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   BGH, 10.11.2015 - 3 StR 322/15   

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https://dejure.org/2015,46194
BGH, 10.11.2015 - 3 StR 322/15 (https://dejure.org/2015,46194)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2015 - 3 StR 322/15 (https://dejure.org/2015,46194)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2015 - 3 StR 322/15 (https://dejure.org/2015,46194)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 244 StPO
    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des eine Indiztatsache betreffenden Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit (antizipierte Beweiswürdigung; Einstellen in das bisherige Beweisergebnis; nähere Darlegung im Ablehnungsbeschluss; konkrete Erwägungen mögliche Schlussfolgerung; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 244 Abs 6 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrags im Strafverfahren: Anforderungen an die Begründung der Bedeutungslosigkeit einer Indiztatsache

  • IWW

    § 244 Abs. 6 StPO, § 337 Abs. 1StPO

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrags mit fehlerhafter Begründung im Rahmen einer schweren Vergewaltigung nach vorheriger Drohung mit einer Schusswaffe

  • rewis.io

    Ablehnung eines Beweisantrags im Strafverfahren: Anforderungen an die Begründung der Bedeutungslosigkeit einer Indiztatsache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Beweisantrags mit fehlerhafter Begründung im Rahmen einer schweren Vergewaltigung nach vorheriger Drohung mit einer Schusswaffe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn das Gericht nicht will - der Beweisantrag zur Glaubwürdigkeit einer Zeugin

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Floskelhafte Ablehnung eines Beweisantrags führt zur Aufhebung des Urteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 117
  • StV 2016, 341
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 322/15
    Die Bedeutungslosigkeit lag auch nicht auf der Hand (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12; 23. September 1999 - 4 StR 700/98, StraFo 2000, 53, 54).

    Die unter Beweis gestellte Tatsache betraf tatsächlich einen die Glaubwürdigkeit der Zeugin in der vorliegenden Sache berührenden Umstand (vgl. Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, StraFo 2000, 53, 54 mwN).

  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 322/15
    Die Bedeutungslosigkeit lag auch nicht auf der Hand (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12; 23. September 1999 - 4 StR 700/98, StraFo 2000, 53, 54).
  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 135/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 322/15
    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714; Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110).
  • BGH, 07.04.2011 - 3 StR 497/10

    Ablehnung eines Beweisantrages des Nebenklägers (Bedeutungslosigkeit aus

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 322/15
    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714; Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110).
  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 322/15
    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714; Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110).
  • BGH, 19.09.2017 - 3 StR 308/17

    Bedeutung einer langen Zeitspanne zwischen Tatbegehung und Urteilsverkündung für

    Denn die tatsächliche Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache lag und liegt hier aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen auf der Hand; es ist auszuschließen, dass die Prozessführung der Verteidigung durch die unzulängliche Begründung des Ablehnungsbeschlusses beeinträchtigt wurde (s. hierzu BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, NStZ 2007, 352; vom 10. November 2015 - 3 StR 322/15, NStZ-RR 2016, 117, 118; LR/Becker aaO, Rn. 226).
  • BGH, 19.12.2018 - 3 StR 516/18

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

    Nach diesen Maßstäben erweist es sich in aller Regel als rechtsfehlerhaft, wenn die Ablehnung wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit allein auf die Aussage gestützt wird, die unter Beweis gestellte Indiz- oder Hilfstatsache ließe keinen zwingenden, sondern lediglich einen möglichen Schluss zu, den das Gericht nicht ziehen wolle (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 3 StR 322/15, NStZ-RR 2016, 117 f.; vom 9. Juli 2015 1 StR 141/15, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 29; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 225).
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Aussagen tatbeteiligter Zeugen)

    Die genannte Begründung lässt daher nicht erkennen, weshalb das Tatgericht aus der Beweistatsache keine entscheidungserheblichen Schlussfolgerungen ziehen will (vgl. näher zu den Anforderungen BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 3 StR 322/15 Rn. 7 f. mwN), der Beweiswert der Zeugenaussage also nicht erschüttert würde.
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