Rechtsprechung
   BGH, 14.11.2013 - 3 StR 336/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,46956
BGH, 14.11.2013 - 3 StR 336/13 (https://dejure.org/2013,46956)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2013 - 3 StR 336/13 (https://dejure.org/2013,46956)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2013 - 3 StR 336/13 (https://dejure.org/2013,46956)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,46956) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 306 Abs. 1 StGB; § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB; § 263 StGB
    Brandstiftungsdelikte (Inbrandsetzen; Deckenverkleidung nicht ohne weiteres gebrauchswesentlicher Gebäudeteil; teilweise Zerstörung bei Unbrauchbarkeit lediglich eines Zimmers eines zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes; einschränkende Auslegung der schweren Brandstiftung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 306 Abs 1 Nr 1 StGB, § 306a Abs 1 Nr 1 StGB, § 306b Abs 2 Nr 2 StGB
    Strafverfahren wegen Brandstiftung: Schwere Brandstiftung bei Verlassen des menschenleeren Tatobjekts nach der Brandlegung

  • Wolters Kluwer

    Brand von für den Gebrauch eines Gebäudes wesentlichen Bestandteilen als Voraussetzung für eine Brandstiftung

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Brandstiftung: Schwere Brandstiftung bei Verlassen des menschenleeren Tatobjekts nach der Brandlegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1; StGB § 306b Abs. 2 Nr. 2
    Brand von für den Gebrauch eines Gebäudes wesentlichen Bestandteilen als Voraussetzung für eine Brandstiftung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vollendete Brandstiftung auch durch längere Unbewohnbarkeit wegen Brandschadensbeseitigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 404
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • LG Bamberg, 18.07.2018 - 24 KLs 1105 Js 12548/16

    Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung - sog. "Rotlichtprozess"

    Als wesentlicher Gebäudeteil wird etwa ein fest mit dem Untergrund verbundener Teppichboden angesehen (vgl. zur Tathandlung des Inbrandsetzens Radtke, a.a.O., § 306 Rn. 51 ff. m.w.N.; Fischer, a.a.O., § 306 Rn. 14 f. m.w.N.; BGH, Beschluss vom 14.11.2013 - Az. 3 StR 336/13 - Rn. 6 m.w.N., juris = NStZ 2014, 404).

    Weiterhin wurde durch die Folgen der Feuerlegung (Ausbreitung thermischer Kräfte im angrenzenden Flur und im Nachbarzimmer, Rauch- und Rußablagerungen annährend in der gesamten Wohnung) die Wohnung für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch als Bordell unbrauchbar, so dass auch ihre teilweise Zerstörung durch die Brandlegung anzunehmen ist (vgl. zu dieser Tathandlungsvariante Radtke, a.a.O., § 306 Rn. 54 und 56 jeweils m.w.N.; Fischer, a.a.O., § 306 Rn. 15 ff. m.w.N.; BGH, Beschluss vom 14.11.2013 - Az. 3 StR 336/13 - Rn. 10 m.w.N., juris = NStZ 2014, 404; BGH, Beschluss vom 14.01.2014 - 1 StR 628/13 - Rn. 10 m.w.N. = NJW 2014, 1123).

  • BGH, 05.04.2018 - 3 StR 13/18

    Schwere Brandstiftung (ganz oder teilweise Zerstören durch Brandlegung bei

    Sie ist vielmehr auch dann gegeben, wenn die Unbrauchbarkeit zu Wohnzwecken mittelbar auf die Brandlegung zurückzuführen ist, etwa auf eine erhebliche Verrußung infolge eines im gewerblichen Teil eines gemischt genutzten Gebäudes gelegten Brandes (BGH, Beschluss vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, NStZ 2014, 647, 648; Urteil vom 5. September 2017 - 5 StR 222/17, NJW 2018, 246, 247) oder auf den Einsatz von Löschmitteln (BGH, Urteil vom 14. November 2013 - 3 StR 336/13, NStZ 2014, 404, 405; Urteil vom 5. September 2017 - 5 StR 222/17, NJW 2018, 246, 247).
  • BGH, 05.09.2017 - 5 StR 222/17

    Vollendete Brandstiftung bei gemischt genutztem Gebäude (teilweise Zerstörung

    Dies ist dann anzunehmen, wenn infolge der brandbedingten Einwirkung das Tatobjekt einzelne von mehreren der auf das Wohnen gerichteten Zweckbestimmungen nicht mehr erfüllen kann, wobei hierzu insbesondere der Aufenthalt, die Nahrungsversorgung und das Schlafen zählen (BGH, Urteil vom 14. November 2013 - 3 StR 336/13, NStZ 2014, 404 f.).

    Hierbei ist auf die Zeit abzustellen, die für die tatbedingt erforderlichen Renovierungsarbeiten tatsächlich benötigt wird (BGH, Urteil vom 14. November 2013 - 3 StR 336/13, aaO mwN).

    Denn diese muss nicht (allein) unmittelbar durch den Brand herbeiführt worden sein (vgl. etwa zum Zerstören durch den Einsatz von Löschmitteln: BGH, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 3 StR 140/01; Urteil vom 14. November 2013 - 3 StR 336/13).

  • BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16

    Mittäterschaft (Voraussetzungen, revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Der (versuchte) Betrug zum Nachteil der Versicherung, der durch die (besonders schwere) Brandstiftung ermöglicht werden sollte, stellt auch eine andere Straftat im Sinne des § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB dar (BGH, Urteile vom 18. Juni 2008 - 2 StR 141/08, NStZ 2008, 571; vom 14. November 2013 - 3 StR 336/13, NStZ 2014, 404, 406).

