Rechtsprechung
   BGH, 28.10.2010 - 3 StR 324/10-1   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7485
BGH, 28.10.2010 - 3 StR 324/10-1 (https://dejure.org/2010,7485)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2010 - 3 StR 324/10-1 (https://dejure.org/2010,7485)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 324/10-1 (https://dejure.org/2010,7485)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei Aufbewahrung und Transport von zum Weiterverkauf bestimmtem Heroin

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von § 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bei Angaben eines Angeklagten zu am Rauschgifthandel beteiligten und den Ermittlungsbehörden bereits bekannten Personen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31
    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von § 31 Betäubungsmittelgesetz ( BtMG ) bei Angaben eines Angeklagten zu am Rauschgifthandel beteiligten und den Ermittlungsbehörden bereits bekannten Personen

  • rechtsportal.de

    BtMG § 31
    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei Aufbewahrung und Transport von zum Weiterverkauf bestimmten Heroin

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Auszüge)

    BtM-Strafrecht: Drogenkurier und Bunkerhalter nur wegen Beihilfe strafbar

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.10.1990 - 1 StR 487/90

    Betäubungsmittel - Angaben des Angeklagten - Gewißheit - Beteiligung Dritter -

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - 3 StR 324/10
    Dies genügt für die Anwendung des § 31 BtMG (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19; Senat aaO).
  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90

    Betäubungsmittel - Wesentlicher Aufkärungsbeitrag - Erkenntnisse der

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - 3 StR 324/10
    Dies genügt für die Anwendung des § 31 BtMG (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19; Senat aaO).
  • BGH, 24.08.1995 - 4 StR 463/95

    Anwendung einer Strafvorschrift nach deren Inkrafttreten ohne Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - 3 StR 324/10
    Denn die Vorschrift greift bereits dann ein, wenn der Täter durch konkrete Angaben die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass gegen die belastenden Personen ein Strafverfahren voraussichtlich mit Erfolg durchgeführt werden kann (BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 4; Senat NStZ-RR 2009, 58 f.).
  • BGH, 23.10.2008 - 3 StR 413/08

    Aufklärungserfolg (Grundlage für den Nachweis von Taten Dritter);

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - 3 StR 324/10
    Denn die Vorschrift greift bereits dann ein, wenn der Täter durch konkrete Angaben die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass gegen die belastenden Personen ein Strafverfahren voraussichtlich mit Erfolg durchgeführt werden kann (BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 4; Senat NStZ-RR 2009, 58 f.).
  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 445/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); Beihilfe

    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 324/10).

    Danach kommt einer Tätigkeit, die sich im bloßen Transport von Betäubungsmitteln erschöpft, in der Regel keine täterschaftliche Gestaltungsmöglichkeit zu; auch bei faktischen Handlungsspielräumen hinsichtlich der Art und Weise des Transports wird sie zumeist nur eine untergeordnete Hilfstätigkeit darstellen und deshalb als Beihilfe zu werten sein (BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219; Beschluss vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07, NStZ-RR 2007, 246; Beschluss vom 7. August 2007 - 3 StR 326/07, NStZ 2008, 40; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 468/07, NStZ 2008, 285; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 324/10).

  • BGH, 01.08.2012 - 5 StR 176/12

    Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Maßgeblichkeit der Bedeutung

    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Täters abhängt (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531, und vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 324/10).

    Bei der Bewertung des Beteiligungsumfangs der Angeklagten ist das Landgericht bei den verbliebenen Zweifeln am Tatgeschehen - entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin - ohne Rechtsfehler von der für die Angeklagten günstigeren Sachverhaltsvariante ausgegangen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 324/10).

  • BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 324/10).
  • BGH, 24.05.2022 - 4 StR 195/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (zwei Verteidiger: einheitliches

    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 ? 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 25. April 2007 ? 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531; Beschluss vom 28. Oktober 2010 ? 3 StR 324/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht