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   BGH, 12.08.1992 - 3 StR 318/92   

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BGH, 12.08.1992 - 3 StR 318/92 (https://dejure.org/1992,3582)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1992 - 3 StR 318/92 (https://dejure.org/1992,3582)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1992 - 3 StR 318/92 (https://dejure.org/1992,3582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung als Beleidung des Opfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 182
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 3 StR 318/92
    Ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung erfüllt nur dann den Tatbestand der Beleidigung, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine von ihm gewollte herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (vgl. BGHSt 36, 145, 150).
  • BGH, 09.03.2021 - 3 StR 489/20

    Sexuelle Belästigung durch körperliches Berühren

    Ausdrücklich als Beispiele genannt werden dort etwa das feste Drücken der behandschuhten Hand des Opfers auf das Geschlechtsteil des Täters (BGH, Beschluss vom 12. August 1992 - 3 StR 318/92, NStZ 1993, 182), das Berühren im Vaginalbereich über der Kleidung (BGH, Beschluss vom 21. September 2005 - 2 StR 311/05, juris Rn. 8) oder der flüchtige Griff an die Genitalien einer bekleideten Person (BGH, Urteil vom 13. Juli 1951 - 2 StR 275/51, BGHSt 1, 293, 298).
  • BGH, 02.11.2017 - 2 StR 415/17

    Beleidigung (verfassungsrechtlich gebotene Konturierung des Tatbestandes; sexuell

    Mit einer solchen "Nachrede' wird die Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung kundgegeben, die den Tatbestand verwirklicht (vgl. Senat, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 148 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. August 1992 - 3 StR 318/92, BGHR StGB § 185 Ehrverletzung 4; LK/Hilgendorf, aaO, § 185 Rn. 1; MünchKomm-StGB/Regge/Pegel, aaO, § 185 Rn. 8; Fischer, aaO, § 185 Rn. 4).

    Eine Herabsetzung des Betroffenen kann sich bei sexuell motivierten Äußerungen im Einzelfall nur durch das Hinzutreten besonderer Umstände unter Würdigung des Gesamttatgeschehens ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1986 - 3 StR 504/85, NStZ 1986, 453, 454; Senat, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 150; BGH, Beschluss vom 12. August 1992 - 3 StR 318/92, aaO; Senat, Beschluss vom 26. Juli 2006 - 2 StR 285/06, BGHR StGB § 185 Ehrverletzung 6; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 3 StR 13/12, NStZ-RR 2012, 206; vgl. zu den Anforderungen an die im Einzelfall vorliegenden besonderen Umstände auch LK/Hilgendorf, aaO, § 185 Rn. 30, 31; MünchKomm-StGB/Regge/Pegel, aaO, § 185 Rn. 13; Fischer, aaO, § 185 Rn. 11, 11a).

  • OLG Oldenburg, 06.01.2011 - 1 Ss 204/10

    Unprovoziertes Anbieten von Geld für sexuelle Handlungen als Beleidigung

    In sexuell gefärbten Zudringlichkeiten allein ist dies - auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. etwa BGH NStZ 1993, 182 - nicht zu sehen.
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02

    Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle

    Anders ist die Rechtslage aber zu bewerten, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers liegt (h.M., vgl. BGHSt 36, 145 ff.; NStZ 1986, 453 f.; 1992, 33 f.; 1993, 182; Schönke-Schröder-Lenckner, StGB, 26. Auflage 2001, § 185 Rn. 4; Kiehl NJW 1989, 3003 ff.), welche über den eigentlichen geschlechtlichen Übergriff hinausgeht (OLG Düsseldorf OLGSt StGB § 185 Nr. 9).
  • BayObLG, 16.06.1998 - 2St RR 86/98

    Voraussetzungen für den Tatbestand des § 183 StGB

    § 185 StGB setzt, wie der Bundesgerichtshof wiederholt deutlich gemacht hat, voraus, daß in dem Verhalten des Täters eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (vgl. BGH NStZ 1993, 182 ; 1995, 129).
  • OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss 410/07

    Beleidgung; sexualbezogene Handlung; Voraussetzung

    Ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung erfüllt vielmehr nur dann (auch) den Tatbestand der Beleidigung, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (BGH NStZ 2007, 218; BGH, NStZ 93, 182; BGHSt 36, 145, 150).
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 13/12

    Grenzen der sexualbezogenen Beleidigung; Nötigung

    Ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung erfüllt nur dann den Tatbestand der Beleidigung, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine von ihm gewollte herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (BGH, Beschluss vom 12. August 1992 - 3 StR 318/92, BGHR StGB § 185 Ehrverletzung 4).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 2a Ss 50/01

    Beleidigung; Sexualbezogene Handlung; Damentoilette; Beobachtung;

    § 185 StGB setzt, wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, voraus, dass in dem Verhalten des Täters eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (vgl. BGH NStZ 1993, 182; 1995, 129).
  • OLG Koblenz, 24.05.2017 - 2 OLG 4 Ss 54/17

    Nötigung und Beleidigung: Überraschende Handlung als Nötigungshandlung;

    Eine solche Kundgabe ist in der sexuellen Handlung allein regelmäßig nicht zu sehen und sie erfüllt deshalb auch nicht den Tatbestand des § 185 StGB (BGHSt 36, 145, 150; BGHR StGB § 185 Ehrverletzung 4).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02
    Anders ist die Rechtslage aber zu bewerten, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers liegt (h.M., vgl. BGHSt 36, 145 ff.; NStZ 1986, 453 f.; 1992, 33 f.; 1993, 182; Schönke-Schröder-Lenckner, StGB, 26. Auflage 2001, § 185 Rn. 4; Kiehl NJW 1989, 3003 ff.), welche über den eigentlichen geschlechtlichen Übergriff hinausgeht (OLG Düsseldorf OLGSt StGB § 185 Nr. 9).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2006 - 5 Ss 198/05

    Frist zur Einreichung der schriftlichen Entscheidungsgründe nach Abschluss der

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13.02
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