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   BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00   

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https://dejure.org/2001,671
BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00 (https://dejure.org/2001,671)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2001 - 3 StR 324/00 (https://dejure.org/2001,671)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 3 StR 324/00 (https://dejure.org/2001,671)
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GPS-Observation

"Global Position System" darf im Ermittlungsverfahren eingesetzt werden, § 100c Abs. 1 Nr. 1b StPO, Art. 2, 1 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, "Totalüberwachung" bei Zusammentreffen mit weiteren Ermittlungsmethoden;

§ 163f StPO

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StPO; § 163 f StPO; Art. 13 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 14 GG; Art. 8 Abs. 1 EMRK
    Gesetzesvorbehalt; RAF; AIZ; Satellitengestütztes Navigationssystem "Global Positioning System" ("GPS") als sonstiges technisches Mittel; Annexkompetenz; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Eigenständige Qualität von Ermittlungsmaßnahmen durch Kumulation; Vornahme der für den ...

  • lexetius.com

    StPO § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, § 163 f

  • DFR

    Beweisgewinnung durch GPS

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Observationen durch das Navigationssystem "Global Positioning System" zulässig

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Observationen durch das Navigationssystem "Global Positioning System" zulässig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Observationen durch das Navigationssystem "Global Positioning System" zulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozessrecht, Längerfristige Observation mit satellitengestütztem Navigationssystem (GPS)

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Geheime Aufklärung durch Einsatz technischer Mittel (Rüdiger Deckers)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 266
  • NJW 2001, 1658
  • NStZ 2001, 386
  • StV 2001, 216
  • StV 2001, 382 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 511/97

    BGH billigt polizeiliche Videoüberwachung eines Beschuldigten

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
    § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StPO stellt jedoch ein den Eingriff legitimierendes Gesetz im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EMRK dar (vgl. BGHSt 44, 13, 16 f. für § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO), weil diese Vorschrift die Voraussetzungen für eine verdeckte Überwachung durch technische Mittel klar regelt und die "GPS"-Observierung in einer demokratischen Gesellschaft zur Verhinderung von strafbaren Handlungen und zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unbedingt notwendig war (vgl. EuGHMR JZ 2000, 993; NJW 1993, 718, 719; NJW 1992, 3088 und NJW 1979, 1755, 1756 ff.).

    b) In seinem auf den Widerspruch der Verteidigung ergangenen Beschluß vom 12. Dezember 1997 (NStZ 1998, 268, 269 f.) hat das Oberlandesgericht zutreffend dargelegt, daß die einzelnen Eingriffsmaßnahmen für sich betrachtet von den einschlägigen Ermächtigungsnormen der Strafprozeßordnung - so die längerfristigen videotechnischen Überwachungen der Zugangsbereiche der Wohnobjekte von § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO (vgl. BGHSt 44, 13 ff.) und die nicht intensiven visuellen Observationen von §§ 161, 163 StPO (vgl. BGH NStZ 1992, 44 f.; Wache in KK 4. Aufl. § 163 Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 163 Rdn. 34 a, jeweils m.w.Nachw.) - gedeckt und von dem jeweils Befugten angeordnet worden waren.

    Trifft somit der Einsatz der "GPS"-Technik mit anderen isoliert betrachtet je für sich zulässigen Überwachungsmethoden zusammen und führt dies zu einer umfassenden Überwachung der Person mit der Folge, daß von ihr ein umfassendes Persönlichkeitsprofil erstellt werden kann (vgl. BGHSt 44, 13, 18; Wache in KK 4. Aufl. § 163 Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 163 Rdn. 34 a), so kann die Summe der Beeinträchtigungen den Betroffenen rechtswidrig in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, gegebenenfalls in der Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung verletzen und deshalb, gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen.

    Da vor dem Wirksamwerden des Strafverfahrensänderungsgesetzes vom 2. August 2000 am 1. November 2000 die Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die Anordnungskompetenz für eine längerfristige Observation in der Strafprozeßordnung nicht geregelt waren, ist für die Rechtmäßigkeit der gegen die Angeklagten durchgeführten langfristigen Observation allein entscheidend, ob die einzelnen Überwachungsmaßnahmen nach den einschlägigen Vorschriften zulässig angeordnet wurden und sowohl isoliert als auch insgesamt betrachtet dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprachen (vgl. BGHSt 44, 13, 18; BGH NStZ 1992, 44, 45; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24, Aufl. § 163 Rdn. 50; Wache in KK 4. Aufl. § 163 Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 163 Rdn. 34a).

  • OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97

    GPS-Überwachung - § 100c Abs. 1 Nr. 1b StPO

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
    Das Oberlandesgericht hat den Einsatz des "GPS" mit Beschluß vom 12. Dezember 1997 (NStZ 1998, 268 ff.) für zulässig erachtet.

    Die "GPS"-Technik stellt ein technisches Mittel im Sinne dieser Bestimmung dar (Rudolphi/Wolter in SK-StPO Stand Oktober 2000 § 100 c Rdn. 7 a; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 100 c Rdn. 2; Nack in KK 4. Aufl. § 100 c Rdn. 13; Pfeiffer, StPO 2. Aufl. § 100 c Rdn. 3; Theisen JR 1999, 259 f; a. A. Comes StV 1998, 569 ff.; unklar Gusy StV 1998, 526 f.).

    b) In seinem auf den Widerspruch der Verteidigung ergangenen Beschluß vom 12. Dezember 1997 (NStZ 1998, 268, 269 f.) hat das Oberlandesgericht zutreffend dargelegt, daß die einzelnen Eingriffsmaßnahmen für sich betrachtet von den einschlägigen Ermächtigungsnormen der Strafprozeßordnung - so die längerfristigen videotechnischen Überwachungen der Zugangsbereiche der Wohnobjekte von § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO (vgl. BGHSt 44, 13 ff.) und die nicht intensiven visuellen Observationen von §§ 161, 163 StPO (vgl. BGH NStZ 1992, 44 f.; Wache in KK 4. Aufl. § 163 Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 163 Rdn. 34 a, jeweils m.w.Nachw.) - gedeckt und von dem jeweils Befugten angeordnet worden waren.

  • BGH, 14.05.1991 - 1 StR 699/90

    Observation - Maßnahme - Ermächtigung - Verhältnismäßigkeit - Verwertbarkeit der

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
    b) In seinem auf den Widerspruch der Verteidigung ergangenen Beschluß vom 12. Dezember 1997 (NStZ 1998, 268, 269 f.) hat das Oberlandesgericht zutreffend dargelegt, daß die einzelnen Eingriffsmaßnahmen für sich betrachtet von den einschlägigen Ermächtigungsnormen der Strafprozeßordnung - so die längerfristigen videotechnischen Überwachungen der Zugangsbereiche der Wohnobjekte von § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO (vgl. BGHSt 44, 13 ff.) und die nicht intensiven visuellen Observationen von §§ 161, 163 StPO (vgl. BGH NStZ 1992, 44 f.; Wache in KK 4. Aufl. § 163 Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 163 Rdn. 34 a, jeweils m.w.Nachw.) - gedeckt und von dem jeweils Befugten angeordnet worden waren.

    Da vor dem Wirksamwerden des Strafverfahrensänderungsgesetzes vom 2. August 2000 am 1. November 2000 die Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die Anordnungskompetenz für eine längerfristige Observation in der Strafprozeßordnung nicht geregelt waren, ist für die Rechtmäßigkeit der gegen die Angeklagten durchgeführten langfristigen Observation allein entscheidend, ob die einzelnen Überwachungsmaßnahmen nach den einschlägigen Vorschriften zulässig angeordnet wurden und sowohl isoliert als auch insgesamt betrachtet dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprachen (vgl. BGHSt 44, 13, 18; BGH NStZ 1992, 44, 45; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24, Aufl. § 163 Rdn. 50; Wache in KK 4. Aufl. § 163 Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 163 Rdn. 34a).

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
    Angesichts des erheblichen, verfassungsrechtlich anerkannten Interesses an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten (BVerfGE 51, 324, 343; 77, 65, 76) handelt es sich um eine vom Gesetzesvorbehalt gedeckte und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragende Grundrechtsbeschränkung (vgl. Leibholz/Rinck/Hesselberger, Grundgesetz Stand Juli 2000 Art. 2 Rdn. 65; Dreier, Grundgesetz 1996 Art. 2 1 Rdn. 51, 52, 59 ff; Jarass/Pieroth, Grundgesetz 3. Aufl. 1995 Art. 2 Rdn. 27, 28 a, 36 ff.).