    Dass § 306b StGB eine Strafrahmenverschiebung in minder schweren Fällen nicht vorsieht, beruht auf einer von der Rechtsprechung hinzunehmenden Entscheidung des Gesetzgebers, der sich damit innerhalb des verfassungsrechtlich zulässigen gesetzgeberischen Beurteilungsspielraums bewegt (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2013 - 3 StR 336/13, NStZ 2014, 404, 406 mwN).

  • BGH, 14.11.2019 - 3 StR 408/19

    Schwere Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines als Flüchtlingsunterkunft

    Zum anderen liegt eine teilweise Zerstörung auch dann vor, wenn ein wesentlicher, funktionell selbständiger Teil des Tatobjekts zerstört wird, etwa indem eine Wohnung als "Untereinheit' eines Mehrfamilienhauses für beträchtliche Zeit für Wohnzwecke insgesamt ungeeignet wird (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2013 - 3 StR 336/13, NStZ 2014, 404 Rn. 10; Beschluss vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17, juris Rn. 27).

    Wie bei einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. November 2013 - 3 StR 336/13, NStZ 2014, 404 Rn. 10) kann das Tatbestandsmerkmal des teilweisen Zerstörens im Hinblick auf ein Zimmer in einer Flüchtlingsunterkunft mithin erfüllt sein, wenn die brandbedingte Einwirkung auch nur einen der für das Wohnen wesentlichen Zwecke des Aufenthalts oder des Schlafens vereitelt.

  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt

    Eine Deckenverkleidung kann als wesentlicher Gebäudeteil anzusehen sein, wenn sie so mit der Decke verbunden oder in sie eingearbeitet ist, dass sie als Bestandteil der Decke nicht entfernt werden kann, ohne dass hierdurch das Bauwerk selbst beeinträchtigt wird (BGH, Urteil vom 14. November 2013 - 3 StR 336/13, NStZ 2014, 404, 405 mwN; s. auch BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 2 StR 266/07, juris Rn. 6; ausführlich zum Ganzen MüKoStGB/Radtke, 2. Aufl., § 306 Rn. 51 ff., § 306a Rn. 38 f.).

    Zum anderen liegt eine teilweise Zerstörung auch dann vor, wenn ein wesentlicher, funktionell selbständiger Teil des Tatobjekts zerstört wird, etwa indem eine Wohnung als "Untereinheit' eines Mehrfamilienhauses für beträchtliche Zeit für Wohnzwecke ungeeignet wird (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2013 - 3 StR 336/13, aaO).

  • BGH, 21.01.2020 - 3 StR 392/19

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Brandlegung bei Unbrauchbarkeit für

    Das ist zum einen dann gegeben, wenn das Gebäude im Ganzen zumindest einzelne von mehreren seiner Zweckbestimmungen nicht mehr erfüllen kann (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2013 - 3 StR 336/13, NStZ 2014, 404 Rn. 10).
  • BGH, 29.11.2017 - 5 StR 276/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektiv lebensgefährliche Handlung;

    Danach ist ein Gebäude in Brand gesetzt, wenn es so vom Feuer erfasst ist, dass es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffs weiterbrennt, wobei es erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass sich der Brand auf Teile des Gebäudes ausbreiten kann, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 20. Juni 1986 - 1 StR 270/86, BGHSt 34, 115, 117; vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 18; vom 11. August 1998 - 1 StR 326/98, NJW 1999, 299, und vom 14. November 2013 - 3 StR 336/13, NStZ 2014, 404 f. mwN).
  • BGH, 10.07.2014 - 3 StR 210/14

    Brandstiftung (Inbrandsetzen; Erforderlichkeit näherer Erörterungen zum möglichen

    In Brand gesetzt ist ein Gebäude, wenn es so vom Feuer erfasst ist, dass es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffs weiterbrennt, wobei es erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass sich der Brand auf Teile des Gebäudes ausbreiten kann, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (st. Rspr.; s. zuletzt BGH, Urteil vom 14. November 2013 - 3 StR 336/13, NStZ 2014, 404 mwN).
  • LG Duisburg, 08.07.2021 - 33 KLs 13/21
    Ein In-Brand-Setzen eines Gebäudes liegt vor, wenn Teile, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, so vom Feuer erfasst werden, dass es selbstständig ohne Fortwirken des Zündstoffes weiterbrennt, wobei es erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass sich der Brand auf Teile des Gebäudes ausbreiten kann, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (st. Rspr.; BGH, BeckRS 2017, 136209, m. w. N.; BGH, NStZ 2014, 404, m. w. N.).

    Die brandbedingte Unbenutzbarkeit eines Zimmers stellt demnach dann eine teilweise Zerstörung der gesamten Wohnung dar, wenn dadurch nicht allein dieses Zimmer unbewohnbar wird, sondern die Nutzung zu einem der genannten Zwecke in - gemessen an den Vorstellungen eines verständigen Wohnungsinhabers - unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird (BGH, NStZ 2014, 404, m. w. N.).

  • LG Bamberg, 25.07.2019 - 63 KLs 1105 Js 20586/18

    Brandstiftung mit Todesgefahr

  • LG Bonn, 17.08.2020 - 21 KLs 27/19
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht