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   BGH, 14.11.2012 - 3 StR 335/12   

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https://dejure.org/2012,40081
BGH, 14.11.2012 - 3 StR 335/12 (https://dejure.org/2012,40081)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2012 - 3 StR 335/12 (https://dejure.org/2012,40081)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2012 - 3 StR 335/12 (https://dejure.org/2012,40081)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 76 GVG
    Besetzungsentscheidung (keine Änderung der Besetzung bei Hinweis auf mögliche Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in der Hauptverhandlung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 2 GVG, § 76 Abs 5 GVG
    Besetzung der Strafkammer: Änderung nach Beginn der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines erneuten Beschlusses über die Kammerbesetzung nach Beginn der Hauptverhandlung

  • rewis.io

    Besetzung der Strafkammer: Änderung nach Beginn der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 76 Abs. 2; GVG § 76 Abs. 5
    Erforderlichkeit eines erneuten Beschlusses über die Kammerbesetzung nach Beginn der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 181
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11

    Sicherungsverwahrung: Abänderbarkeit einer Besetzungsentscheidung; Berücksichtung

    Auszug aus BGH, 14.11.2012 - 3 StR 335/12
    Sowohl nach Wortlaut und Systematik des § 76 GVG als auch nach der Intention des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 17/6905 S. 10, 12) ist die begonnene Hauptverhandlung in der ursprünglich beschlossenen Besetzung zu Ende zu führen (vgl. entsprechend zu § 76 Abs. 2 GVG aF BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StraFo 2011, 517 mwN).
  • OLG Naumburg, 19.09.2011 - 2 Ws 245/11

    Pflichtverteidigung: Rechtsmittelverzicht eines nicht verteidigten Angeklagten

    Auszug aus BGH, 14.11.2012 - 3 StR 335/12
    Sowohl nach Wortlaut und Systematik des § 76 GVG als auch nach der Intention des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 17/6905 S. 10, 12) ist die begonnene Hauptverhandlung in der ursprünglich beschlossenen Besetzung zu Ende zu führen (vgl. entsprechend zu § 76 Abs. 2 GVG aF BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StraFo 2011, 517 mwN).
  • BGH, 06.10.2016 - 2 StR 330/16

    Nachträgliche Verweisung der Sache an ein höheres Gericht (Zulässigkeit:

    Sie bleibt im weiteren Verfahrensgang regelmäßig konstant (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2012 - 3 StR 335/12, NStZ 2013, 181 f.).
  • LG Köln, 21.10.2020 - 116 KLs 12/19
    Sie bleibt im weiteren Verfahrensgang regelmäßig konstant (vgl. BGH, NStZ 2013, 181).
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