    Berücksichtigt man, daß der Angeklagte der Begehung schwerster Straftaten verdächtig war, der Einsatz des "GPS" erst angeordnet wurde, nachdem alle anderen Ermittlungsmaßnahmen erfolglos geblieben sind, und die Öffentlichkeit ein verfassungsrechtlich anerkanntes Interesse an der Aufklärung solcher Straftaten (BVerfGE 51, 324, 343; 77, 65, 76) hat und es unbedingt geboten war, die weiteren angekündigten Mordanschläge zu verhindern, liegt die von der Revision geltend gemachte Rechtsverletzung bei der vorzunehmenden Güterabwägung nicht vor.

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
    Angesichts des erheblichen, verfassungsrechtlich anerkannten Interesses an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten (BVerfGE 51, 324, 343; 77, 65, 76) handelt es sich um eine vom Gesetzesvorbehalt gedeckte und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragende Grundrechtsbeschränkung (vgl. Leibholz/Rinck/Hesselberger, Grundgesetz Stand Juli 2000 Art. 2 Rdn. 65; Dreier, Grundgesetz 1996 Art. 2 1 Rdn. 51, 52, 59 ff; Jarass/Pieroth, Grundgesetz 3. Aufl. 1995 Art. 2 Rdn. 27, 28 a, 36 ff.).

    Berücksichtigt man, daß der Angeklagte der Begehung schwerster Straftaten verdächtig war, der Einsatz des "GPS" erst angeordnet wurde, nachdem alle anderen Ermittlungsmaßnahmen erfolglos geblieben sind, und die Öffentlichkeit ein verfassungsrechtlich anerkanntes Interesse an der Aufklärung solcher Straftaten (BVerfGE 51, 324, 343; 77, 65, 76) hat und es unbedingt geboten war, die weiteren angekündigten Mordanschläge zu verhindern, liegt die von der Revision geltend gemachte Rechtsverletzung bei der vorzunehmenden Güterabwägung nicht vor.

  • EGMR, 12.05.2000 - 35394/97

    Menschenrechte: Schutz der Privatsphäre, Faires Verfahren

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
    § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StPO stellt jedoch ein den Eingriff legitimierendes Gesetz im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EMRK dar (vgl. BGHSt 44, 13, 16 f. für § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO), weil diese Vorschrift die Voraussetzungen für eine verdeckte Überwachung durch technische Mittel klar regelt und die "GPS"-Observierung in einer demokratischen Gesellschaft zur Verhinderung von strafbaren Handlungen und zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unbedingt notwendig war (vgl. EuGHMR JZ 2000, 993; NJW 1993, 718, 719; NJW 1992, 3088 und NJW 1979, 1755, 1756 ff.).

    d) Der Senat muß nicht entscheiden, unter welchen Voraussetzungen bei der "Totalüberwachung" einer Person ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) und gegen Art. 8 EMRK (vgl. EuGHMR JZ 2000, 993, 994) vorliegt und ob die Rechtswidrigkeit einer solchen Observation zu einem Verbot der Verwertung der gewonnenen Erkenntnis se führt.

  • EGMR, 15.06.1992 - 12433/86

    LÜDI v. SWITZERLAND

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
    § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StPO stellt jedoch ein den Eingriff legitimierendes Gesetz im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EMRK dar (vgl. BGHSt 44, 13, 16 f. für § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO), weil diese Vorschrift die Voraussetzungen für eine verdeckte Überwachung durch technische Mittel klar regelt und die "GPS"-Observierung in einer demokratischen Gesellschaft zur Verhinderung von strafbaren Handlungen und zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unbedingt notwendig war (vgl. EuGHMR JZ 2000, 993; NJW 1993, 718, 719; NJW 1992, 3088 und NJW 1979, 1755, 1756 ff.).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
    Der unantastbare Kernbereich des durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutzes der Privatsphäre (vgl. BVerfGE 34, 238, 245 ff.; 80, 367, 373 ff.) und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 78, 77, 84 ff.) werden durch die Verwendung des "GPS" nicht berührt.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
    Der unantastbare Kernbereich des durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutzes der Privatsphäre (vgl. BVerfGE 34, 238, 245 ff.; 80, 367, 373 ff.) und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 78, 77, 84 ff.) werden durch die Verwendung des "GPS" nicht berührt.
  • EGMR, 06.09.1978 - 5029/71

