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BGH, 27.11.2014 - 3 StR 334/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 267 StPO; § 261 StPO
Anforderungen an die Urteilsbegründung beim Freispruch (fehlende Darlegung der für erwiesen erachteten Tatsachen) - lexetius.com
- IWW
§ 395 Abs. 1 Nr. 1 StPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen
- rechtsportal.de
StPO § 395 Abs. 1 Nr. 1
Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Freispruch aus tatsächlichen Gründen - und die Urteilgründe
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16
Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung im Falle eines Freispruchs; …
Die Begründung muss im Hinblick auf den der rechtlichen Würdigung zugrunde gelegten Sachverhalt so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatgericht bei der Ermittlung dieses Sachverhalts Rechtsfehler unterlaufen sind, das heißt, ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, ob sie gegen Denkgesetze verstößt oder ob das Tatgericht an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt hat (st. Rspr.;… BGH, Urteile vom 10. August 1994 - 3 StR 705/93, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 10 mwN; vom 11. Februar 2014 - 1 StR 485/13, BGHSt 59, 177 und vom 27. November 2014 - 3 StR 334/14). - BGH, 14.09.2017 - 4 StR 303/17
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil: …
Deshalb muss der Tatrichter regelmäßig in einer geschlossenen Darstellung zunächst die Tatsachen feststellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen nicht getroffen werden können (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. Februar 2013 - 1 StR 405/12, NJW 2013, 1106, und vom 27. November 2014 - 3 StR 334/14, Rn. 4, jeweils mwN;… Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 267 Rn. 33). - OLG Bamberg, 13.02.2017 - 3 Ss OWi 68/17
Notwendige Feststellung des Trinkendes bei Freispruch wegen Nichteinhaltung der …
Die Begründung muss so abgefasst sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht prüfen kann, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, d.h. ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, ob sie gegen Denkgesetze verstößt oder ob der Tatrichter an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt hat (st.Rspr.; vgl. u.a. BGH, Urteil vom 27.11.2014 - 3 StR 334/14 [bei juris]; OLG Bamberg, Beschluss vom 25.04.2012 - 3 Ss OWi 468/12 = DAR 2013, 282 = BA 50 [2013], 86 = OLGSt OWiG § 71 Nr. 4, jeweils m.w.N.). - OLG Celle, 09.11.2018 - 1 Ss 63/17
Erschleichen einer Betäubungsmittelverschreibung durch Verschweigen bereits zuvor …
Deshalb muss der Tatrichter regelmäßig in einer geschlossenen Darstellung zunächst die Tatsachen feststellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen nicht getroffen werden können (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. Februar 2013 - 1 StR 405/12, NJW 2013, 1106, und vom 27. November 2014 - 3 StR 334/14, Rn. 4, jeweils mwN;… Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 267 Rn. 33).