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   BGH, 13.09.2001 - 3 StR 333/01   

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https://dejure.org/2001,5905
BGH, 13.09.2001 - 3 StR 333/01 (https://dejure.org/2001,5905)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2001 - 3 StR 333/01 (https://dejure.org/2001,5905)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2001 - 3 StR 333/01 (https://dejure.org/2001,5905)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 20 StGB; § 60 StPO; Vor § 1 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG; § 337 StPO; § 63 StGB; § 261 StPO
    Verminderte Steuerungsfähigkeit; Faires Verfahren; Zeugen; Vereidigung; Beruhen; Glaubwürdigkeit; Polizeiliche Protokolle; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Überzeugungsbildung und Sachverständiger (Darlegungsmangel bei Abweichung vom Gutachten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Maßregelausspruchs im Strafverfahren; Annahme einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit im Zeitpunkt der Tatbegehung; Verminderung der Steuerungsfähigkeit auf Grund einer schweren anderen seelischen Abartigkeit; Zweifel an einem inneren ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Maßregelanordnung nur bei positiver Feststellung zumindest verminderter Schuldfähigkeit; Persönlichkeitsstörung und verminderte oder aufgehobene Schuldfähigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 21.08.2014 - 3 StR 341/14

    Unzureichende Darlegung der Gründe für ein Abweichen vom

    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit den Darlegungen des Sachverständigen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2001 - 3 StR 333/01, NStZ-RR 2002, 259 bei Becker; Urteil vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 435/09, NStZ-RR 2010, 105, 106 jeweils mwN).
  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt

    Die Jugendkammer wäre allerdings gehalten gewesen, sich damit auseinanderzusetzen, inwieweit in der konkreten Tatsituation nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen der Beschuldigten hervorgetreten sind, die sich im Rahmen dessen halten, was auch bei voll schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306; Beschlüsse vom 13. September 2001 - 3 StR 333/01, juris Rn. 7; vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14, juris Rn. 7; vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16, juris Rn. 20).
  • BGH, 10.12.2009 - 4 StR 435/09

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Unterbringung der Beschuldigten in einem

    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit den Darlegungen des Sachverständigen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGH aaO; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05 = NStZ-RR 2006, 242, 243; Beschluss vom 13. September 2001 - 3 StR 333/01 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.07.2014 - 19 B 12.1073

    Vollzug einer bestandskräftigen Ausweisung

    Will das Gericht eine Frage, für deren Beantwortung es sachverständige Hilfe für erforderlich gehalten hat, im Widerspruch zu dem Gutachten beantworten, muss es die Gründe hierfür in einer Weise darlegen, die dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung erlaubt, ob es das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat (st. Rspr., vgl. u.a. BGH, U.v. 22.4.1975 - VI ZR 50/74 - NJW 1975, 1463, und v. 13.9.2001 - 3 StR 333/01 - NStZ-RR 2002, 259; vgl. auch Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, insb. Rn. 4 u. 7).
  • BGH, 18.10.2017 - 3 StR 368/17

    Abweichung der tatrichterlichen Würdigung von einem Sachverständigengutachten

    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit dessen Ausführungen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (BGH, Beschluss vom 13. September 2001 - 3 StR 333/01, NStZ-RR 2002, 257, 259 bei Becker).
  • BGH, 14.12.2021 - 2 StR 253/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines Hangs:

    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit dessen Ausführungen zu den Gesichtspunkten, auf die das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275; Beschlüsse vom 13. September 2001 - 3 StR 333/01, NStZ-RR 2002, 259; vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17).
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