    Klass u.a. ./. Deutschland

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
    § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StPO stellt jedoch ein den Eingriff legitimierendes Gesetz im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EMRK dar (vgl. BGHSt 44, 13, 16 f. für § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO), weil diese Vorschrift die Voraussetzungen für eine verdeckte Überwachung durch technische Mittel klar regelt und die "GPS"-Observierung in einer demokratischen Gesellschaft zur Verhinderung von strafbaren Handlungen und zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unbedingt notwendig war (vgl. EuGHMR JZ 2000, 993; NJW 1993, 718, 719; NJW 1992, 3088 und NJW 1979, 1755, 1756 ff.).
  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

  • EGMR, 16.12.1992 - 72/1991/324/394
  • BGH, Ermittlungsrichter, 11.04.1997 - 1 BGs 88/97

    Wanzen im PKW - Art. 13 GG, PKW ist keine 'Wohnung', § 100c Abs. 1 Nr. 2 StPO

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Bei der gleichwohl noch erforderlichen Prüfung der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne beurteilt sich die Frage der Zulässigkeit einer Überwachungsmaßnahme auch danach, ob gegebenenfalls mehrere, in die Grundrechte des Betroffenen eingreifende Maßnahmen durchgeführt werden (vgl. BVerfGE aaO S. 321; BGHSt 46, 266, 277).
  • BGH, 31.01.2007 - StB 18/06

    Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

    c) Auch § 100 f Abs. 1 Nr. 2 StPO (Einsatz technischer Mittel) scheidet als Befugnisnorm aus; denn diese Vorschrift gestattet nur den heimlichen Einsatz besonderer für Observationszwecke bestimmter technischer Mittel außerhalb von Wohnungen wie Peilsender, satellitengestützte Ortungssysteme und Nachtsichtgeräte (vgl. BGHSt 46, 266, 271 ff.; Sieber aaO Rdn. 705; Hofmann aaO 121, 122).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Die Revision wurde durch Urteil des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs verworfen (BGHSt 46, 266).
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 400/17

    Rechtsgrundlage für die Ermittlung von Standortdaten durch den Versand stiller

    In Abgrenzung zu § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO sind unter den "sonstigen technischen Mitteln' i.S.d. § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StPO solche zu verstehen, die weder der Herstellung von Bildaufzeichnungen noch der Aufzeichnung des nichtöffentlich gesprochenen Wortes innerhalb (§ 100c StPO) oder außerhalb (§ 100f StPO) von Wohnungen dienen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2001 - 3 StR 324/00, BGHSt 46, 266, 271 f.; BVerfG, Urteil vom 12. April 2005 - 2 BvR 581/01, BVerfGE 112, 304, 317).
  • BGH, 08.12.2015 - 3 StR 438/15

    Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (Sprengstoffe; Aggregatszustand;

    Der Versuch der Beteiligung an einem Verbrechen im Sinne von § 30 Abs. 2 StGB steht mit einer unter Strafe gestellten Vorbereitung dieses Verbrechens jedenfalls dann in Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB), wenn die sich aus § 30 Abs. 1 und 2 StGB ergebende Strafandrohung diejenige für die Vorbereitungshandlung übersteigt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24. Januar 2001 - 3 StR 324/00, BGHSt 46, 266).

    Der Versuch der Beteiligung an einem Verbrechen im Sinne von § 30 Abs. 2 StGB steht mit einer unter Strafe gestellten Vorbereitung dieses Verbrechens jedenfalls dann in Tateinheit, wenn die sich aus § 30 Abs. 1 StGB ergebende Strafandrohung diejenige für die Vorbereitungshandlung übersteigt (vgl. im Ergebnis bereits BGH, Urteil vom 24. Januar 2001 - 3 StR 324/00, BGHSt 46, 266, 267; im Ergebnis ebenso LK/Wolff aaO, § 310 Rn. 19; Fischer aaO, § 310 Rn. 9).

