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   BGH, 24.10.1984 - 3 StR 315/84   

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https://dejure.org/1984,1379
BGH, 24.10.1984 - 3 StR 315/84 (https://dejure.org/1984,1379)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1984 - 3 StR 315/84 (https://dejure.org/1984,1379)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1984 - 3 StR 315/84 (https://dejure.org/1984,1379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Straffreiheit bei Selbstanzeige in Fällen nicht angezeigter Lohnsteuererklärungen - Zeitpunkt der Entdeckung einer Steuerstraftat - Wirkung der Selbstanzeige auf den Teilnehmer - Konsequenzen aus unvollständiger Selbstanzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO §§ 371, 396 Abs. 1; StPO § 262 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 126
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.11.1952 - 3 StR 398/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.1984 - 3 StR 315/84
    Sie kann vielmehr durch Bevollmächtigte (BGHSt 3, 373 [BGH 13.11.1952 - 3 StR 398/52]) oder durch gesetzliche oder satzungsmäßige Vertreter erstattet werden (Kühn/Kutter/Hofmann a.a.O. § 371 Anm. 6).
  • BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83

    Rücktritt vom Versuch der Steuerhinterziehung oder strafbefreiende Wirkung gemäß

    Auszug aus BGH, 24.10.1984 - 3 StR 315/84
    Entdeckt ist eine Steuerstraftat nicht schon, wie das Landgericht meint, beim Bekanntwerden von Tatsachen, die zur Einleitung von Ermittlungen Anlaß geben können, sondern erst dann, wenn Anhaltspunkte ermittelt sind, die eine vorläufige Tatbewertung im Sinne der Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses ermöglichen (BGH NStZ 1983, 415 mit zustimmender Anmerkung von Henneberg BB 1984, 1679, 1680; Göggerle/Frank BB 1984; 398; kritisch Bilsdorfer wistra 1984, 131, 134; vgl. auch Lenckner/Schumann wistra 1983, 123, 172).
  • BGH, 05.09.1984 - 2 StR 377/84

    Hinterziehung von Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuer

    Auszug aus BGH, 24.10.1984 - 3 StR 315/84
    Denn die Einkommensteuerhinterziehungen können nach den bisherigen Feststellungen mit den Lohnsteuerhinterziehungen wenn die Angeklagten auch deswegen zu verurteilen sind, zu einer Tat verbunden sein (vgl. BGH wistra 1984, 177; siehe auch BGH, Beschluß vom 31. August 1984 - 2 StR 452/84, Urteil vom 5. September 1984 - 2 StR 377/84).
  • BGH, 31.08.1984 - 2 StR 452/84

    Voraussetzungen der Annahme von Tatmehrheit

    Auszug aus BGH, 24.10.1984 - 3 StR 315/84
    Denn die Einkommensteuerhinterziehungen können nach den bisherigen Feststellungen mit den Lohnsteuerhinterziehungen wenn die Angeklagten auch deswegen zu verurteilen sind, zu einer Tat verbunden sein (vgl. BGH wistra 1984, 177; siehe auch BGH, Beschluß vom 31. August 1984 - 2 StR 452/84, Urteil vom 5. September 1984 - 2 StR 377/84).
  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 24.10.1984 - 3 StR 315/84
    Es wäre dann § 52 StGB - und nicht § 53 StGB, wovon das Landgericht ausgeht - anzuwenden und nur eine Strafe auszusprechen (vgl. dazu BGH bei Holtz MDR 1980, 988 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; Pikart in KK § 358 Rdn. 30).
  • BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86

    Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden

    Das mit der Sache befaßte Strafgericht hat die Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (BGH NStZ 1985, 126; BVerfG NJW 1985, 1950).
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88

    Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung - Hinterziehung

    Ein Steuerdelikt ist im Sinne von § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO entdeckt, wenn durch die Kenntnis von der Tat eine solche Lage geschaffen wird, die bei vorläufiger Tatbewertung eine Verurteilung des Betroffenen wahrscheinlich macht (BGH NStZ 1983, 415; NStZ 1985, 126; BGHR AO § 371 II Nr. 2 Tatentdeckung 1; Fortsetzungszusammenhang 1 insoweit in BGHSt 35, 36 [BGH 12.08.1987 - 3 StR 10/87] nicht abgedruckt).

    Das Vorhandensein eines bloßen Anfangsverdachts würde für eine Entdeckung im Sinne von § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO nicht ausreichen (BGH NStZ 1983, 415; 1985, 126).

    Das erhellt schon daraus, daß er die Selbstanzeige nicht persönlich erstatten muß, sondern sie auch von Dritten, die er vom Sachverhalt in Kenntnis gesetzt hat, erstatten lassen kann (vgl. dazu BGHSt 3, 373, 374 [BGH 13.11.1952 - 3 StR 398/52]; BGH NStZ 1985, 126; vgl. Hübner a.a.O. Rdn. 20 zu § 371).

  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter

    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sich dieser Rechtsmeinung in seinemUrteil vom 24. Oktober 1984 (3 StR 315/84) angeschlossen.
  • BayObLG, 03.03.2004 - 4St RR 8/04

    Zur Frage, ob unter unter welchen Vorausetzungen ein Strafverfahren bis zum

    § 396 gestattet dem Strafgericht die Aussetzung des Verfahrens; ein Anspruch des Angeklagten hierauf besteht nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1985, 126).
  • EGMR, 21.12.2010 - 974/07

    Aussetzung nach § 396 AO kann Schadenersatz begründen

    Die Entscheidung über die Aussetzung eines Strafverfahrens wird übrigens von Amts wegen vom Strafgericht nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen (siehe die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 24. Oktober 1984 (Az. 3 StR 315/84) und vom 13. Januar 1988 (Az. 3 StR 450/87) und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Oktober 1990 (Az. 2 BvR 385/87).".
  • BGH, 06.06.1990 - 3 StR 183/90

    Hinterziehung von Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer - Einlösung

    Ebensowenig ist eine wirksame Selbstanzeige dadurch ausgeschlossen, daß der Angeklagte nicht selbst die Finanzbehörden unterrichtete; sondern die "Mitteilung" nur veranlaßte (vgl. BGH NStZ 1985, 126).
  • AG Münster, 12.06.2003 - 14 Cs 45 Js 1141/01

    Eintritt der Verfolgungsverjährung bei einer Umsatzsteuerhinterziehung;

    Eine solche Entscheidung ist vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (BGH, NStZ 1985 S. 126; OLG Karlsruhe, NStZ 1985 S. 227).
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