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   BGH, 20.10.2016 - 3 StR 321/16   

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https://dejure.org/2016,52914
BGH, 20.10.2016 - 3 StR 321/16 (https://dejure.org/2016,52914)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2016 - 3 StR 321/16 (https://dejure.org/2016,52914)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 321/16 (https://dejure.org/2016,52914)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 30 Abs. 2 StGB; § 30a BtMG
    Bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei einer Bandentat; allgemeine Grundsätze; objektiv wesentlicher Tatbeitrag; Willensrichtung des Beteiligten; Begriff der Bandentat; Ausfluss der Bandenabrede); keine Verabredung zum ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 30 Abs 2 StGB, § 30 BtMG
    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Versprechen der Beihilfe als Verabredung zum Verbrechen; Anforderungen an einen Bandenhandel

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30 Abs. 2 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 64 StGB, § 67 Abs. 2 Sätze 2 und 3 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 1, 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verabredung zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Bteiligung als Mittäter an dem Bandenhandel

  • rewis.io

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Versprechen der Beihilfe als Verabredung zum Verbrechen; Anforderungen an einen Bandenhandel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verabredung zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Bteiligung als Mittäter an dem Bandenhandel

  • rechtsportal.de

    Verabredung zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Bteiligung als Mittäter an dem Bandenhandel

  • datenbank.nwb.de

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Versprechen der Beihilfe als Verabredung zum Verbrechen; Anforderungen an einen Bandenhandel

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 308
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.07.2016 - 3 StR 129/16

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei der räuberischen Erpressung

    Auszug aus BGH, 20.10.2016 - 3 StR 321/16
    Stets muss sich die objektiv aus einem wesentlichen Tatbeitrag bestehende Mitwirkung aber nach der Willensrichtung des sich Beteiligenden als Teil der Tätigkeit aller darstellen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 3 StR 129/16, StraFo 2016, 392; st. Rspr.).
  • BGH, 27.01.1982 - 3 StR 437/81

    geplanter Gefängnisausbruch - Keine Strafbarkeit nach § 30 Abs. 2 StGB bei Zusage

    Auszug aus BGH, 20.10.2016 - 3 StR 321/16
    Das Versprechen einer Beihilfe zu der geplanten Tat genügt deshalb nicht (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 1982 - 3 StR 437/81, NStZ 1982, 244; vom 4. Februar 2009 - 2 StR 165/08, BGHSt 53, 174, 176 mwN).
  • BGH, 01.03.2011 - 4 StR 30/11

    Bandendiebstahl (Tat in Erfüllung der Bandenabrede: Feststellungen);

    Auszug aus BGH, 20.10.2016 - 3 StR 321/16
    Die Einzeltat muss Ausfluss der Bandenabrede sein und darf nicht losgelöst davon ausschließlich im eigenen Interesse der jeweils unmittelbar Beteiligten ausgeführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 4 StR 30/11, StraFo 2011, 521 mwN).
  • BGH, 19.01.2012 - 2 StR 590/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 20.10.2016 - 3 StR 321/16
    Die Frage, ob die Beteiligung an einem Bandenhandel mit Betäubungsmitteln als Mittäterschaft oder Beihilfe zu werten ist, beurteilt sich vielmehr nach den allgemeinen Grundsätzen (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012 - 2 StR 590/11, NStZ 2012, 517).
  • BGH, 25.02.2009 - 5 StR 46/09

    Strafzumessung (Widerspruch zwischen Tenor und Urteilsgründen); eigene

    Auszug aus BGH, 20.10.2016 - 3 StR 321/16
    Das Urteil bedarf indes nicht der Aufhebung im Strafausspruch, da auszuschließen ist, dass das Tatgericht auf eine noch niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe als drei Jahre und sechs Monate erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5; Urteil vom 11. Juni 2013 - 5 StR 174/13, NStZ 2014, 225).
  • BGH, 04.02.2009 - 2 StR 165/08

    Verurteilung wegen geplanter Spielmanipulation in der Regionalliga Süd ist

    Auszug aus BGH, 20.10.2016 - 3 StR 321/16
    Das Versprechen einer Beihilfe zu der geplanten Tat genügt deshalb nicht (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 1982 - 3 StR 437/81, NStZ 1982, 244; vom 4. Februar 2009 - 2 StR 165/08, BGHSt 53, 174, 176 mwN).
  • BGH, 11.06.2013 - 5 StR 174/13

    Widerspruch zwischen Strafhöhe im Tenor und in den Urteilsgründen (Abgrenzung zu

    Auszug aus BGH, 20.10.2016 - 3 StR 321/16
    Das Urteil bedarf indes nicht der Aufhebung im Strafausspruch, da auszuschließen ist, dass das Tatgericht auf eine noch niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe als drei Jahre und sechs Monate erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5; Urteil vom 11. Juni 2013 - 5 StR 174/13, NStZ 2014, 225).
  • BGH, 16.01.2024 - 2 StR 422/23

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben m Lückenhaftigkeit der Feststellungen

    Die Mitwirkung weiterer Bandenmitglieder führt nicht notwendig dazu, Taten als solche innerhalb der Bandenabrede zu qualifizieren (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 2 StR 529/11, NStZ-RR 2013, 208, 209; Beschlüsse vom 12. November 2015 - 3 StR 346/15, StV 2016, 556 Rn. 4; vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 321/16, StV 2017, 308, 309 Rn. 12; vom 8. November 2023 - 2 StR 418/23, juris Rn. 6).
  • BGH, 23.03.2017 - 1 StR 451/16

    Besonders schwere Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Täterschaft:

    Stets muss sich die objektiv aus einem wesentlichen Tatbeitrag bestehende Mitwirkung aber nach der Willensrichtung des sich Beteiligenden als Teil der Tätigkeit aller darstellen (BGH, Urteile vom 30. Juni 2005 - 5 StR 12/05, NStZ 2006, 44 und vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12, BGHSt 58, 218; Beschlüsse vom 14. Juli 2016 - 3 StR 129/16, StraFo 2016, 392 und vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 321/16).
  • LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Beteiligung an

    Die Einzeltat muss Ausfluss der Bandenabrede sein und darf nicht losgelöst davon ausschließlich im eigenen Interesse der jeweils unmittelbar Beteiligten ausgeführt werden (BGH, Beschluss vom 20.10.2016 - 3 StR 321/16 = BeckRS 2016, 114105, Tz. 12).
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