  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07

    Längerfristige Observation nach § 163f StPO a.F. bei Verletzung des

    In den Gesetzgebungsverfahren, die zur Regelung des Richtervorbehalts bei der längerfristigen Observation geführt haben, war unklar geblieben, ob es einer solchen Regelung aus verfassungsrechtlichen Gründen bedürfe; im Ergebnis hat sich der Gesetzgeber für die zusätzliche Sicherung des Grundrechtsschutzes durch Richtervorbehalt entschlossen, um der Gefahr einer von Verfassungs wegen stets unzulässigen totalen Überwachung samt Erstellung eines umfassenden Persönlichkeitsprofils vom Beschuldigten (vgl. BVerfGE 112, 304 ) wirksam zu begegnen (vgl. BVerfGE 112, 304 m.w.N.; Hilger, a.a.O., S. 561; zur Diskussion über die Notwendigkeit einer speziellen Ermächtigungsgrundlage vgl. Wolter, a.a.O., § 163f Rn. 3 f. ; BGH, Urteil vom 24. Januar 2001 - 3 StR 324/00 -, NStZ 2001, S. 386 ; BGH, Urteil vom 29. Januar 1998 - 1 StR 511/97 -, NJW 1998, S. 1237 ; BGH, Urteil vom 14. Mai 1991 - 1 StR 699/90 -, NJW 1991, S. 2651 f.; Steinmetz, a.a.O., S. 344 ).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 28.08.2020 - 2 BGs 645/20

    Durchsetzung der Aussage- und Erscheinenspflicht eines Zeugen durch die

    b) Soll aber zur Durchsetzung von Aussage- und Erscheinenspflicht im Wege einer zwangsweisen Vorführung (§ 51 Abs. 1 Satz 3 StPO) in Rechtspositionen des Zeugen eingegriffen werden, die von Verfassungs wegen dem Richter vorbehalten sind, so ist für die Anordnung eines solchen - von der Norm als Annexkompetenz erfassten (vgl. nur MK-StPO/Kölbel, a.a.O. Rn. 22; LR/Erb, a.a.O., Rn. 41, jeweils m.w.N.; vgl. zur konkludenten Ermächtigung bereits BGH, Urteil vom 24. Januar 2001 - 3 StR 324/00, BGHSt 46, 266, 275; Ziemann, ZStW 108 (2018), 762 ff.) - Zwangsmittels der Ermittlungsrichter zuständig (§ 162 StPO).
  • OLG Bamberg, 16.11.2009 - 2 Ss OWi 1215/09

    Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit

    Im Gegensatz zum eingriffsintensiveren Einsatz sonstiger Observationsmittel nach § 100 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StPO - z.B. dem Einbau von GPS-Peilsendern (vgl. BGHSt 46, 266/271 ff.) - erfordert die Herstellung von Bildaufzeichnungen gerade nicht das Vorliegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung (§ 100 h Abs. 1 Satz 2 StPO).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 2 BvR 581/01

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren

    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2001 - 3 StR 324/00 -,.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 20.03.2003 - 1 BGs 107/03

    Gegenvorstellung gegen Beschluss des Ermittlungsrichters des BGH;

    Darunter sind auch jene Maßnahmen zu verstehen, die der Vorbereitung oder Ermöglichung der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen dienen und die den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Eingriff nicht an Intensität übertreffen (vgl. zu konkludent erteilten Ermächtigungen BGHSt 46, 266 (273 f.), SK/Rudolphi, vor § und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken">94 StPO, Rn. 31 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - Ss (B) 107/09

    Abstandsverstoß im Straßenverkehr: Verwertbarkeit einer durch ein

  • LG Hamburg, 13.09.2010 - 608 Qs 17/10
  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ws 10/03

    Telefonüberwachung, Beweisverwertungsverbot, Katalogtat, Anordnung,

  • LG Hamburg, 01.10.2007 - 629 Qs 29/07

    Telekommunikationsüberwachung: Zulässigkeit der heimlichen Installation einer

  • AG Bayreuth, 17.09.2009 - Gs 911/09

    Überwachung der Telekommunikation: Zulässigkeit der Quellen-TK-Überwachung bei

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