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   BGH, 22.10.2013 - 3 StR 323/13   

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https://dejure.org/2013,32316
BGH, 22.10.2013 - 3 StR 323/13 (https://dejure.org/2013,32316)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2013 - 3 StR 323/13 (https://dejure.org/2013,32316)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 323/13 (https://dejure.org/2013,32316)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 55 JGG; § 223 StGB
    Anfechtung von Entscheidungen im Jugendstrafverfahren (Unzulässigkeit der auf die Auswahl der Maßnahmen beschränkten Revision); Körperverletzung (körperliche Misshandlung; Notwendigkeit eines zumindest kurzen Schmerzempfindens bei einem Schlag ins Gesicht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 223 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB
    Körperverletzung: Überschreiten der Schwelle zu einer üblen und unangemessenen Behandlung bei einem Schlag ins Gesicht

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Anfechtung von angeordneten Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel hinsichtlich Auswahl

  • rewis.io

    Körperverletzung: Überschreiten der Schwelle zu einer üblen und unangemessenen Behandlung bei einem Schlag ins Gesicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Anfechtung von angeordneten Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel hinsichtlich Auswahl

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 11
  • NStZ-RR 2016, 197
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.07.2013 - 1 StR 278/13

    Beschränkung der Revision gegen ein ausschließlich Zuchtmittel anordnendes Urteil

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 3 StR 323/13
    Wegen dieser sachlichen Beschränkung der Anfechtungsmöglichkeit, nach der die Anfechtung nur darauf gestützt werden kann, dass die Schuldfrage rechtlich oder tatsächlich falsch beantwortet oder die Sanktion selbst rechtswidrig ist, muss das Anfechtungsziel so eindeutig mitgeteilt werden, dass die Verfolgung eines unzulässigen Ziels sicher ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 1 StR 278/13 mwN).
  • BVerfG, 06.07.2007 - 2 BvR 1824/06

    Begründungsanforderungen bei einer Revision (Jugendstrafverfahren; Urteil, dass

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 3 StR 323/13
    Ferner ist auch der Aufhebungsantrag nicht genauer bestimmt und gibt - ebenso wenig wie der Schriftsatz, mit dem am 22. März 2013 Revision eingelegt worden ist - keinen Aufschluss in Bezug auf das Anfechtungsziel (OLG Celle NStZ-RR 2001, 121; BVerfG NStZ-RR 2007, 385).".
  • BGH, 22.11.1991 - 2 StR 225/91

    Betrugsvorsatz bei Sozialhilfebetrug - Strafzumessung bei sexueller Nötigung -

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 3 StR 323/13
    Bei einem Schlag in das Gesicht ist danach als körperliche Wirkung jedenfalls ein - wenn auch nur kurz anhaltendes - Schmerzempfinden zu verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1991 - 2 StR 225/91, juris Rn. 8).
  • OLG Celle, 10.10.2000 - 33 Ss 92/00

    Zulässigkeit der Revision ; Jugendgericht; Begründung ; Erziehungsmaßnahme;

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 3 StR 323/13
    Ferner ist auch der Aufhebungsantrag nicht genauer bestimmt und gibt - ebenso wenig wie der Schriftsatz, mit dem am 22. März 2013 Revision eingelegt worden ist - keinen Aufschluss in Bezug auf das Anfechtungsziel (OLG Celle NStZ-RR 2001, 121; BVerfG NStZ-RR 2007, 385).".
  • BGH, 16.01.2024 - 4 StR 428/23

    Schuldspruch wegen Vergewaltigung

    Damit sind weder die Überschreitung der bereits für das Grunddelikt des § 223 StGB erforderlichen Erheblichkeitsschwelle (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 323/13, NStZ-RR 2014, 11) noch gar die Eignung zur Lebensgefährdung im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB sowie ein hierauf bezogener Vorsatz des Angeklagten nachvollziehbar dargelegt.
  • BGH, 21.04.2020 - 4 StR 67/20

    Revisionsbegründungsfrist (Fristbeginn bei in der Urteilsurkunde fehlender

    Wegen dieser sachlichen Beschränkung der Anfechtungsmöglichkeit, nach der die Anfechtung nur darauf gestützt werden kann, dass die Schuldfrage rechtlich oder tatsächlich falsch beantwortet oder die Sanktion selbst rechtswidrig ist, muss das Anfechtungsziel so eindeutig mitgeteilt werden, dass die Verfolgung eines unzulässigen Ziels sicher ausgeschlossen werden kann (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2013 - 1 StR 278/13, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 6; vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 323/13 (insow. in NStZ-RR 2014, 11 nicht abgedr.) und vom 17. September 2017 - 5 StR 407/17; Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 62. Aufl., § 344 Rn. 3a).
  • BGH, 04.03.2015 - 2 StR 400/14

    Körperverletzung (körperliche Misshandlung: kurzzeitige Beeinträchtigung des

    Dies würde für eine Verurteilung wegen Körperverletzung ausreichen auch wenn Verletzungsfolgen nicht festgestellt werden konnten (vgl. auch Senat, Urteil vom 22. November 1991 - 2 StR 225/91, insoweit in StV 1992, 106 nicht abgedruckt; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013, 3 StR 323/13, NStZ-RR 2014, 11; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 223 Rn. 4, 6 mwN).
  • BGH, 13.12.2016 - 3 StR 354/16

    Körperverletzung (Anforderungen an das Vorliegen einer körperlichen Misshandlung

    Darüber hinaus ist eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung damit nicht belegt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 323/13, NStZ-RR 2014, 11).
  • BGH, 28.07.2020 - 2 StR 64/20

    Beihilfe (Hilfeleisten: Begriffsbestimmung; psychische Beihilfe; Handeltreiben

    Anhaltspunkte, dass mit dem Rechtsmittel ein unzulässiges Angriffsziel verfolgt werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 323/13, juris Rn. 2), sind der Rechtsmittelschrift nicht zu entnehmen.
  • BGH, 23.11.2022 - 4 StR 310/22

    Körperverletzung (Konkurrenzen: Tateinheit, gefährliche Körperverletzung)

    Die Strafkammer hat die festgestellte Ohrfeige zu Recht als eine die Erheblichkeitsschwelle überschreitende körperliche Misshandlung gemäß § 223 Abs. 1 StGB und damit als Körperverletzung bewertet (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 323/13, NStZ-RR 2014, 11).
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