2010,300)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    § 283 Abs. 1 StGB; § 288 StGB; § 18 Abs. 2 InsO; § 97 InsO; § 98 InsO
    Bankrott (Beiseiteschaffen von Vermögenswerten; teleologische Reduktion; Zugriffserschwerung von erheblichem Gewicht; ultima-ratio-Charakter des Strafrechts; Fall Mobilcom); Vollstreckungsvereitelung; Zugriff auf Vermögenswerte in Liechtenstein; drohende ...

  • lexetius.com

    StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 283 Abs 1 Nr 1 StGB
    Strafbarer Bankrott: Begriff des Beiseiteschaffens

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    StGB § 283
    Beiseiteschaffen von Vermögensgegenständen; strafbare Bankrotthandlung

  • Wolters Kluwer

    Beiseiteschaffen i.S.d. § 283 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) bei wesentlicher Erschwerung des Zugriffs auf den weggegebenen Vermögensbestandteil für einen Insolvenzverwalter i.R.d. Gesamtvollstreckung

  • rewis.io

    Strafbarer Bankrott: Begriff des Beiseiteschaffens

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafbarer Bankrott: Begriff des Beiseiteschaffens

  • RA Kotz

    Bankrott - Beiseiteschaffen von Vermögen

  • streifler.de

    Bankrotthandlung - Beiseiteschaffen von Vermögensgegenständen durch Geldtransfer

  • streifler.de

    Bankrotthandlung - Beiseiteschaffen von Vermögensgegenständen durch Geldtransfer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiseiteschaffen i.S.d. § 283 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei wesentlicher Erschwerung des Zugriffs auf den weggegebenen Vermögensbestandteil für einen Insolvenzverwalter i.R.d. Gesamtvollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der MobilCom AG aufgehoben

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Vorwurf des Bankrotts gegen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der MobilComAG muss nach Boxenstopp in die 2. Runde

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Bankrott in "Sachen MobilCom”

  • heise.de (Pressebericht)

    Weitere Verfahren gegen Mobilcom-Gründer Schmid

  • heise.de (Pressebericht)

    Prozess gegen Mobilcom-Gründer wird neu aufgerollt

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1
    Zum "Beiseiteschaffen" im Bankrott-Straftatbestand (Aufhebung der Verurteilung des ehemaligen Mobilcom-Vorstandsvorsitzenden)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bankrott: Ex-Manager verschob Geld auf ein Liechtensteiner Konto: Strafbares "Beiseite- schaffen von Insolvenzmasse"?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verurteilung des ehemaligen MobilCom-Vorstandes aufgehoben

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    BGH hebt die Verurteilung wegen Bankrotts auf

  • anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)

    Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Mobilcom AG mit Teilerfolg

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.04.2010)

    Prozess gegen Mobilcom-Gründer Schmid vor Neuauflage

  • manager-magazin.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.04.2010)

    Mobilcom: Schmid kann auf neuen Prozess hoffen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Gerhard Schmid

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 55, 107
  • NJW 2010, 2894
  • NJW 2010, 8
  • ZIP 2010, 1351
  • ZIP 2010, 5
  • NStZ 2010, 637
  • NZI 2010, 698
  • StV 2011, 94
  • DB 2010, 14
  • NZG 2010, 859
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86

    Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
    Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung des Vermögensgegenstands oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGHSt 34, 309, 310; RGSt 66, 130, 131; OLG Frankfurt NStZ 1997, 551; Tiedemann in LK 12. Aufl. § 283 Rdn. 25; Hoyer in SKStGB § 283 Rdn. 30 f.; Stree/Heine in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 283 Rdn. 49; Fischer, StGB 57. Aufl. § 283 Rdn. 4).

    Die Rechtsprechung hat daher Fälle, in denen der Schuldner eine ihm zustehende Forderung von einer anderen Person über deren Konto, über das er nicht verfügungsberechtigt war, einziehen ließ (BGHSt 34, 309, 310 f.) oder Geld auf Konten von ihm beherrschter, aber rechtlich selbständiger Gesellschaften übertrug (OLG Frankfurt NStZ 1997, 551), als ein Beiseiteschaffen eines Vermögensbestandteils aus rechtlichen Gründen angesehen.

    b) Schon nach diesen Maßstäben ist hier ein Beiseiteschaffen von Vermögensgegenständen durch den dreimaligen Geldtransfer nach Liechtenstein nicht belegt; es kommt daher nicht darauf an, dass nach allgemeiner Ansicht das Tatbestandsmerkmal des Beiseiteschaffens in teleologischer Reduktion des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB nur solche Vermögensverschiebungen erfasst, die den Anforderungen eines ordnungsgemäßen Wirtschaftens grob widersprechen (BGHSt 34, 309, 310; BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1 Beiseiteschaffen 2; BGH NJW 1952, 898; Tiedemann aaO § 283 Rdn. 27 m. w. N.; Hoyer aaO Rdn. 30 f.; Stree/Heine aaO Rdn. 4; Fischer aaO Rdn. 4 a) und eine weitergehende Ansicht zusätzlich voraussetzt, dass das Vorgehen des Täters subjektiv auf eine Benachteiligung seiner Gläubiger ausgerichtet ist (Tiedemann aaO Rdn. 28 f.).

  • RG, 15.02.1932 - II 1381/31

    Unter welchen Voraussetzungen kann in der Belastung eines Grundstücks mit

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
    Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung des Vermögensgegenstands oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGHSt 34, 309, 310; RGSt 66, 130, 131; OLG Frankfurt NStZ 1997, 551; Tiedemann in LK 12. Aufl. § 283 Rdn. 25; Hoyer in SKStGB § 283 Rdn. 30 f.; Stree/Heine in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 283 Rdn. 49; Fischer, StGB 57. Aufl. § 283 Rdn. 4).

    Fließt als Gegenleistung für die Weggabe eines Vermögensbestandteils ein wirtschaftlich äquivalenter Wert in das Vermögen des Schuldners, entspricht dies den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft, weil das Vermögen insgesamt nicht verringert, sondern lediglich in seiner Zusammensetzung verändert wird (RGSt 66, 130, 132; BGHR StGB § 283 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 3; Tiedemann aaO § 283 Rdn. 30; Hoyer aaO § 283 Rdn. 33; Pelz, Strafrecht in Krise und Insolvenz Rdn. 255).

  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 252/93

    Rechte der Bank im Insolvenzverfahren ihrs Kunden

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
    Wer als ausländische Konkursbehörde für das Ausfolgungsverlangen zuständig ist, bestimmt sich nach deutschem Recht (Obergericht, Beschl. vom 18. Oktober 1990 - Ne 14/89 - LES 1991, 179), das diese ; BGH ZInsO 2006, Aufgabe dem Insolvenzverwalter nach § 80 Abs. 1 InsO kraft Amtes zuschreibt (BGHZ 88, 331, 334260 ff.; ZIP 1999, 75, 76; NJW 1995, 1484; Braun, InsO 3. Aufl. § 80 Rdn. 26).
  • BGH, 27.10.1983 - I ARZ 334/83

    Allgemeiner Gerichtsstand des Konkursverwalters

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
    Wer als ausländische Konkursbehörde für das Ausfolgungsverlangen zuständig ist, bestimmt sich nach deutschem Recht (Obergericht, Beschl. vom 18. Oktober 1990 - Ne 14/89 - LES 1991, 179), das diese ; BGH ZInsO 2006, Aufgabe dem Insolvenzverwalter nach § 80 Abs. 1 InsO kraft Amtes zuschreibt (BGHZ 88, 331, 334260 ff.; ZIP 1999, 75, 76; NJW 1995, 1484; Braun, InsO 3. Aufl. § 80 Rdn. 26).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
    In Zweifelsfällen hat es die Bewertung durch das Tatgericht hinzunehmen (BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
    Bei der Prognose ist die drohende Zahlungsunfähigkeit von einer nur vorübergehenden Zahlungsstockung abzugrenzen (BGHZ 163, 134).
  • BGH, 07.08.2008 - 3 StR 201/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation); Vollstreckungslösung

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
    Insgesamt ist die Höhe der vorgenommenen Kompensation ausreichend begründet (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 368).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
    In Zweifelsfällen hat es die Bewertung durch das Tatgericht hinzunehmen (BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).
  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
    In der Rechtsprechung ist anerkannt (vgl. BGHR BGB § 648a Sicherungsverlangen 1), dass ein überhöhtes Sicherungsverlangen wirksam sein kann, wenn anzunehmen ist, dass der Schuldner auch auf ein auf den berechtigten Teil beschränktes Nachsicherungsverlangen nicht geleistet hätte.
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
    Entgegen der Meinung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht die Grundsätze über die Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nach der Vollstreckungslösung (BGHSt 52, 124 ff.) nicht verletzt.
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86

    Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines

  • BGH, 10.12.1998 - IX ZR 86/98

    Ersatzaussonderungsanspruch im Gesamtvollstreckungsverfahren (Insolvenzordnung) -

  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78

    Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung

  • BGH, 17.02.1993 - 3 StR 474/92

    Feststellung der Zahlungsunfähigkeit durch eine stichtagsbezogene

  • BGH, 30.08.2007 - 3 StR 170/07

    Auslieferung (Spezialitätsgrundsatz; Einstellung des Verfahrens); Bankrott

  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 246/82

    Beitreibung in der Schweiz - § 812 BGB, § 14 KO, Bereicherungsausgleich zwischen

  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 75/03

    Umfang der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners; Erteilung einer

  • BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00

    Täterschaftsvoraussetzungen beim Bankrott (Reduktion auf Unternehmer"); Vereiteln

  • BGH, 03.11.1961 - 4 StR 387/61
  • BGH, 03.02.1987 - 5 StR 603/86

    Strafbarkeit wegen Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögensbestandteilen -

  • BGH, 10.04.1952 - 5 StR 52/52
  • RG, 14.01.1902 - 4459/01

    1. Kann eine eingeleitete Zwangsvollstreckung als eine "drohende" aufgefaßt

  • RG, 21.12.1926 - I 433/26

    1. Kann in der Veräußerung eines Grundstücks ein Beiseiteschaffen im Sinne des §

  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Bankrotts, Betrugs, vorsätzlichen

    Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung des Vermögensgegenstands oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 26 mwN).

    Die Rechtsprechung hat daher Fälle, in denen der Schuldner eine ihm zustehende Forderung von einer anderen Person über deren Konto, über das er nicht verfügungsberechtigt war, einziehen ließ (BGH, Urteil vom 17. März 1987 - 1 StR 693/86 Rn. 9, BGHSt 34, 309, 310 f.) oder Geld auf Konten von ihm beherrschter, aber rechtlich selbständiger Gesellschaften übertrug (OLG Frankfurt, NStZ 1997, 551), als ein Beiseiteschaffen eines Vermögensbestandteils aus rechtlichen Gründen angesehen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 27 mwN).

    Daher kann ein Beiseiteschaffen aus tatsächlichen Gründen vorliegen, wenn der Schuldner in der wirtschaftlichen Krise Geld von einem Girokonto in bar abhebt und auf ein eigenes, nur ihm bekanntes Konto im In- oder Ausland einzahlt (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 28 mwN).

    Dabei ist mit Blick auf das Schutzgut des § 283 StGB auf die rechtlichen und tatsächlichen Zugriffsmöglichkeiten eines (gedachten) Insolvenzverwalters unter Berücksichtigung seiner Auskunftsrechte gegenüber dem Schuldner (§ 97 InsO) unmittelbar nach der Tathandlung abzustellen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 30).

    Eine wesentliche Erschwerung kann sich insbesondere aus erheblichen zeitlichen Verzögerungen oder der Notwendigkeit hoher finanzieller Aufwendungen für die Rechtsverfolgung im Ausland ergeben (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 32).

    Der Bundesgerichtshof hat dies zwar hinsichtlich einer sich aus den Kontounterlagen nachvollziehbaren Überweisung auf ein ausländisches Konto des Insolvenzschuldners kritisch gesehen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 32), unter Zugrundelegung der Feststellungen des Landgerichts bestehen vorliegend an der (vom Angeklagten beabsichtigten) Erschwerung des Gläubigerzugriffs indes keine Zweifel: Sämtliche Handlungen des Angeklagten betreffend seine Beteiligung an der Mö.       beginnend ab Ende 2007 waren dazu bestimmt und geeignet, den Zugriff der Gläubiger des Angeklagten auf dessen Kommanditanteile an der Mö.      zumindest zeitlich erheblich zu verzögern.

    (3) Offenbleiben kann, ob das Tatbestandsmerkmal des Beiseiteschaffens in teleologischer Reduktion des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB nur solche Vermögensverschiebungen erfasst, die den Anforderungen eines ordnungsgemäßen Wirtschaftens grob widersprechen, und zusätzlich voraussetzt, dass das Vorgehen des Täters subjektiv auf eine Benachteiligung seiner Gläubiger ausgerichtet ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 29 mwN), denn beides ist nach den Feststellungen des Landgerichts gegeben.

  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 234/12

    Schuldsprüche gegen Teilnehmer im Komplex Dr. P. rechtskräftig

    Zu Recht hat das Landgericht weder die durch die abgeurteilten Bankrotthandlungen des Mitangeklagten P. noch die möglicherweise bereits zuvor von ihm durch Verschleierung und Änderung der rechtlichen Zuordnung effektiv versteckten Vermögenswerte berücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1 Beiseiteschaffen 4), denn hierdurch wurde ein alsbaldiger Zugriff möglicher Gläubiger jedenfalls erheblich erschwert, wenn nicht sogar objektiv unmöglich gemacht (vgl. zu diesem Maßstab BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107, 113).
  • BGH, 12.05.2016 - 1 StR 114/16

    Bankrott (Begriff des Verheimlichens von Vermögensbestandteilen; Begriff des

    Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung eines Vermögensgegenstandes oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107, 113 mwN; vgl. auch Senat, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, NJW 2013, 949, 950).
  • OLG Schleswig, 28.10.2010 - 5 U 55/09

    Begriff des herrschen Einflusses auf ein Unternehmen i.S. von § 17 AktG

    Auf die Revision des Angeklagten hat der 3. Strafsenat des BGH mit Urteil vom 29.04.2010 - 3 StR 314/09 die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Kiel zurückverwiesen.
  • BGH, 30.08.2011 - 2 StR 652/10

    Inbegriffsrüge (Inbegriff der Hauptverhandlung: Protokollierung der Verlesung von

    Für die neuerliche Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass es sich zur Feststellung einer tatsächlichen oder drohenden Zahlungsunfähigkeit empfiehlt, einen Liquiditätsstatus zu erstellen oder durch einen Sachverständigen erstellen zu lassen, in dem übersichtlich die Barmittel sowie die kurzfristig liquidierbaren Vermögenswerte aller bestehenden oder zu erwartenden Verbindlichkeiten entsprechend ihrer jeweiligen Fälligkeit gegenübergestellt werden (BGHR § 283 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1; BGH NStZ 2003, 546; NJW 2010, 2894, 2898, insoweit in BGHSt 55, 107 nicht abgedruckt; vgl. auch Wegner in Achenbach/Ransiek Handbuch Wirtschaftsstrafrecht 2. Aufl. 2008 VII 1 Rn. 69 ff.; LK/Tiedemann aaO, vor § 283 Rn. 130 ff.).
  • BGH, 19.02.2013 - 5 StR 427/12

    Untreue zum Nachteil einer GmbH (Vermögensschaden bei einverständlichen

    Dazu erscheint es vorliegend angezeigt, einen (Mindest-)Liquiditätsstatus - gegebenenfalls durch Beauftragung eines Sachverständigen - zu erstellen, in welchem die Barmittel sowie die kurzfristig liquidierbaren Vermögenswerte aller bestehenden und zu erwartenden Verbindlichkeiten entsprechend ihrer jeweiligen Fälligkeit gegenübergestellt werden (vgl. zur Feststellung einer tatsächlichen oder drohenden Zahlungsunfähigkeit BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, NJW 2010, 2894, 2898, Beschluss vom 30. August 2011 - 2 StR 652/10, NJW 2011, 3733, 3734).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2021 - 12 Ns 511 Js 2080/19

    Pflichtwidriges Verschweigen eines Vermögensgegenstandes im Insolvenzverfahren

    Der Tatbestand des Bankrotts gem. § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist auf eine Privatinsolvenz, also auch hier, anwendbar (BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, juris Rn. 14 ff.; Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, Rn. 23; Beschluss vom 14. März 2016 - 1 StR 337/15, juris Rn. 15).
  • LG Paderborn, 09.06.2021 - 8 KLs 7/21
    Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung eines Vermögensgegenstandes oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGH, Beschluss vom 12.05.2016, 1 StR 114/16 zitiert nach juris m.w.N.; BGH, Urteil vom 29.04.2010, 3 StR 314/09, zitiert nach juris Rdn. 26 m.w.N.).

    Ein Beiseiteschaffen in tatsächlicher Hinsicht ist gegeben, wenn der Schuldner einen Vermögensgegenstand an einen anderen Ort verbringt oder verbringen lässt und dadurch - ohne eine Änderung der rechtlichen Zuordnung - den Zugriff der Gläubiger auf diesen objektiv unmöglich macht oder zumindest wesentlich erschwert, etwa indem er ihn verbirgt oder in eine Lage bringt, die ein Zugreifen der Gläubiger zumindest deutlich schwieriger macht, als dies zuvor der Fall war (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2010, 3 StR 314/09, zitiert nach juris Rdn. 27, 28 m.w.N.).

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.12.2021 - 12 Ns 502 Js 1046/19

    Verurteilung wegen Bankrotts - Beiseiteschaffen durch Forderungseinzug über das

    Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung des Vermögensgegenstands oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, juris Rn. 26; Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 StR 114/16, juris Rn. 14).
  • BGH, 09.02.2022 - 1 StR 384/21

    Untreue (Vermögensnachteil: erforderliche Ermittlung des Verkehrswerts eines

    c) Die Feststellungen des Landgerichts tragen ferner aus dem gleichen Grund nicht die Annahme des Tatbestandsmerkmals des Beiseiteschaffens im Sinne des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB, das nur solche Vermögensverschiebungen erfasst, die den Anforderungen eines ordnungsgemäßen Wirtschaftens grob widersprechen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 29).
  • LG Hildesheim, 13.02.2014 - 21a Ns 25 Js 34542/12

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Bankrotts durch Unterlassen: Tauglichkeit zur

  • LG Lübeck, 30.09.2011 - 1 Ns 28/11

    Vorliegen einer psychischen Beihilfe zum Bankrott bei Vornahme einer Buchung

  • LG Hildesheim, 22.01.2018 - 22 KLs 5433 Js 80623/15

    Anstiftung zum Bankrott; Strafbare Verschärfung einer Liquiditätskrise; Untreue

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