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   BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93   

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https://dejure.org/1993,8464
BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93 (https://dejure.org/1993,8464)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1993 - 3 StR 325/93 (https://dejure.org/1993,8464)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1993 - 3 StR 325/93 (https://dejure.org/1993,8464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtstrafenbildung für jahrelang praktikzierten sexuellen Missbrauch an einem Kind - Definition und Indizien für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Annahme eines Gesamtvorsatzes bei jahrelang mit Unterbrechungen durchgeführten sexuellen Vergehen an einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93
    Der allgemeine Entschluß oder eine Bereitschaft, zukünftig eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, genügt hierfür nicht (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 36, 105, 110; 35, 318, 324; BGH NStZ 1992, 436 und NStZ 1993, 35).
  • BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in drei Fällen - Unerlaubtes Führen

    Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93
    Ist ein sich über mehrere Jahre erstreckender Gesamtvorsatz ohnehin schon aus tatsächlichen Gründen nur schwer vorstellbar (vgl. u.a. BGHSt 16, 124, 128 f; BGHR StGB vor § 1 Gesamtvorsatz 17, 18, 19, 52), so sprechen insbesondere erhebliche zeitliche Unterbrechungen, ein grundlegender Wechsel sexueller Praktiken oder sonstige einschneidende äußere Ereignisse gegen die Annahme eines Gesamtvorsatzes (vgl. BGHR StGB vor § 1 Gesamtvorsatz 48; BGH, Beschluß vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93; BGH, Urteil vom 19. Mai 1992 - 1 StR 173/92 - ähnlich auch BGH, Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93).
  • BGH, 16.03.1993 - 4 StR 81/93

    Voraussetzungen für die Annahme eines Gesamtvorsatzes bei fortgesetztem sexuellen

    Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93
    Ist ein sich über mehrere Jahre erstreckender Gesamtvorsatz ohnehin schon aus tatsächlichen Gründen nur schwer vorstellbar (vgl. u.a. BGHSt 16, 124, 128 f; BGHR StGB vor § 1 Gesamtvorsatz 17, 18, 19, 52), so sprechen insbesondere erhebliche zeitliche Unterbrechungen, ein grundlegender Wechsel sexueller Praktiken oder sonstige einschneidende äußere Ereignisse gegen die Annahme eines Gesamtvorsatzes (vgl. BGHR StGB vor § 1 Gesamtvorsatz 48; BGH, Beschluß vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93; BGH, Urteil vom 19. Mai 1992 - 1 StR 173/92 - ähnlich auch BGH, Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93).
  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
    Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93
    Ist ein sich über mehrere Jahre erstreckender Gesamtvorsatz ohnehin schon aus tatsächlichen Gründen nur schwer vorstellbar (vgl. u.a. BGHSt 16, 124, 128 f; BGHR StGB vor § 1 Gesamtvorsatz 17, 18, 19, 52), so sprechen insbesondere erhebliche zeitliche Unterbrechungen, ein grundlegender Wechsel sexueller Praktiken oder sonstige einschneidende äußere Ereignisse gegen die Annahme eines Gesamtvorsatzes (vgl. BGHR StGB vor § 1 Gesamtvorsatz 48; BGH, Beschluß vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93; BGH, Urteil vom 19. Mai 1992 - 1 StR 173/92 - ähnlich auch BGH, Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93).
  • BGH, 23.03.1988 - 3 StR 31/88

    Erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer

    Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93
    Die Findung einer schuldangemessenen Strafe und Erwägungen zur Frage der Strafaussetzung zur Bewährung sind getrennte Zumessungsvorgänge und dürfen nicht miteinander verknüpft werden (vgl. BGHSt 29, 319, 321; BGHR StGB § 46 I Begründung 7; BGH NStZ 1992, 489).
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93
    Der allgemeine Entschluß oder eine Bereitschaft, zukünftig eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, genügt hierfür nicht (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 36, 105, 110; 35, 318, 324; BGH NStZ 1992, 436 und NStZ 1993, 35).
  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte

    Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93
    Ist ein sich über mehrere Jahre erstreckender Gesamtvorsatz ohnehin schon aus tatsächlichen Gründen nur schwer vorstellbar (vgl. u.a. BGHSt 16, 124, 128 f; BGHR StGB vor § 1 Gesamtvorsatz 17, 18, 19, 52), so sprechen insbesondere erhebliche zeitliche Unterbrechungen, ein grundlegender Wechsel sexueller Praktiken oder sonstige einschneidende äußere Ereignisse gegen die Annahme eines Gesamtvorsatzes (vgl. BGHR StGB vor § 1 Gesamtvorsatz 48; BGH, Beschluß vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93; BGH, Urteil vom 19. Mai 1992 - 1 StR 173/92 - ähnlich auch BGH, Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93
    Die Findung einer schuldangemessenen Strafe und Erwägungen zur Frage der Strafaussetzung zur Bewährung sind getrennte Zumessungsvorgänge und dürfen nicht miteinander verknüpft werden (vgl. BGHSt 29, 319, 321; BGHR StGB § 46 I Begründung 7; BGH NStZ 1992, 489).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93
    Der allgemeine Entschluß oder eine Bereitschaft, zukünftig eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, genügt hierfür nicht (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 36, 105, 110; 35, 318, 324; BGH NStZ 1992, 436 und NStZ 1993, 35).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93
    Der allgemeine Entschluß oder eine Bereitschaft, zukünftig eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, genügt hierfür nicht (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 36, 105, 110; 35, 318, 324; BGH NStZ 1992, 436 und NStZ 1993, 35).
  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 217/88

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Handlung

  • BGH, 09.12.2014 - 5 StR 422/14

    Schmerzhafte anale Penetrationshandlungen gegenüber Kindern als schwere

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass die körperliche Integrität des Opfers in einer Weise verletzt wird, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 5 StR 216/98, NStZ 1998, 461; BGH, Urteile vom 13. September 2000 - 3 StR 347/00, BGHR StGB § 177 Abs. 4 Misshandlung 1; vom 13. Februar 2007 - 1 StR 574/06; vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, 7 8 NStZ-RR 2011, 337, 338; vgl. zu § 176a Abs. 3 Nr. 2 StGB aF BGH, Urteil vom 11. August 1993 - 3 StR 325/93).
  • BGH, 12.08.1999 - 3 StR 277/99

    Revisionsbegründung bei Verfahrensfehlern; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Durch das 6. StrRG ist der sexuelle Mißbrauch eines Kindes in der Begehungsform des Analverkehrs von einem unbenannten schweren Fall (§ 176 Abs. 3 StGB a.F.; vgl. BGH, Urt. vom 11. August 1993 - 3 StR 325/93 - und Beschl. vom 28. September 1993 - 1 StR 576/93) zu einer eigenständigen Qualifikation des schweren sexuellen Mißbrauchs (§ 176 a Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F.) gemacht worden.
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